Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine heftige Auseinandersetzung zwischen Opposition und regierungstragenden Fraktionen. SPD, FDP und SSW drohen mit der Aufkündigung des parlamentarischen Miteinanders.
Die Opposition von SPD, FDP und SSW hat heute im Wirtschaftsausschuss auf eine Verschiebung der Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes in Schleswig-Holstein gedrängt und vor einer Beschlussfassung eine mündliche Anhörung gefordert. CDU und Grüne lehnten dies zunächst ab. Ihre Abgeordneten Andreas Hein (CDU) und Nelly Waldeck (Grüne) argumentierten damit, dass die schriftlichen Stellungnahmen ausreichend seien. Nach heftigen Wortgefechten und einer Sitzungsunterbrechung lenkten die regierungstragenden Fraktionen schließlich ein. Am Ende kamen die Kontrahenten überein, das Thema auf die kommende Woche zu vertagen und wichtige Protagonisten wie etwa Vertreter der Kommunen oder der IHK zu einer Anhörung einzuladen.
Damit ist es offen, ob das Gesetz in der kommenden Plenartagung, wie von Schwarz-Grün geplant, verabschiedet wird. In der Diskussion um die Anhörung sah die Opposition zum einen die eingegangenen Stellungnahmen als nicht ausreichend für eine Beschlussfassung an, da zum Teil auch die Anzuhörenden eine zu geringe Zeitspanne für Ihre Stellungnahme genannt hätten. Zum anderen sei ein umfangreicher Änderungsantrag von CDU und Grünen erst in der Nacht vor der Ausschusssitzung „um 21:12 Uhr“, so Bernd Buchholz (FDP), verschickt worden – viel zu spät für eine Sichtung und inhaltliche Bewertung, kritisierte die Opposition. SPD, FDP und SSW warfen der Koalition vor, das Gesetz ohne zeitlichen Druck durchpeitschen zu wollen, Oppositionsrechte mit den Füßen zu treten und eine Gesetzgebung nach Gutsherrenart zu betreiben.
Mit der Ablehnung einer mündlichen Anhörung „bei einem der zentralsten Vorhaben dieser Wahlperiode“ schleiche sich eine „Unkultur ein“, und das „bedeutet die Aufkündigung des parlamentarischen Miteinanders“, sagte Thomas Hölck (SPD). „Unfassbar“, bekräftigte Sybilla Nitsch vom SSW, die betont an die Grünen gewandt von einem bürgerfernen Verhalten sprach. Und FDP-Fraktionschef Christopher Vogt drohte an: „Der Umgang im Parlament wird sich in der zweiten Hälfte der Wahlperiode grundlegend verändern.“ Gegebenenfalls werde man zudem verfassungsrechtliche Schritte prüfen.
Nelly Waldeck (Grüne) wies die Argumentation der Opposition zurück und meinte, es sei „keine parlamentarische Gepflogenheit“ bei wichtigen Gesetzentwürfen Anhörungen durchzuführen. Im Namen von CDU und Grünen wiederholte sie mehrmals, dass die beiden Fraktionen die schriftlichen Stellungnahmen für eine Willensbildung für ausreichend erachtet hätten. „Wir haben die Auswertung gemacht, Neues ist in einer mündlichen Anhörung nicht zu erwarten“, pflichtete CDU-Mann Hein bei.
Später, nach weiteren Wortstreitigkeiten, ruderten die Koalitionsfraktionen zurück und willigten schließlich ein, in der kommenden Woche eine Anhörung im kleinen Kreis zu machen. Die Bemerkung von Waldeck, dann sofort nach der Anhörung über den Gesetzentwurf abzustimmen, relativierte der CDU-Abgeordnete Hein nach empörten Einwänden der opposition mit der Bemerkung, „später“ abstimmen zu wollen. Bei einer Enthaltung einigte sich der Ausschuss dann auf das Anhörungsverfahren.
Mit dem letzten Oktober in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf gibt die Landesregierung die Klimaneutralität des nördlichsten Bundeslandes bis 2040 als Ziel aus. Bis 2030 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen an Land auf mindestens 45 Terawattstunden (TWh) jährlich steigen. 2023 waren es 20,6 TWh. Der Fokus liegt dabei auf Solarenergie. So müssen neue Wohngebäude und Parkplätze mit mindestens 70 Stellplätzen künftig mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden.
Wärmenetze in Schleswig-Holstein müssen spätestens ab 2040 klimaneutral betrieben werden. Für Fernwärmekunden soll es mehr Transparenz geben. Kreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu erstellen.
Mehr Infos:
Der Wirtschaftsausschuss