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Die Volksabstimmung von 1920 ist die Grundlage für die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark. Mit dem Willen, sich als Dänen in einer deutschen Gesellschaft zu behaupten, begannen sich die Menschen, die als Minderheit südlich der Staatsgrenze verblieben, zu organisieren. Während der nationalsozialistischen Zeit musste die dänische Minderheit um ihre Existenz ringen. Das Jahrzehnt nach 1945 war von starken nationalpolitischen Auseinandersetzungen geprägt. 1955 begann mit der Bonn-Kopenhagener Erklärung ein weiterer politischer Abschnitt für diese Bevölkerungsgruppe.
Die dänische Minderheit gliedert sich in Organisationen, die nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Kultur, Politik, Bildung, Gesundheitswesen, Sport, Altenfürsorge, Kirche und die Presseberichterstattung mit der Zeitung „Flensborg Avis“ abdecken. Die größte Organisation und Hauptansprechpartner der dänischen Minderheit ist der Sydslesvigsk Forening e.V. Der SSF ist Kulturträger der dänischen Minderheit im Landesteil Schleswig. Seine Zentralverwaltung, das Dansk Generalsekretariat, befindet sich in Flensburg im Flensborghus.
Ebenso wie die friesische Volksgruppe genießt die dänische Minderheit seit 1990 Schutz und Förderung nach Artikel 6 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
Mit der gemeinsamen Partei der Friesen und Dänen in Schleswig-Holstein, dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), wird aktive politische Partizipation ausgeübt. Auch dank der Befreiung von der 5 Prozent Sperrklausel ist der SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten. Der SSW engagiert sich nicht nur für die Belange der Minderheiten, sondern beteiligt sich landesweit an der Politikgestaltung. Derzeit ist der SSW mit vier Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten.