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Irrtümlich überwiesenes Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für den Sachsenwald erzürnt weiter die Opposition. Sie drängt auf eine Rückzahlung von 130.000 Euro. Es gibt aber auch Konsens im Finanzausschuss.
Der Finanzausschuss hat seine vergangene Woche begonnene und heute fortgesetzte Beratung zu den irrtümlich vom Land an den Forstgutsbetrieb Sachsenwald übersandten Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich für den Erhalt von Straßen vorläufig abgeschlossen. Die Ausschussmitglieder kamen überein, dass eine Einbindung des bislang gemeindefreien Sachsenwalds in eine der umliegenden Kommunen anzustreben sei, die rechtlichen Grundlagen für die Zuweisung der Gelder vom Land an die Kommunen, die in diesem Fall auch auf Bestimmungen aus dem Jahr 1927 basieren, konkretisiert werden müssen und dass eine Aufstellung des zum Besitz der Familie von Bismarck gehörenden Forstgutsbetriebs für die Verwendungen der erhaltenen Mittel erwartet wird. „Alle Lücken müssen geschlossen werden“, unterstrich der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck.
Der heute im Ausschuss anwesende Landrat des Kreises Herzogtums Lauenburg, Christoph Mager, berichtete, die unter anderem über die Verwendung der öffentlichen Mittel geführten Gespräche mit den Forstgutbetreibern seien bislang „soweit in Ordnung“, es gebe „keine Eskalationsstufe“. Grundsätzlichen Dissens zwischen Landesregierung und Opposition gab es zur Frage, ob die 2021 bis 2023 dem Forstgutbetrieb zugeleiteten Mittel in Höhe von 130.000 Euro zurückgefordert werden können. Hintergrund für die irrtümlichen Auszahlungen, die erst im November 2024 aufgeflogen waren, war ein Fehler in einer Geo-Datenbank, wo „Privat“-Straßen des Forstbetriebs Sachsenwald als Gemeindezugehörig geführt wurden.
Für die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer ist weiterhin klar, dass eine Rückforderung der vor 2024 – in diesem Jahr konnte das Geld zurückgeholt werden – ausgezahlten Gelder „durchgesetzt werden muss“ – unabhängig davon, ob der Gutsbetrieb nachweist, dass er die Gelder für Straßenerhalt und -sanierung zum Gemeinwohl verwendet hat.
Beate Raudies von der SPD unterstützte dies und verlangte von dem Innenministerium ein „mutigeres Vorgehen“ in dieser Angelegenheit. In jedem Fall müsse über eine von den Forstgutbetreibern vorzulegende Haushaltsrechnung sichergestellt werden, so Raudies, dass kein Geld „in private Schatullen geflossen ist“. Vertreter der Landesregierung aus dem Finanz- und dem Innenministerium hatten zuvor nochmals betont, dass sie für eine Rückforderung aufgrund „schutzwürdigen Vertrauens“ keine Handhabe sehen. Die 2021 bis 2023 gezahlten 130.000 Euro sollen in dem aktuellen Haushalt ausgeglichen werden, hatte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) vor einer Woche erklärt, als sich der Ausschuss erstmals mit dem Thema befasst hatte.
Mehr Infos:
Der Finanzausschuss