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25. Februar 2025 – Februar-Plenum / Vorschau

Keine Gema-Gebühren für gemeinnützige Vereine?

Aufwendige GEMA-Anmeldungen für die Musik auf dem Kinder- oder Seniorenfest? Im Parlament wird über eine Befreiung von der Gebühr für alle gemeinnützigen Vereine und Verbände diskutiert.

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Logo der Gema am Gebäude der Gema-Generaldirektion in Berlin. Foto: dpa, Jens Kalaene

Ehrenamtliche Vereine im Land müssen aufwendige GEMA-Anmeldungen vornehmen und Gebühren entrichten, wenn sie etwa im Rahmen von Kinder- oder Seniorenfesten Musik abspielen wollen. In einem Antrag fordert die SSW-Fraktion die Landesregierung nun auf, gemeinnützige Vereine und Verbände in Schleswig-Holstein von GEMA-Gebühren zu befreien.

In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen und Hessen, sind gemeinnützige Vereine und Verbände bereits von den GEMA-Gebühren befreit. Hier haben die jeweiligen Landesregierungen Verträge mit der GEMA verhandelt, die die Kostenübernahme durch das jeweilige Land regeln und eine vereinfachte Anmeldung ermöglichen.

Das Land übernimmt automatisch die Kosten

Seit November 2024 fallen etwa für Verbände und Vereine in Niedersachsen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr auf einer Fläche bis maximal 500 Quadratmetern keine GEMA-Lizenzkosten an. Nach Meldung der Veranstaltung im GEMA-Onlineportal übernimmt das Land automatisch die Kosten (Quelle: gema.de).

Durch eine Regelung dieser Art sei gewährleistet, dass Musikschaffende auch zukünftig die Ihnen zustehenden Tantiemen erhalten, so der SSW-Antrag.  „Ein solcher Schritt ist eine erhebliche Unterstützung und Wertschätzung des Ehrenamts und sollte daher zeitnah auch in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.“

(Stand: 21. Februar 2025)

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte.

Top 15:

Antrag der SSW-Fraktion
– Drucksache 20/2926