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11. März 2025 – Petitionsausschuss

Anhörung: Studierende wollen Verwaltungsgebühr stoppen

Die Landesregierung will für Studierende einen Verwaltungskostenbeitrag von 60 Euro pro Semester einführen. Dagegen laufen die Betroffenen Sturm – heute im Rahmen einer Anhörung im Petitionsausschuss.

Studenten, Abgeordnete und Regierungsvertreter diskutieren im gut besuchten Ausschusssaal des Landtages.
Studenten, Abgeordnete und Regierungsvertreter diskutieren im gut besuchten Ausschusssaal des Landtages. Foto: Landtag, Michael Neubauer

Begleitet von einer kleinen Schar Demonstranten vor dem Landeshaus haben Studierende im Petitionsausschuss des Landtages ihre Argumente gegen die vom Bildungsministerium geplante Einführung einer Verwaltungsgebühr vorgebracht. Pro Semester sollen 60 Euro ab dem Jahr 2026 erhoben werden. Diese Maßnahme werde „die prekäre Situation der Studierenden verschärfen“ und die unter den Studentinnen und Studenten ohnehin schon verbreitete Armut weiter fördern, sagte der Sprecher der Studierenden, Fritz Herkenhoff, im gut besetzten Ausschusssaal. Anlass war eine Petition gegen die Erhebung der Verwaltungsgebühr. Sie war von knapp 5400 Mitzeichnern unterstützt worden, was die heutige Anhörung erforderlich machte.

Herkenhoff wiederholte und veranschaulichte im Wesentlichen die auch schon von den Oppositionsfraktionen in einer Plenardebatte im Februar vorgetragenen Argumente gegen diese Verwaltungsgebühr, in Regierungskreisen als Verwaltungskostenbeitrag bezeichnet. Bereits jetzt würden Studierende mit steigenden Beiträgen für das Studierendenwerk, höheren Lebenshaltungskosten, exorbitanten Mieten oder der geplanten Erhöhung des Deutschlandtickets kämpfen. „Mindestens aber“, so Herkenhoff, „muss eine Härtefallregelung kommen“.

Regierung verweist auf Haushaltslage

Hierzu sagte Wissenschafts-Staatssekretär Guido Wendt erst auf eine spätere Nachfrage des FDP-Abgeordneten Heiner Garg eine Prüfung im weiteren parlamentarischen Verfahren zu. In seiner direkten Replik auf das Eingangsstatement des Studierenden-Vertreters hatte Wendt zuvor insbesondere auf die Einspar-Vorgaben im Landeshaushalt verwiesen. Hiervon könne auch der Hochschulbereich, der seit Jahren sehr auskömmlich finanziert worden sei, nicht mehr ausgenommen werden. Im Übrigen folge das Bildungsministerium dem Beispiel von neun anderen Bundesländern, die eine solche Gebühr bereits erheben, sagte er, und mit 60 Euro pro Semester bewege man sich im Ländervergleich im Mittelfeld.

Der Aufruf des Staatssekretärs, dass bei der allgemeinen Haushaltskonsolidierung „alle ihren solidarischen Beitrag leisten müssen“, prallte bei FDP- und SPD-Fraktionen ab. In diesem Bereich ausgerechnet zu Lasten der Studenten zu sparen „ist falsch“, sagte der Liberale Garg. Und die hochschulpolitische Sprecherin der SPD, Birgit Herdejürgen, bezweifelte, dass die Erhebung der 60 Euro-Gebühr alternativlos sei. Wie vor zwei Wochen im Plenum verlangte sie erneut eine genaue Aufschlüsselung der tatsächlichen Verwaltungskosten an den Hochschulen. Die Grünen-Abgeordnete Ulrike Täck warb dagegen um Verständnis angesichts der Haushaltslage, rief aber dazu auf, insgesamt mehr Transparenz bei der Verwendung der Haushaltsmittel für Hochschulen walten zu lassen.

Landtag stimmt ab

Die Einführung der Verwaltungsgebühr ist noch nicht beschlossen, die entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes befindet sich in der Abstimmung. Die heutige Anhörung im Petitionsausschuss ist ein meinungsbildender Baustein auf diesem Weg. Das letzte Wort für die Gesetzesänderung hat der Landtag.

Mehr Infos:
Der Petitionsausschuss