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Schleswig-Holstein setzt im Kampf gegen häusliche Gewalt auf den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Das Plenum beschließt einen entsprechenden Gesetzentwurf sowie weitere Schutzmaßnahmen für Frauen.
In Schleswig-Holstein werden Frauen zukünftig besser vor Gewalt geschützt. Das von den Koalitionsfraktionen erarbeitete „Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ ist heute nach der Zweiten Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie von SPD und SSW angenommen worden. Die FDP, die rechtliche Bedenken hat, stimmte dagegen und scheiterte mit einem Änderungsantrag.
Kernpunkt des Gesetzes ist das so genannte spanische Modell, das den Einsatz einer elektronischen Fußfessel vorsieht. Sie soll nach richterlichem Beschluss auch bei häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt angeordnet werden können. Die Hürden für Wohnungsverweise sowie Betreuungs-, Kontakt- und Näherungsverbote werden gesenkt, zudem kann auch die Kontaktaufnahme von Tätern zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden.
„Letztes Jahr gab es landesweit 6664 Fälle häuslicher Gewalt, davon 432 Hochrisikofälle, jeder Fall ist einer zu viel“, stieg Umweltminister Tobias Goldschmidt in Vertretung für die im Mutterschutz befindliche Sozialministerin Aminata Touré (beide Grüne) in die Debatte ein, bei der sich im Grundsatz alle Fraktionen einig zeigten. Mit der Entscheidung für die elektronische Aufenthaltsüberwachung gehe man einen konsequenten und wichtigen Schritt zum Schutz Betroffener, dies sei ein Schutz vor Gewalt, „ohne die Bewegungsfreiheit der Opfer einzuschränken“, so der Minister.
Häusliche Gewalt finde in allen gesellschaftlichen Bereichen statt, ganz unabhängig davon, wie friedlich die Fassade aussehen mag, sagte Birte Glißmann (CDU). „Wir schließen mit unserem Gesetzentwurf einen Großteil der Gesetzeslücken. Ich bin überzeugt, dies ist ein großer Schritt für einen besseren Schutz von Frauen und Kindern gegen häusliche Gewalt in Schleswig-Holstein.“ Und ihre Fraktionskollegin Katja Rathje-Hoffmann hob hervor: „In diesem Haus verbindet uns alle, dass wir unser Möglichstes tun, um Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Missbrauch zu schützen.
Man müsse beim Täter ansetzen, dessen Überwachung und Bewegungseinschränkung sei genau der richtige Weg, sagte Catharina Nies von der Grünen-Fraktion. „Mit der elektronischen Fußfessel wollen wir die Durchsetzungskraft von Schutzanordnungen erhöhen.“ Es gelte, Gewalt in Hochrisikofällen vorweg zu verhindern und nicht erst im Nachhinein zu ahnden.
In der Debatte gab es Kritik an einer neuen bundesweiten Regelung, die mitberaten wurde. Dabei geht es um das Gewalthilfe-Gesetz, das nach dem Bundestag auch der Bundesrat Mitte Februar abgesegnet hat. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro.
Leider würden nicht alle Betroffenen, die Schutz brauchen, in dem Gewalthilfe-Gesetz des Bundes angesprochen, Transfrauen würden „faktisch“ ausgeschlossen, beklagte die SPD-Abgeordnete Sophia Schiebe. Dabei würden jene am stärksten angegriffen. Die CDU habe mit aller Macht verhindert, dass diese Frauen auch unter das Gesetz fallen. „Das ist ein Statement, euer Leid zählt weniger“, sagte Schiebe. „Aber wir müssen auch diejenigen schützen, die am verletzlichsten sind.“
Letzteres monierte auch Bernd Buchholz (FDP). Er habe zudem Sorge um die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Es brauche eine Veränderung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene, denn es gebe darin keine elektronische Aufenthaltsüberwachung. „Eine Aufenthaltsüberwachung für Gefährder halte ich für richtig“, so Buchholz. Jene könne aber nur angewendet werden, wenn sie rechtsmäßig sei. „Die Intention des Gesetzes ist richtig, aber die Ausgestaltung beratungsbedürftig.“
Heute wisse sie, man komme wirklich voran, sagte Jette Waldinger-Thiering (SSW). „Frauen brauchen Schutz hier und jetzt, darum ist es einfach gut, welche Schritte im Land unternommen worden sind, wir unterstützen den Entwurf in seiner Gesamtheit.“ Eines gefalle ihr besonders: „Die Person, von der die Gefahr ausgeht, muss künftig ihr Leben ändern und einschränken. Bis jetzt ist nur das Opfer zu radikalen Schritten gezwungen.“
Nachdem der Innen- und Rechtsausschuss bereits grünes Licht für das von den Koalitionsfraktionen erarbeitete „Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ gegeben hat, steht jetzt in Zweiter Lesung die Beschlussfassung durch das Plenum an. Kernpunkt in dem Gesetzentwurf ist das sogenannte spanische Modell, das auch den Einsatz einer elektronischen Fußfessel vorsieht. Sie soll nach richterlichem Beschluss mit dem Gesetz auch bei häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt angeordnet werden können.
