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Kommunalpolitiker können ab 2027 digital an Videositzungen teilnehmen. Begleitet von Lob und Kritik nimmt das Plenum eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung vor. Ein Kritikpunkt der Opposition betrifft die Kosten für die Übertagungstechnik.
Ehrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können künftig auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen. Das sieht eine Änderung der Gemeindeordnung und der Kreisordnung vor, die CDU und Grüne beschlossen haben. Dadurch soll die Arbeit in der Lokalpolitik flexibler und attraktiver werden, insbesondere für Frauen, hofft die Koalition. SPD und SSW enthielten sich, die FDP stimmte dagegen – obwohl sie den Vorstoß im Grundsatz begrüßten. Die Kritik der Opposition: Die nötige Technik sei teuer, und das Land dürfe die Digital-Sitzungen nicht zur Pflicht machen.
Ab sofort können Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die sie auch auf Ausschüsse und Beiräte ausweiten können. „Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen wünschen sich vielerorts die digitale Teilnahme an den Sitzungen“, stellte Thomas Jepsen (CDU) fest. Der Grundsatz der Präsenzsitzung werde beibehalten, und die Kommunen könnten selbst entscheiden, ob die Mandatsträger einen Grund für ihren Wunsch nach einer digitalen Sitzung vorlegen müssen – etwa Ortsabwesenheit, Krankheit oder die Pflege eines Angehörigen.
72 Prozent der Kommunalvertreter im Lande seien Männer, betonte Jan Kürschner (Grüne): „Das soll sich ein wenig ändern.“ Das Gesetz schaffe „Sicherheit und Planbarkeit für Frauen, die sich bei der nächsten Kommunalwahl 2028 bewerben wollen“. Vor Ort gebe es bereits praktische Erfahrungen aus der Corona-Pandemie mit der entsprechenden Technik, merkte Kürschner an. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) unterstrich: „Es wird den geänderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen.“ Die neuen Möglichkeiten schafften spürbare Erleichterungen für Berufstätige oder für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Zum Jahresbeginn 2027 soll die Regelung zur Pflicht werden: Videositzungen müssen dann ermöglicht werden, wenn ein Mitglied dies wünscht und „wenn dies technisch möglich ist“. Dieser Passus stieß bei der Opposition auf Widerspruch, FDP und SPD sprachen sich in einem Änderungsantrag vergeblich dagegen aus. Die technische Ausstattung würde in seiner Heimatgemeinde Ahrensburg mit einem „hohen sechsstelligen Betrag“ zu Buche schlagen, rechnete Bernd Buchholz (FDP) vor. „Sie verpflichten die Kommunen zu etwas, wofür in den meisten Kommunen gar keine Finanzmittel vorhanden sind“, mahnte er und verwies auf das Prinzip der Konnexität in der Landesverfassung. Demnach muss das Land die Rechnung übernehmen, wenn es den Kommunen neue Aufgaben zuteilt.
Alle Kommunen müssten in zwei Jahren ein solches Videosystem anschaffen, monierte auch Niclas Dürbrook (SPD) – vom kleinsten Dorf bis zur Großstadt Kiel. Das sei für kleine Gemeinden „ein absoluter Overkill“. Er forderte, zunächst die Erfahrungen aus der freiwilligen Phase zu evaluieren, „danach können wir gerne über eine Weiterentwicklung reden“. Dafür sprach sich auch Sybilla Nitsch (SSW) aus. Sie sei zudem „unsicher, ob die erwarteten Auswirkungen auf Gleichstellungsfragen messbar sind“. Grundsätzlich begrüßte sie die Neuregelung, vor allem mit Blick auf Ehrenamtliche auf den Inseln und Halligen.
Weitere Vorgaben: Teilnehmer aus der Ferne müssen alle anderen Kommunalvertreter, insbesondere die Redner, „angemessen wahrnehmen“ können. Bei offenen Abstimmungen müssen alle Stimmberechtigten „optisch wahrnehmbar“ sein. Bei Wahlen wird ein „geeignetes elektronisches Abstimmungssystem“ gefordert. Umgekehrt müssen auch alle Personen im Saal die zugeschalteten Kommunalpolitiker stets sehen können. Wer als Gemeindevertreter oder Kreistagsabgeordneter einer Sitzung aus der heimischen Wohnstube beiwohnen will, muss dies spätestens zwei Tage vor dem Termin ankündigen.
Die Videoübertragung soll laut Entwurf so sicher sein, dass auch bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teilnahme per Bildschirm nur möglich, wenn kein anderes Mitglied Einspruch erhebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein.
Ehrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können voraussichtlich bald auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen, wenn sie persönlich nicht erscheinen können – etwa aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. Dadurch soll die Arbeit in der Lokalpolitik attraktiver werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der im Januar vor der Verabschiedung steht. Die endgültigen Formulierungen in der Gemeindeordnung und der Kreisordnung will der Innen- und Rechtsausschuss in einer Sondersitzung am Rande der Plenartagung beschließen. Aus der Opposition kamen positive Signale zu dem Vorhaben.
Laut dem Entwurf können Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die auf Ausschüsse und Beiräte ausgeweitet werden können. Zum Jahresbeginn 2027 soll die Regelung zur Pflicht werden, wenn ein Mitglied dies wünscht. Dieser Passus war in der Ausschussberatung umstritten. Kritiker äußerten verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Land mit einer solchen Verpflichtung in die Eigenständigkeit der Kommunen eingreife. Zudem wurden Extra-Kosten befürchtet, denn das Land müsse möglicherweise für die technische Ausrüstung in den Sitzungssälen geradestehen.
Wer der Sitzung aus der Ferne beiwohnen will, muss dies laut dem Gesetzentwurf spätestens zwei Tage vor dem Termin ankündigen. Auch bei diesem Punkt gab es Einwände: Mitglieder könnten auch kurzfristig verhindert sein. Weitere Anmerkungen betrafen den Datenschutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, falls die Sitzungen im Internet gestreamt werden.
Die Videoübertragung soll laut Entwurf so sicher sein, dass auch bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teilnahme per Bildschirm allerdings nur möglich, wenn kein anderes Mitglied Einspruch erhebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein. Seit der Corona-Pandemie haben Gemeinderäte die Möglichkeit, in einer Notlage komplette Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten. Dies soll aber ein Instrument für außergewöhnliche Notlagen bleiben, denn es handele sich um „eine absolute Ausnahmevorschrift“, wie es im Gesetzentwurf heißt.
(Stand: Januar 2025)
Erste Lesung:
Oktober 2024
Top 4:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen – Drs. 20/2574
(Ausschussüberweisung am 16. Oktober 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 20/2841
Änderungsantrag von FDP und SPD – Drucksache 20/2902(neu)