Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

6. September 2017 – Innen- und Rechtsausschuss

Ausschuss begrüßt Initiative der Härtefallkommission

Die Innenpolitiker im Landtag begrüßen die Position der Härtefallkommission des Landes, der abgeschobenen albanischen Familie aus dem Kreis Plön eine Rückkehr zu ermöglichen.

Ein Ausweis der Bundesrepublik Deutschland eines Asylbewerbers mit dem Vermerk
Asylbewerber-Ausweis mit dem Vermerk „Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“ Foto: dpa, Patrick Pleul

Der Ausschuss sei sich einig, aufgetretenen Fehlern und Kommunikationsproblemen grundsätzlich „Abhilfe zu schaffen“ – und ganz konkret der „Familie zu helfen“, fasste die Ausschussvorsitzende Barbara Ostmeier nach der heutigen Erörterung des Falls im Innen- und Rechtsausschuss zusammen.

Die Kommission hatte vergangenen Montag die Ausländerbehörde des Kreises Plön gebeten, eventuelle Rückkehr-Bestrebungen der Familie „wohlwollend (...) zu befördern“. Innen-Staatssekretär Torsten Geerdts, der dem Ausschuss über den Ablauf der Rückführungsaktion Mitte August minutiös berichtete, sagte seitens des Ministeriums zu, alle diesbezüglichen Gespräche eng zu begleiten – auch mit den zahlreich im Ausschusssaal anwesenden Unterstützern der Abgeschobenen.

Die Ausländerbehörde hatte die in Kirchbarkau lebende sechsköpfige Familie, die als gut integriert galt, am 15. August in ihr Heimatland abschieben lassen, obwohl die per Antrag angerufene Härtefall-Kommission noch kein Votum abgegeben hatte. Die Kommission äußerte Anfang der Woche ihr „Befremden“ darüber, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung trotz Hinweisen aus dem Unterstützerkreis auf den laufenden Härtefallantrag nicht gestoppt habe.

Ausschuss verzichtet auf konkrete Schuldzuweisungen

Der Vorsitzende des Gremiums, Norbert Scharbach, hatte die Plöner Landrätin Stephanie Ladwig aufgefordert, „die Umstände der Abschiebung kritisch auszuarbeiten, eventuelle Fehler zu analysieren und sicherzustellen, dass sich diese Vorgänge nicht wiederholen können“. Ein Sprecher des Kreises Plön hatte seinerzeit von einem Verwaltungsfehler wegen Arbeitsüberlastung gesprochen.

In der Ausschusssitzung wurden konkrete Schuldzuweisungen nicht explizit gemacht, die SPD-Abgeordnete Kathrin Wagner-Bockey äußerte jedoch Zweifel, einzig von Kommunikationsproblemen zu sprechen. Stattdessen sagten alle Beteiligten im Ausschusssaal – Landtagsfraktionen, Regierung und Härtefallkommission – zu, alle aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie die albanische Familie schnell zurückkehren kann, um sich mit dem Fall erneut befassen zu können.

Wie kann 30-monatige Einreisesperre aufgehoben werden?

Aus den Fragen der Abgeordneten ergab sich, dass Zusagen für Arbeits- beziehungsweise  Ausbildungsverträge für albanischen Familienmitglieder oder ein Attest zum Gesundheitszustand (Traumatisierung) der Frau ein Hebel sein könnten, die derzeitig gesetzlich vorgeschriebene Einreisesperre von 30 Monaten aufheben zu können.

Generell waren sich die Anwesenden einig, auch übergeordnet entsprechende Lehren aus dem Fall Kirchbarkau zu ziehen und das deutsche Asylrecht insgesamt nochmals zu beleuchten. Die Fehler, die jüngst im Kreis Plön zutage getreten sind, dürften in Zukunft nicht mehr vorkommen.