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28. April 2022 – April-Plenum

Behindertenpolitik: Mehr Teilhabe am Arbeitsleben

Die Sozialdemokraten sehen Menschen mit Handicap bei der Integration in das Arbeitsleben nicht genügend unterstützt. Sie stellen kurz vor dem Ende dieser Wahlperiode weitere Forderungen.

Rollstuhlfahrer Behinderte Wohnanlage Illustration
Für schwerbehinderte Menschen ist es oft sehr schwer, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Foto: dpa, Patrick Seeger

Die SPD setzt sich für eine intensivere Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ein. So sollen Gebärdensprachdolmetscher in Präsenz finanziert, der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Arbeitsmarktpolitik ergänzt, Integrationsbetriebe unterstützt und die Förderung des Minderleistungsausgleichs nicht weiter gekürzt werden.

Menschen mit Behinderung hätten „das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben“, begründet die SPD den Vorstoß. Die Mittel seien jedoch nicht auskömmlich und es gebe „Einschnitte für gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Vorrang des Ferndolmetschens“. Weiter wird kritisiert, dass Menschen mit Behinderungen ihr Wunsch- und Wahlrecht bei der Teilhabe am Arbeitsleben nicht ausleben könnten. Sie fordern daher Werkstätten als „teilgeschützter Raum“.

Gut 340.000 schwerbehinderte Menschen

Die Landesregierung hatte nach eigener Aussage für die ablaufende Wahlperiode das Thema Inklusion als Leitorientierung bereits in den Fokus genommen und sich für mehr Kompetenz und Selbstbestimmung eingesetzt ‒ aber auch darauf verwiesen, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen werden müsse. Menschen mit Behinderung sollten in ihren Fähigkeiten und in ihrem Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden.

Laut Sozialministerium leben etwas mehr als 342.000 schwerbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein. Im Dezember waren aus dieser Gruppe 4900 Menschen im Norden ohne festen Job. Vielen Arbeitgebern falle es schwer, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, lautete der Tenor. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 5466 private Arbeitgeber im Land, von denen 27,3 Prozent diese Verpflichtung nicht erfüllen und eine Ausgleichsabgabe zahlen.

(Stand: 25. April 2025)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Dezember 2021
Mai 2020 (Tätigkeitsbericht Beauftragter)

Krankheitsbedingt war eine aktuelle Berichterstattung nicht möglich.

Beschluss:
1. Ablehnung des Antrages Drucksache 19/3813
2. Annahme des Alternativantrages Drucksache 19/3827

Antrag

Teilhabe und Inklusion in Schleswig-Holstein vollständig umsetzen
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3813 
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP ‒ Drucksache 19/3827