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25. Februar 2025 – Februar-Plenum / Vorschau

Regierung will Musikschulen in Schleswig-Holstein stärken

Musikschulen im Land quälen sich seit Jahren mit finanziellen Problemen. Nun legt Bildungsministerin Prien ein Musikfördergesetz vor, dass neben der staatlichen Förderung auch Qualitätsstandards festschreibt.

Kultur Musik Geige Notenblatt
Die Musikschulen sind nicht nur wesentlicher Partner der musikalischen Bildung, sondern auch zur Gestaltung des Ganztagsangebots in den Schulen wichtig. Foto: dpa, Angelika Warmuth

Die Landesregierung will die staatliche Förderung der Musikschulen im Lande dauerhaft absichern. Zudem werden Qualitätsstandards festgeschrieben, und die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen soll ausgebaut werden. Das sind Kerninhalte des Musikschulfördergesetzes, das das Bildungsministerium dem Landtag zur Beratung vorlegt. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2026. Der Landesverband der Musikschulen hat derzeit 22 Mitgliedseinrichtungen.

Der Gesetzentwurf definiert Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. So muss sich die Musikschule verpflichten, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen, insbesondere als Teil der Ganztagsbetreuung. Weitere Anforderungen sind ein Volumen von mindestens 150 Unterrichtsstunden pro Woche und ein Angebot mit Einzel- und Gruppenunterricht in mindestens fünf verschiedenen Fachbereichen – von Streichinstrumenten über Vokalmusik bis Tanz/Musical. Die Mehrzahl der Lehrkräfte muss einen Hochschulabschluss in Musik oder Musikpädagogik vorweisen können.

Mehr Geld bis 2026 festgeschrieben

Außerdem soll die finanzielle Förderung durch das Land um eine Million auf 2,132 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden. Dies ist nach Angaben des Bildungsministeriums bereits im Haushalt 2025 veranschlagt und in der Finanzplanung ab 2026 berücksichtigt. Damit solle sichergestellt werden, dass Musikschulen flächendeckend Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und dass gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können.

Aktuell klagen viele Einrichtungen über finanzielle Probleme. Grund dafür ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022. Demnach dürfen Dozenten, die regelmäßig und langfristig an Musikschulen unterrichten, nicht mehr auf Honorarbasis beschäftigt werden, da dies eine Scheinselbständigkeit darstelle. Sie müssten fest angestellt werden, was die Personalkosten deutlich erhöhen würde. Bundestag und Bundesrat haben mit Blick auf diese finanziellen Konsequenzen des Urteils im Februar eine Übergangsregelung beschlossen: Bis Ende 2026 dürfen Musikschulen weiterhin Honorarkräfte anstellen.

Weniger Musiklehrer

Hintergrund der Gesetzesinitiative der Landesregierung ist auch die sinkende Zahl an Musiklehrern in den allgemeinbildenden Schulen. Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Februar 2023 besteht an den Grundschulen bis 2032 ein Bedarf von 973 Neueinstellungen. An den Hochschulen des Landes hatten zu diesem Zeitpunkt aber lediglich 65 Studenten diesen Zweig belegt. Das entspricht sieben Prozent des Bedarfs. An den Gemeinschaftsschulen können die Hochschulen den Bedarf demzufolge zu 31 Prozent decken und an den Gymnasien zu 39 Prozent.

(Stand: 20. Februar 2025)

Vorherige Debatten zum Thema:
Juli 2024 (ohne Meldung in plenum-online)
Mai 2023 (ohne Meldung in plenum-online)
April 2022 (ohne Aussprache / 19. Wahlperiode)

Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte

Erste Lesung

Top 6:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein (Musikschulfördergesetz - MusFöG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2915 
(Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)