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Der Landtag als Forum der politischen Willensbildung

Die Aufgaben des Landtages

In Artikel 16, Satz 1, der schleswig-holsteinischen Landesverfassung werden die Aufgaben des Landtages folgendermaßen beschrieben:

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten.

Landesverfassung

Hauptaufgabe: diskutieren

„Öffentliche Angelegenheiten“ ist ein sehr weit gefasster Begriff. Damit kann jedes Thema gemeint sein, das für die Gesellschaft oder zumindest für einen Teil davon, von Bedeutung ist: vom Schulsport über die Gütesiegel in der Holz­wirtschaft bis hin zum Tourismus­standort Schleswig-Holstein. Der Landtag ist also ein Forum für die politische Meinungs- und Willensbildung.

 

Ein Redner am Redepult im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Parlamentsdebatte Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Tatsächlich beschäftigt sich sogar ein großer Teil der parla­mentarischen Arbeit mit diesen „öffentlichen Angelegen­heiten“. In der verkürzten 17. Wahlperiode (Oktober 2009 bis Juni 2012) debattierte der Landtag 2552 sogenannte „Beratungs­gegenstände“. Bei lediglich 157 davon handelte es sich um Gesetzes­vorlagen. Ein großer Teil des Restes waren Diskussionen zu allen möglichen Themen, die auf Anträge oder Anfragen einzelner Abgeordneter oder ganzer Fraktionen zurück gingen.

Diese Diskussionen haben in den meisten Fällen keine unmittel­baren Auswirkungen auf Gesetze oder Verordnungen. Dennoch sind sie wichtig.

Zum einen haben Abgeordnete die Möglichkeit, durch Anfragen und Berichts­anträge die Landes­regierung zu einer Stellung­nahme aufzufordern. Die Regierung muss dann also vor dem Landtag und damit vor der Öffent­lichkeit „Farbe bekennen“ und sich der Kritik der Abgeordneten stellen. Dies gehört zu der in der Verfassung erwähnten Kontroll­funktion des Parlamentes.

Ebenso können Abgeordnete oder Fraktionen Themen „besetzen“, d.h. in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Die regierungs­tragenden Parteien nutzen die Plenar­sitzungen, um die Erfolge ihrer Politik heraus zu stellen. Die Opposition hingegen kann auf diese Weise auf Bereiche aufmerksam machen, in denen sie Versäumnisse der Regierung bemerkt, und so sich selbst als bessere Alternative präsen­tieren.

Schließlich reagiert das Parlament auch auf aktuelle Entwicklungen und arbeitet durch eine öffentliche Diskussion die unter­schiedlichen Stand­punkte zu einem bestimmten Thema heraus.

Bedeutungsverlust? Nein, aber …

Häufig hört man den Vorwurf, die Landtage hätten in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. Sie würden nur noch diskutieren, heißt es, ohne auf die Entwicklungen konkreten Einfluss nehmen zu können.

Diese Kritik ist teilweise berechtigt, obwohl die Länder­parlamente daran keine Schuld tragen. Zum Beispiel sind einige Kompetenzen von den Ländern an den Bund übergegangen.

Durch den Ausbau der Europäischen Union wiederum sind Teile der nationalen Gesetz­gebung an die EU-Kommission und an das Europäische Parlament abgetreten worden. Bundestag und Länder­parlamente haben oft nur einen sehr engen Spielraum bei der Umsetzung von EU-Vorgaben.

Auf der anderen Seite hat das Arbeits­pensum des schleswig-holsteinischen Landtags im Lauf der Jahre nicht abgenommen, sondern, im Gegenteil, sogar zugenommen. In der verkürzten 17. Wahlperiode wurden, wie schon erwähnt, 2552 Beratungs­gegenstände behandelt. In der 8. Wahlperiode (1975 bis 1979), also vor mehr als 30 Jahren, waren es 2110. Wurden von 2009 bis 2012 insgesamt 157 Gesetzes­vorlagen eingebracht, so waren es gut 30 Jahre davor 107.

 

Der schleswig-holsteinische Landtag tagt bei seiner konstituierenden Sitzung.
Vollversammlung des 20. Landtages im Plenarsaal Foto: Thomas Eisenkrätzer

An der Arbeitsweise hat sich also nichts Entscheidendes geändert. Damals wie heute ist es neben der Gesetz­gebung eine zentrale Aufgabe des Landtages, Frage­stellungen von allgemeiner Bedeutung für die Öffentlichkeit aufzugreifen und kontroverse Stand­punkte darzustellen. Diese „Diskussions­funktion“ des Parlaments macht politische Entscheidungs­prozesse transparent und ist daher wichtig für das politische Klima und die politische Kultur in einer demokratischen Gesellschaft. Dennoch ist es angesichts der erwähnten Kompetenz­verschiebungen auch Aufgabe der Landtage, ihre Bedeutung immer wieder unter Beweis zu stellen.

Landesparlament

„Landesparlament“ ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. In den Flächen­ländern heißt das Landes­parlament Landtag. In den Stadt­staaten existieren andere Bezeichnungen: Abgeordneten­haus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bund der Deutschen Länder. An diesen Bund haben die Länder freiwillig Kompetenzen abgetreten. Die Landes­parlamente sind damit Ausdruck des deutschen Föderalismus und besitzen eine eigene, regionale Gesetzgebungs­kompetenz.

Hauptaufgaben des Landes­parlaments sind die Kontrolle der Landes­regierung, der Erlass von Landes­gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landes­haushaltes.