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28. Januar 2025 – Januar-Plenum / Vorschau

Bald Video-Sitzungen bei Kommunen

Ein Gesetzentwurf soll ehrenamtlichen Kommunalpolitikern ab 2027 die digitale Teilnahme an Sitzungen ermöglichen. Die Kritik daran betrifft die Kosten, den Datenschutz und die kommunale Eigenständigkeit.

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Bald möglich: Teilnahme an kommunalen Sitzungen per Bild- und Tonübertragung. Foto: dpa, Catherine Waibel

Ehrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können voraussichtlich bald auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen, wenn sie persönlich nicht erscheinen können – etwa aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. Dadurch soll die Arbeit in der Lokalpolitik attraktiver werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der im Januar vor der Verabschiedung steht. Die endgültigen Formulierungen in der Gemeindeordnung und der Kreisordnung will der Innen- und Rechtsausschuss in einer Sondersitzung am Rande der Plenartagung beschließen. Aus der Opposition kamen positive Signale zu dem Vorhaben.

Laut dem Entwurf können Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die auf Ausschüsse und Beiräte ausgeweitet werden können. Zum Jahresbeginn 2027 soll die Regelung zur Pflicht werden, wenn ein Mitglied dies wünscht. Dieser Passus war in der Ausschussberatung umstritten. Kritiker äußerten verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Land mit einer solchen Verpflichtung in die Eigenständigkeit der Kommunen eingreife. Zudem wurden Extra-Kosten befürchtet, denn das Land müsse möglicherweise für die technische Ausrüstung in den Sitzungssälen geradestehen.

Vertraulichkeit soll gewahrt bleiben

Wer der Sitzung aus der Ferne beiwohnen will, muss dies laut dem Gesetzentwurf spätestens zwei Tage vor dem Termin ankündigen. Auch bei diesem Punkt gab es Einwände: Mitglieder könnten auch kurzfristig verhindert sein. Weitere Anmerkungen betrafen den Datenschutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, falls die Sitzungen im Internet gestreamt werden.

Die Videoübertragung soll laut Entwurf so sicher sein, dass auch bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teilnahme per Bildschirm allerdings nur möglich, wenn kein anderes Mitglied Einspruch erhebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein.  Seit der Corona-Pandemie haben Gemeinderäte die Möglichkeit, in einer Notlage komplette Sitzungen per Videokonferenz abzuhalten. Dies soll aber ein Instrument für außergewöhnliche Notlagen bleiben, denn es handele sich um „eine absolute Ausnahmevorschrift“, wie es im Gesetzentwurf heißt.

(Stand: Januar 2025)

Erste Lesung:
Oktober 2024

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte

Top 4:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Grünen – Drs. 20/2574
(Ausschussüberweisung am 16. Oktober 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 20/2841