Dadurch, dass die gefährdete Person ein technisches Gegenstück zu der Fußfessel erhält, wäre der Schutzraum nicht mehr statisch auf Räumlichkeiten begrenzt, sondern beweglich. Bei einer Verletzung des Schutzabstands könnte ein Alarm die Polizei schnell reagieren lassen. Das Bundesjustizministerium hatte Anfang Dezember 2024 einen ähnlichen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt, die Familiengerichten ermöglichen soll, in Fällen von häuslicher Gewalt eine Aufenthaltsüberwachung mit einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. In Spanien wird dies beispielsweise bereits praktiziert.
Weiter sollen mit dem geplanten Landesgesetz in Schleswig-Holstein etwa die Hürden für Wohnungsverweise sowie Betreuungs-, Kontakt- und Näherungsverbote gesenkt werden. Zudem könnte auch die Kontaktaufnahme von Tätern zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden. Im Innen- und Rechtsausschuss stimmten nach einer leichten Modifizierung des Entwurfs die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und SSW für das Gesetz, einzig die FDP votierte dagegen.
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Das sieht ein Gewalthilfegesetz vor, das nach dem Bundestag auch der Bundesrat Mitte Februar abgesegnet hat. Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen. CDU und Grüne im Norden wollen jetzt wissen, welche Ziele und Auswirkungen sich deutschlandweit mit der Umsetzung des Gesetzes verbinden und wie sich das Gesetz auf Schleswig-Holstein auswirken wird. Hierüber soll die Landesregierung mündlich berichten.
In dem Antrag begrüßen die Regierungsfraktionen den Beschluss zum Gewalthilfegesetz als „einen wesentlichen Schritt zum Ausbau eines verlässlichen und bedarfsgerechten Hilfe- und Schutzsystems für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt“. Die vorgesehene Bundesbeteiligung an den bislang primär von Ländern und Kommunen finanzierten Strukturen solle langfristig und dauerhaft abgesichert werden, heißt es weiter in dem Papier.
Laut eines ebenfalls der Beratung zugrundeliegenden Berichts zum sogenannten Hochrisikomanagement registrierte die Landespolizei im vergangenen Jahr insgesamt 6664 Fälle von Häuslicher Gewalt. In knapp einem Viertel dieser Fälle erfolgte eine Wegweisung. Die Anzahl der durch die Polizeidirektionen gemeldeten Hochrisikofälle beträgt den Angaben zufolge für das Jahr 2024 knapp 450 Fälle. Zu beachten sei, dass die in den entsprechenden Fachreporten erfassten Zahlen für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer Anpassung der Definition der Häuslichen Gewalt nicht direkt vergleichbar sind.
Beim Anfang vergangenen Jahres eingeführten „Hochrisikomanagement“ kommt es darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten wie etwa Polizei, Frauenhäuser sowie Frauenberatungsstellen schnell handeln. Durch einen neuen polizeilichen Erlass dürfen alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den Institutionen ausgetauscht werden. Ebenso gebe es laut Sozialministerium eine zentrale Ansprechstelle im Landeskriminalamt. Dem vom Landtag angeforderten Evaluationsbericht zum „Hochrisikomanagement“ zufolge habe sich aus polizeilicher Sicht grundsätzlich „eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern etabliert“. Allerdings sei das „Hochrisikomanagement“ sehr zeit- und personalintensiv für alle Beteiligten.
(Stand: 21. Februar 2025)
Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2024 (1. Lesung Gesetz)
November 2024 (Newsticker, 22.11./13:30)
Februar 2024 (Hochrisikomanagement)
September 2023 (Newsticker, 22.09./12:00)
Ausschusssitzung zum Thema elektr. Fußfessel:
6. März 2025, Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss
Top 2:
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und B90/Grüne – Drs. 20/2746
(Ausschussüberweisung am 12. Dezember 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 20/3027
Änderungsantrag der FDP – Drucksache 20/3093
Top 10:
Besserer Schutz für Frauen durch das Gewalthilfegesetz
Antrag der Fraktionen von CDU und B´90/Die Grünen – Drucksache 20/2965
Top 45:
Bericht über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein
Antrag von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW – Drucksache 20/1869
Bericht der Landesregierung (Sozialministerium) – Drucksache 20/3010