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Die Koalition macht Nägel mit Köpfen und modernisiert das Klimaschutzgesetz. Ein Ziel ist die Klimaneutralität des Landes bis 2040. Die Opposition fühlt sich ausgebootet und spricht von einem Bürokratiemonster.
Die Landesregierung hat die Klimaneutralität für Schleswig-Holstein bis 2040 als Ziel ausgegeben – fünf Jahre früher als der Bund, der 2045 als Zielmarke für ganz Deutschland gesetzt hat. Um das zu erreichen, haben CDU und Grüne das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) aktualisiert. „Wir wollen zeigen, dass wir früher klimaneutral sein können als andere“, sagte Energiewendeminister Tobias Goldschmidt (Grüne): „Wir wissen, dass es beim Klimaschutz Herausforderungen gibt“, aber die Koalition habe „einen guten Kompromiss“ gefunden. SPD, FDP und SSW votierten gegen das Gesetz und übten teils heftige Kritik. Unter anderem wurde mehrfach kritisiert, dass die Koalitionsfraktionen von zunächst eine Anhörung verweigert habe.
Die Kernpunkte: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terrawattstunden (TWh) jährlich steigen. 2023 waren es 20,6 TWh. Der Fokus liegt dabei auf Solarenergie. Neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen müssen künftig mit Photovoltaikanlagen (PV) ausgerüstet werden. Die Vorgaben seien „anspruchsvoll“, so Andreas Hein (CDU), aber sie brächten auch neue wirtschaftliche Impulse. Schleswig-Holstein gehe mit gutem Beispiel voran: „Wir wollen weg von den fossilen Energieträgern, und wir setzen uns ehrgeizige Ziele.“
Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben: Wärmenetzbetreiber werden verpflichtet, jede Preisänderung in ein Meldeportal einzugeben. Wärmenetze müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Verantwortlich für die Wärmeplanung sollen die Gemeinden sein. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, bis 2027 Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Das Land will deren Erarbeitung mit jeweils 150.000 Euro fördern. Schornsteinfeger sollen Daten zur Leistung von Heizungen an eine zentrale Stelle beim Statistikamt Nord liefern. Diese Informationen sollen anonymisiert zur Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne dienen. Die Regelungen seien „so einfach und unbürokratisch für die Kommunen wie nur möglich“, lobte Nelly Waldeck (Grüne). Das Gesetz mit seiner „Kombination aus Anreiz auf Innovation und Ordnungsrecht“ sei „der geeignete Weg, um die Erderwärmung zu stoppen“.
Der FDP-Abgeordnete Vogt sprach hingegen von einem „wahren Bürokratiemonster, das viele Haushalte und Kommunen in den nächsten Jahren massiv belasten wird“. Die Solar-Vorgabe für Dächer werde negative Effekte haben: „Wenn man den Neubau von Wohnungen abwürgen will, muss man es genauso machen.“ Vogt forderte „marktwirtschaftliche und keine planwirtschaftlichen Elemente“. Stattdessen komme es nun im Lande aber sogar zu einer Verschärfung des viel kritisierten Gebäudeenergiegesetzes des Bundes. Dem widersprach Minister Goldschmidt: „Wir setzen die Vorgaben des Bundes bürokratiearm um.“ Das Berliner Heizungsgesetz hätte ohne die Landesregelung zum Beispiel für kleine Gemeinden einen deutlich höheren Aufwand bedeutet.
„Wer soll das bezahlen?“, fragte Marc Timmer (SPD). Die Kommunen, insbesondere die kleineren, würden „im Regen stehen gelassen“. Zudem fehle der wichtige Bereich der Landwirtschaft in dem Gesetz vollständig. Timmer warb erneut für ein SPD-Gesetz, wonach Gemeinden, auf deren Gebiet Windkraft- und Solaranlagen errichtet werden, und auch die betroffenen Anwohner an den Gewinnen aus der Energieerzeugung beteiligt werden sollen. Schwarz-Grün lehnte dies jedoch ab. Michael Schunck (SSW) warf der Koalition vor, den „biologischen Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt“ zu haben. Durch den Ausbau von PV-anlagen komme es zur Flächenkonkurrenz mit ökologisch wichtigen Wäldern und Mooren. „Klimaschutz ist auch ein Mehr an intakten Naturräumen“, so Schunck.
