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Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten.
„Öffentliche Angelegenheiten“ ist ein sehr weit gefasster Begriff. Damit kann jedes Thema gemeint sein, das für die Gesellschaft oder zumindest für einen Teil davon, von Bedeutung ist: vom Schulsport über die Gütesiegel in der Holzwirtschaft bis hin zum Tourismusstandort Schleswig-Holstein. Der Landtag ist also ein Forum für die politische Meinungs- und Willensbildung.
Tatsächlich beschäftigt sich sogar ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit mit diesen „öffentlichen Angelegenheiten“. In der verkürzten 17. Wahlperiode (Oktober 2009 bis Juni 2012) debattierte der Landtag 2552 sogenannte „Beratungsgegenstände“. Bei lediglich 157 davon handelte es sich um Gesetzesvorlagen. Ein großer Teil des Restes waren Diskussionen zu allen möglichen Themen, die auf Anträge oder Anfragen einzelner Abgeordneter oder ganzer Fraktionen zurück gingen.
Diese Diskussionen haben in den meisten Fällen keine unmittelbaren Auswirkungen auf Gesetze oder Verordnungen. Dennoch sind sie wichtig.
Zum einen haben Abgeordnete die Möglichkeit, durch Anfragen und Berichtsanträge die Landesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern. Die Regierung muss dann also vor dem Landtag und damit vor der Öffentlichkeit „Farbe bekennen“ und sich der Kritik der Abgeordneten stellen. Dies gehört zu der in der Verfassung erwähnten Kontrollfunktion des Parlamentes.
Ebenso können Abgeordnete oder Fraktionen Themen „besetzen“, d.h. in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Die regierungstragenden Parteien nutzen die Plenarsitzungen, um die Erfolge ihrer Politik heraus zu stellen. Die Opposition hingegen kann auf diese Weise auf Bereiche aufmerksam machen, in denen sie Versäumnisse der Regierung bemerkt, und so sich selbst als bessere Alternative präsentieren.
Schließlich reagiert das Parlament auch auf aktuelle Entwicklungen und arbeitet durch eine öffentliche Diskussion die unterschiedlichen Standpunkte zu einem bestimmten Thema heraus.
Häufig hört man den Vorwurf, die Landtage hätten in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. Sie würden nur noch diskutieren, heißt es, ohne auf die Entwicklungen konkreten Einfluss nehmen zu können.
Diese Kritik ist teilweise berechtigt, obwohl die Länderparlamente daran keine Schuld tragen. Zum Beispiel sind einige Kompetenzen von den Ländern an den Bund übergegangen.
Durch den Ausbau der Europäischen Union wiederum sind Teile der nationalen Gesetzgebung an die EU-Kommission und an das Europäische Parlament abgetreten worden. Bundestag und Länderparlamente haben oft nur einen sehr engen Spielraum bei der Umsetzung von EU-Vorgaben.
Auf der anderen Seite hat das Arbeitspensum des schleswig-holsteinischen Landtags im Lauf der Jahre nicht abgenommen, sondern, im Gegenteil, sogar zugenommen. In der verkürzten 17. Wahlperiode wurden, wie schon erwähnt, 2552 Beratungsgegenstände behandelt. In der 8. Wahlperiode (1975 bis 1979), also vor mehr als 30 Jahren, waren es 2110. Wurden von 2009 bis 2012 insgesamt 157 Gesetzesvorlagen eingebracht, so waren es gut 30 Jahre davor 107.
An der Arbeitsweise hat sich also nichts Entscheidendes geändert. Damals wie heute ist es neben der Gesetzgebung eine zentrale Aufgabe des Landtages, Fragestellungen von allgemeiner Bedeutung für die Öffentlichkeit aufzugreifen und kontroverse Standpunkte darzustellen. Diese „Diskussionsfunktion“ des Parlaments macht politische Entscheidungsprozesse transparent und ist daher wichtig für das politische Klima und die politische Kultur in einer demokratischen Gesellschaft. Dennoch ist es angesichts der erwähnten Kompetenzverschiebungen auch Aufgabe der Landtage, ihre Bedeutung immer wieder unter Beweis zu stellen.