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26. Februar 2025 – Februar-Plenum

Födergesetz für Musikschulen erhält nicht nur Lob

Musikschulen im Land quälen sich seit Jahren mit finanziellen Problemen. Nun legt Bildungsministerin Prien ein Musikfördergesetz vor, dass neben der staatlichen Förderung auch Qualitätsstandards festschreibt. Die Opposition sieht Mängel.

Kultur Musik Geige Notenblatt
Die Musikschulen sind nicht nur wesentlicher Partner der musikalischen Bildung, sondern auch zur Gestaltung des Ganztagsangebots in den Schulen wichtig. Foto: dpa, Angelika Warmuth

Finanzielle Probleme, immer weniger Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen und zu wenig Nachwuchs – im Mittelpunkt der zweiten Plenardebatte des Tages stand heute die Erste Lesung des neuen Musikschulfördergesetzes der Landesregierung. Mit dessen Hilfe sollen zukünftig sowohl die staatliche Förderung als auch Standards für die Qualität festgelegt werden. Während Bildungsministerin Karin Prien (CDU) den Entwurf als Erfolg pries, monierte die Opposition einen zu langwierigen Prozess und den Mangel an verbindlicher Förderung. Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.

Das Gesetz sei ein starkes Bekenntnis des Landes zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur und eine Errungenschaft in schwierigen Zeiten für das Land, so Prien bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Wir schaffen damit Zugänge zur Musik und damit eine unverzichtbare Form kulturellen Ausdrucks“, so die Ministerin. Verbindliche Qualitätskriterien im Kontext der Ganztagsbetreuung und die Kooperation mit Schulen und Kindertagesstätten schafften die Grundvoraussetzung für den Musiklehrernachwuchs – dies spiele auch eine wesentliche Rolle, für ein Lehramtsstudium zu begeistern.

SPD spricht von Bankrott-Erklärung

Mit der Erhöhung der Mittel um eine Million Euro auf 2,13 Millionen Euro in diesem und kommendem Jahr sei flächendeckend die Finanzierung gesichert und es bestehe die Möglichkeit, weitere Musikschulen aufzunehmen, sagte Prien. Es gehe auch darum, bei den durch das Herrenberg-Urteil entstandenen Herausforderungen zu unterstützen, welches eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vieler Musiklehrer verlangt. „Das Land steht zu Zielen des Kulturpakts 2030, wir sind auf gutem Weg“, so die Ministerin. Allerdings sei man auch auf das Engagement der kommunalen Träger und der Eltern angewiesen, um Angebote weiter zu stärken.

„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung“, konterte Beate Raudies (SPD). „Es enthält zwölf detaillierte Anforderungen für die staatliche Anerkennung als Musikschule – die dann die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sind“, so Raudies. Aber die finanzielle Förderung ab 2026 erfolge laut Gesetz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. „Und natürlich auch nur, falls die Musikschulen die von der Landesregierung eingeforderten Qualitätsstandards ohne Überbrückungsfonds noch bis dahin halten können. Das ist leider kein Blankoscheck, sondern eine Bankrott-Erklärung.“

„Ein Anfang, aber noch nicht die Lösung“

Die FDP-Abgeordnete Anne Riecke monierte, dass trotz eines ersten Antrags zum Thema im Mai 2023 erst jetzt die Erste Lesung stattfinde. „Es ist sehr viel Zeit verloren gegangen“, so Riecke. Das Gesetz reiche zudem nicht aus, um die Folgen des Herrenberg-Urteils zu kompensieren. Auch sei es zwar richtig Standards zu setzen, aber man dürfe deren Erreichen nicht durch zu hohe bürokratische Vorgaben erschweren. „Wir erwarten ein Konzept mit einer spürbaren Erhöhung der öffentlichen Finanzmittel und eine Überprüfung der Ankerkennungskriterien, damit nicht bereits anerkannte Einrichtungen ausgeschlossen werden.“ Das Gesetz sei „ein Anfang, aber noch nicht die Lösung“.

Auch Jette Waldinger-Thiering (SSW) bemängelte die fehlende Finanzplanung über 2026 hinaus: „Was heißt das denn für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich eine Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen?“ Von echter institutioneller Förderung könne nicht die Rede sein. Auch werde im Gesetzestext nicht ersichtlich, wie die Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, besonders an gebundenen Ganztagsschulen und Schulen mit offenen Ganztagsangeboten, sowie zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen vorangetrieben werden solle.

Weitere Hauptredner Redner:
Anette Röttger (CDU) und Uta Röpcke (Grüne)

Die Landesregierung will die staatliche Förderung der Musikschulen im Lande dauerhaft absichern. Zudem werden Qualitätsstandards festgeschrieben, und die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen soll ausgebaut werden. Das sind Kerninhalte des Musikschulfördergesetzes, das das Bildungsministerium dem Landtag zur Beratung vorlegt. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2026. Der Landesverband der Musikschulen hat derzeit 22 Mitgliedseinrichtungen.

Der Gesetzentwurf definiert Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. So muss sich die Musikschule verpflichten, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen, insbesondere als Teil der Ganztagsbetreuung. Weitere Anforderungen sind ein Volumen von mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche und ein Angebot mit Einzel- und Gruppenunterricht in mindestens fünf verschiedenen Fachbereichen – von Streichinstrumenten über Vokalmusik bis Tanz/Musical. Die Mehrzahl der Lehrkräfte muss einen Hochschulabschluss in Musik oder Musikpädagogik vorweisen können.

Mehr Geld bis 2026 festgeschrieben

Außerdem soll die finanzielle Förderung durch das Land um eine Million auf 2,132 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. Dies ist nach Angaben des Bildungsministeriums bereits im Haushalt 2025 veranschlagt und in der Finanzplanung ab 2026 berücksichtigt. Damit solle sichergestellt werden, dass Musikschulen flächendeckend Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und dass gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können.

Aktuell klagen viele Einrichtungen über finanzielle Probleme. Grund dafür ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Demnach dürfen Dozenten, die regelmäßig und langfristig an Musikschulen unterrichten, nicht mehr auf Honorarbasis beschäftigt werden, da dies eine Scheinselbständigkeit darstelle. Sie müssten fest angestellt werden, was die Personalkosten deutlich erhöhen würde. Bundestag und Bundesrat haben mit Blick auf diese finanziellen Konsequenzen des Urteils im Februar eine Übergangsregelung beschlossen: Bis Ende 2026 dürfen Musikschulen weiterhin Honorarkräfte anstellen.

Weniger Musiklehrer

Hintergrund der Gesetzesinitiative der Landesregierung ist auch die sinkende Zahl an Musiklehrern in den allgemeinbildenden Schulen. Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Februar 2023 besteht an den Grundschulen bis 2032 ein Bedarf von 973 Neueinstellungen. An den Hochschulen des Landes hatten zu diesem Zeitpunkt aber lediglich 65 Studenten diesen Zweig belegt. Das entspricht sieben Prozent des Bedarfs. An den Gemeinschaftsschulen können die Hochschulen den Bedarf demzufolge zu 31 Prozent decken und an den Gymnasien zu 39 Prozent.

(Stand: 20. Februar 2025)

Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2024 (ohne Meldung in plenum-online)
Mai 2023 (ohne Meldung in plenum-online)
April 2022 (ohne Aussprache / 19. Wahlperiode)

Erste Lesung

Top 6:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein (Musikschulfördergesetz - MusFöG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2915 
(Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)