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Seit 70 Jahren regelt ein Abkommen die Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland. Der Landtag zieht eine positive Bilanz, der SSW ruft dennoch zu mehr Engagement auf, wie etwa die Verankerung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz.
Aufgrund der Bonn-Kopenhagener Erklärungen ist die Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ein „Erfolgsmodell“. Darüber waren sich alle Fraktionen einig. Anlass der Debatte war der 70. Jahrestag der Erklärungen aus dem März 1955, die den Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze ein eigenes Schulwesen und politische Teilhabe garantieren. In einem gemeinsamen Antrag fordern die fünf Fraktionen nun die „angemessene“ Berücksichtigung der dänischen Sprache im Rundfunk und in der öffentlichen Verwaltung. Zudem rufen sie den Bund auf, den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern. Ohne die aktuellen Grenzkontrollen direkt anzusprechen, wird dazu aufgerufen, „bestehende Barrieren in der Mobilität“ zu beseitigen.
Mit der Einigung von 1955 sei eine „haltbare“ Lösung für die deutsch-dänische Frage gelungen, betonte Christian Dirschauer (SSW). Dies sei angesichts der damaligen Spannungen im Grenzland „kein Selbstläufer“ gewesen. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit dürfe auch heute nicht in Frage gestellt werden, mahnte Dirschauer, und es dürfe nicht „zur Assimilation aufgerufen werden“. Birte Pauls (SPD) freute sich über „die damalige Weitsicht und den seither eingetretenen Frieden in der Grenzregion“. Und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) stellte fest: „Wenn man in andere Teile der Welt schaut, wird einem erst bewusst, wie weit wir in der deutsch-dänischen Grenzregion gekommen sind.“
Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen bilden die Grundlage der Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzraum. Sie wurden am 29. März 1955 vom deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem dänischen Ministerpräsidenten Hans Christian Hansen auf dem Petersberg bei Bonn unterzeichnet. Das Vertragswerk, bestehend aus einer deutschen und einer dänischen Fassung, bestätigt das freie Bekenntnis zur jeweiligen Sprache und Kultur. Es gesteht den Minderheiten das Recht zu, eigene Schulen und Kindergärten zu unterhalten, und es sichert ihre politische Teilhabe ab. Im Mai 1955 hat der Landtag auf Basis der Erklärungen die Befreiung des SSW als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Klausel beschlossen. Eine ähnliche Regelung gibt es nördlich der Grenze für die Schleswigsche Partei (SP), die Partei der deutschen Minderheit in Dänemark.
Die offizielle Jubiläumsfeier ist für den kommenden Sonnabend, 29. März, auf Schloss Gottorf in Schleswig geplant. Dort laden die Landesregierung sowie die deutsche Botschaft in Kopenhagen, die dänische Botschaft in Berlin und das dänische Generalkonsulat in Flensburg zu Gesprächen, Vorträgen und kulturellen Beiträgen. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich.
Weitere Redner:
Rasmus Vöge (CDU), Eka von Kalben (Grüne), Heiner Garg (FDP)
Aufgrund der Bonn-Kopenhagener Erklärungen ist die Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland ein „Erfolgsmodell“. Darüber sind sich alle Landtagsfraktionen einig. Anlass der Debatte ist der 70. Jahrestag der Erklärungen aus dem Jahr 1955, die den Minderheiten auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze ein eigenes Schulwesen und politische Teilhabe garantieren.
Der SSW als Partei der dänischen Minderheit ruft die Landesregierung trotz der bisherigen Erfolgsbilanz zu weiteren Aktivitäten auf. Sie soll „öffentliche Bekanntmachungen“, etwa Stellenanzeigen, auch in der dänischen Tageszeitung „Flensborg Avis“ veröffentlichen. Zudem müsse es mehr dänischsprachige Angebote im Rundfunk geben. Beim Bund soll sich das Land dafür einsetzen, dass Dänisch im Gerichtsverfassungsgesetz als Gerichtssprache in Deutschland anerkannt wird. Außerdem fordert der SSW erneut die Verankerung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz.
Die anderen Fraktionen CDU, Grüne, SPD und FDP loben die Erklärungen als „wesentliche Grundlage für ein friedliches Miteinander im deutsch-dänischen Grenzland“. Die aktuellen Grenzkontrollen auf beiden Seiten sprechen sie indirekt an: Berlin wird aufgerufen, „Barrieren für die Mobilität“ zu beseitigen. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen bilden die Grundlage der Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzraum. Sie wurden am 29. März 1955 vom deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem dänischen Ministerpräsidenten Hans Christian Hansen auf dem Petersberg bei Bonn unterzeichnet.
Das Vertragswerk, bestehend aus einer deutschen und einer dänischen Fassung, bestätigt das freie Bekenntnis zur jeweiligen Sprache und Kultur und die Gleichbehandlung für die etwa 20.000 Angehörigen der deutschen und die rund 50.000 Angehörigen der dänischen Minderheit. Es gesteht den Minderheiten das Recht zu, eigene Schulen und Kindergärten zu unterhalten, und es sichert ihre politische Teilhabe ab. Im Mai 1955 hat der Landtag auf Basis der Erklärungen die Befreiung des SSW als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Klausel beschlossen. Eine ähnliche Regelung gibt es nördlich der Grenze für die Schleswigsche Partei (SP), die Partei der deutschen Minderheit in Dänemark.
(Stand: März 2025)
Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2021 (Minderheitenbericht der 19. Wahlperiode)