Die Landesregierung hat die Klimaneutralität für Schleswig-Holstein bis 2040 als Ziel ausgegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) aktualisiert und mit konkreten Vorgaben ausgestattet werden. Nach kontroversen Diskussionen im Wirtschafts- und im Umweltausschuss wollen CDU und Grüne das Regelwerk nun beschließen, die endgültigen Formulierungen sollen in einer Ausschusssitzung am Rande der Plenartagung festgezurrt werden. Aus der Opposition kam teils heftige Kritik an dem Gesetz.
Die Kernpunkte: Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. 2023 waren es 20,6 TWh, im Jahr 2012 noch 10,4 TWh. Der Fokus liegt dabei auf Solarenergie. So müssen neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben: Wärmenetzbetreiber werden verpflichtet, jede Preisänderung in ein Meldeportal einzugeben. Unternehmen, die Wärmenetze ineffizient betreiben und überdurchschnittlich hohe Betriebskosten haben, müssen demnach einen Sanierungsplan vorlegen.
Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Verantwortlich für die Wärmeplanung sollen die Gemeinden sein, sie erhalten aber Unterstützung vom Land. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Für Kommunen, die wahrscheinlich keinen Anschluss an Wärme- oder Wasserstoffnetz erhalten, gibt es die Möglichkeit zu einem verkürzten Verfahren. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen. Das Land will die Erarbeitung der Konzepte mit jeweils 150.000 Euro fördern.
Mit einem Änderungsantrag schaffen CDU und Grüne eine zentrale Stelle beim Statistikamt Nord, an die die Schornsteinfeger Daten zur Art und zur Leistung der Heizungen in Haushalten und Gebäuden liefern sollen. Diese Informationen sollen anonymisiert zur Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne dienen.
In einer Ausschussanhörung haben sich zahlreiche Fachleute zum Ziel der Energiewende bekannt, aber Kritik im Detail geäußert. Kommunale Landesverbände, Wohnungswirtschaft sowie Bau und Handwerk befürchten einen hohen Verwaltungsaufwand und steigende Kosten für Verbraucher. Die FDP kritisiert „unrealistische Ziele“ und eine „an Planwirtschaft grenzenden Detailsteuerung“. Vertreter der Erneuerbare-Energien-Branche und Umweltverbände forderten hingegen noch strengere Vorgaben und ambitioniertere Maßnahmen, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
In Zweiter Lesung geht es ebenfalls um einen Gesetzentwurf der SPD. Die Sozialdemokraten wollen Gemeinden, auf deren Gebiet Windkraft- und Solaranlagen errichtet werden, sowie die betroffenen Anwohner an den Gewinnen aus der Energieerzeugung beteiligen. „Dadurch werden die Gemeinden begünstigt, die sich für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlag im Sinne der Energiewende ausgesprochen haben, sowie deren Bürgerinnen und Bürgern“, heißt es in dem SPD-Papier: „Etwaige Belastungen werden ein Stück weit ausgeglichen.“ Profitieren sollen Orte und Haushalte, die in einem Radius von 2.500 Metern von den Anlagen liegen. Gemeinden sollen 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde Strom erhalten, bei Haushalten sollen es 0,1 Cent sein.
(Stand: Januar 2025)
Debatte Erste Lesung:
Oktober 2024 (Newsticker, 18.10./11:15)
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
November 2021 (19. Wahlperiode)
Weitere Info zum Thema:
Ausschusssitzung Wirtschaft (15.01.)
Top 2:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2553
Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 20/2610
(Ausschussüberweisung am 18. Oktober 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses – Drucksache 20/2804