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In der Kieler Fußgängerzone wurde am Rande einer Demonstration ein Kurde mit einem Messer niedergestochen. Unter Tatverdacht steht ein Syrer, der seit 2016 in Deutschland ist und eine Aufenthaltserlaubnis hat.
Eine Messerattacke in der Kieler Fußgängerzone beschäftigt die Landespolitik. Der 25 Jahre alte mutmaßliche Täter war 2016 nach Deutschland gekommen, so Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Der Syrer habe subsidiären Schutz erhalten. Seine Aufenthaltserlaubnis sei noch bis Dezember dieses Jahres gültig. Der Mann ist bereits vor der Tat polizeilich in Erscheinung getreten, sagte Schiller-Tobies. Die Verfahren sind allerdings eingestellt worden. Deshalb gab es vor dem Vorfall keine aufenthaltsrechtliche Überprüfung durch die zuständige Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein.
Zum Hintergrund: In der Kieler Innenstadt war ein 28 Jahre alter Kurde mit türkischer Staatsangehörigkeit am 25. Januar am Rande einer Kurden-Demonstration mit einem Messer schwer verletzt worden. Später stellte sich der Tatverdächtige der Polizei. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Kiel und die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes haben die Ermittlungen übernommen, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte. Das Landeskriminalamt schaltete ein Hinweisportal, über das Zeugen Bild- und Videomaterial hochladen können. Zudem sei die Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden. Der SSW hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Die Innenpolitikerin Sybilla Nitsch verwies auf Medienberichte über Hinweise eines möglichen politischen oder terroristischen Hintergrunds. Sie wollte von der Justiz wissen, warum der Fall nicht als versuchter Totschlag gewertet werde.
Die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß sagte im öffentlichen Teil der Sitzung, dass es mit einer Einordnung des Delikts schwierig sei. Weitere Details wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen in einem nichtöffentlichen Teil erörtert. Gegenstand der Ermittlungen sind auch mögliche Äußerungen des Tatverdächtigen unmittelbar vor der Tat. Der kurdische Dachverband Kon-Med sprach in einer Mitteilung von einem brutalen Angriff auf einen kurdischen Aktivisten. Der Tatverdächtige habe sich laut Zeugen vor der Tat zugunsten der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) geäußert.