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Mehrere 10.000 Katzen hält es nicht in Häusern, sie streunen auch herum. Um ihrer unkontrollierten Vermehrung entgegenzuwirken, drängt die Landtagsopposition auf eine Kennzeichnungspflicht für diese sogenannten Freigängerkatzen.
Schätzungen zufolge streunen rund 75.000 freilebende Katzen durch Schleswig-Holstein. Um ihrer unkontrollierten Vermehrung und den Schäden ihres Jagdtriebs Herr zu werden, gibt es seit Jahren bereits Kastrationsaktionen für diese Tiere. Jetzt drängen die Oppositionsfraktionen auf eine Verordnung, die überdies eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für diese sogenannten Freigängerkatzen vorsieht. „Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Jagdverbänden und Kommunen ein Konzept zur Umsetzung und Kontrolle der Verordnung zu entwickeln“, heißt es in einem entsprechenden Antrag von FDP, SPD und SSW.
In Hamburg gibt es eine solche Verordnung bereits seit Jahresbeginn. Dort müssen freilaufende Katzen kastriert, gechippt und registriert werden. Besitzer von Katzen mit Ausgang müssen die Kosten für Chip-Kennzeichnung und Registrierung bei gängigen Anbietern selbst tragen. Ebenso für die Kastration der Tiere, die ebenfalls ab einem Alter von fünf Monaten verpflichtend ist. Die Chippflicht soll auch für eine bessere Unterscheidungsmöglichkeit von Hauskatzen mit Freigang und wildlebenden Tieren sorgen. Für Katzenbesitzer, deren Tiere ausschließlich in den eigenen vier Wänden leben, ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Wer sein Tier jedoch noch ungechippt ins Freie lässt, riskiert laut Hamburger Senat ein Zwangsgeld.
(Stand: 21. Februar 2025)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2023 (Newsticker, 20.09., 13:05)
Top 30:
Landesweite Katzenschutzverordnung – jetzt!
Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW – Drucksache 20/2961