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Sammeldrucksache 19/186
Top 2: Gesetzes zum Studienakkreditierungs-Staatsvertrag
1. Lesung / Gesetzentwurf – Drucksache 19/139
Top 7: Gesetzes zum Staatsvertrag auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
1. Lesung / Gesetzentwurf – Drucksache 19/160
Top 30: Einsetzung des Gremiums nach dem Landesanpassungsgesetz
Antrag – Drucksache 19/161
Top 34: Tariftreue bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sichern
Ausschuss-Empfehlung – Drucksache 19/177
Die Länder wollen die Qualität in Forschung und Lehre an den Hochschulen bundesweit auf einem vergleichbaren hohen Niveau halten. Dies ist eines von mehreren Zielen eines Staatsvertrages, den das Plenum nach Erster Lesung an den Bildungsausschuss überwiesen hat. Im Zentrum des Regelwerks steht die Organisation eines sogenannten gemeinsamen Akkreditierungssystems.
Dahinter verbirgt sich ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren der Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen. Ziel ist es neben der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, unter anderem die internationale Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse zu verbessern und Studenten, Arbeitgebern und Hochschulen die Orientierung über die neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge zu erleichtern. Für die Qualitätssicherung zuständig sind neben den Hochschullehrern auch Studenten.
Auslöser für den Staatsvertrag ist ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Karlsruher Richter hatten in Nordrhein-Westfalen Mängel an der Akkreditierung festgestellt und grundlegende rechtliche Anforderungen formuliert. Der Staatsvertrag sieht nun vor, die Letztentscheidung über die Akkreditierung auf den Akkreditierungsrat zu übertragen. Damit soll ein einheitliches Verfahren garantiert werden.
Die Hamburger Luftsicherheitsbehörde soll künftig auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein veranlassen können. Eine entsprechende Änderung des Staatsvertrages zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz hat das Plenum in Erster Lesung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Laut dem Entwurf soll sich die Hamburger Behörde an die Verfassungsschutzbehörde und das Landeskriminalamt des Landes Schleswig-Holstein wenden und Auskunft erhalten können. Bislang darf die Schleswig-Holsteinische Verfassungsschutzbehörde aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen von Bewohnern des Landes herausgeben.
Das derzeit im Staatvertrag festgelegte Wohnortprinzip für die Überprüfung von Personen habe sich „als nicht sinnvoll“ gewesen, heißt es zur Begründung.
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist wie schon in der vorangegangenen Legislaturperiode für den Bereich der Wohnraumüberwachung zuständig. Das Plenum votierte einstimmig für einen entsprechenden interfraktionellen Antrag.
Darin heißt es wörtlich, dass das Kontrollgremium „nach dem Gesetz zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an Artikel 13 des Grundgesetzes die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung“ ausübt.
Die Regierung muss die Abgeordneten laut Verfassungsschutzgesetz umfassend über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde unterrichten. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Ihm gehören in der 19. Wahlperiode Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) und Lars Harms (SSW) an.
CDU, Grüne, FDP und AfD haben den Ruf nach sozialen und ökologischen Standards für eigenständige Unternehmen, die im Öffentlichen Personennahverkehr tätig sind, abgelehnt. Der SSW hatte gefordert, dass für diese Firmen die gleichen Regelungen wie für die kommunalen Verkehrsbetriebe gelten sollen.
Mit dem Antrag hatte der SSW die Landesregierung auffordern wollen, eine bereits in den Bundesrat eingebrachte Initiative zu unterstützen. „Sie machen mich ratlos, was die Landesregierung nun noch machen soll, wo die Bundesratsinitiative doch vorliegt“, hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) in der Juni-Tagung, als der Antrag diskutiert wurde, gesagt.
Debatte bei Antragstellung: Juni 2017