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13. Dezember 2024 – Dezember-Plenum

Bürokratie: Schausteller können auf Entlastung hoffen

Jahrmärkte oder Volksfeste sind viel besuchte gesellschaftliche Treffpunkte. Doch die Schausteller-Branche hat mit Bürokratie-Problemen zu kämpfen. Wirtschaftsminister Madsen kündigt Abhilfe an.

Schausteller Karussell Riesenrad
Auch der bürokratische Aufwand setzt vielen Schaustellern zu. Viele Fahrgastbetriebe kämpfen ums Überleben. Foto: Landtag, Franziska Kraufmann

Die Schaustellerbranche in Schleswig-Holstein soll von Bürokratie entlastet werden, darüber herrscht im Landtag fraktionsübergreifende Einigkeit. Nur: Über den rechtlich abgesicherten Weg dorthin sind sich die Fraktionen nicht in jedem Detail einig. Bei einem der Debatte zugrunde liegenden Antrag der SPD geht es um eine Vereinfachung der Erlaubnis- und Gebührenpflicht sowie die Möglichkeit für große Veranstalter zum Sammeln von Gestattungen für alle Schausteller bei wiederkehrenden Veranstaltungen. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen kündigt in der Debatte für kommende Woche einen Erlass an, mit dem Schausteller eine Dauererlaubnis für einen Festplatz beantragen könnten.

Stender Kianusch SPD Plenum
Kianusch Stender (SPD): „Gerade wegen der enormen Belastungen der Branche während der Pandemie sollte es weiterhin unser Interesse sein, die Branche zu unterstützen und zu entlasten“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Die sogenannte doppelte Erlaubnispflicht verpflichte Schausteller, zusätzlich zur Reisegewerbekarte für jeden einzelnen Volksfestplatz eine gaststättenrechtliche Gestattung zu beantragen, sagte Kianusch Stender von der antragsstellenden SPD-Fraktion. „Die aktuelle Praxis führt zu unnötigen Bürokratie- und Kostenbelastungen für die Schausteller, ohne nachweisbare Sicherheitsvorteile.“ In Nordrhein-Westfalen habe der dortige Landtag im April einstimmig die Landesregierung aufgefordert, die mehrfache Erlaubnis- und Gebührenpflichten abzuschaffen, bereits am 25. April sei der entsprechende Erlass ergangen. „So schnell kann es also gehen“, so Stender.

CDU verweist auf Bundesrecht

„In Deutschland gilt auch auf dem Weihnachtsmarkt Recht und Gesetz“, konterte Lukas Kilian (CDU). Und auch in Schleswig-Holstein halte man sich an die Regelungen im Bundesgaststättengesetz. „Was sie hier beantragen, das erlaubt das Bundesgaststättengesetz nicht.“ Doch die Landesregierung plane einen Erlass „in enger Abstimmung mit den Schaustellern“, dabei werde insbesondere die Dauererlaubnis das Schaustellergewerbe entlasten und spürbar entbürokratisieren.

„Uns eint der gemeinsame Wille das einer, der durchs Land zieht und Alkohol verkauft, nicht jedes Jahr bis zu 30 Genehmigungen holen muss mit Kosten von jeweils 50 bis 100 Euro“, sagte Bernd Buchholz (FDP). Den Betreibern reisegewerblicher Gaststätten, die von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU ihre Dienstleistungen in Deutschland erbringen und in Deutschland über keine Niederlassung verfügen, dürfe aufgrund des absoluten Verbotes nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie keine Gestattung nach Gaststättengesetz abverlangt werden. „Das hieße, diejenigen, die aus Dänemark bei uns stehen, von denen darf man keine Gestattung verlangen, während man den Inländern eine Gestattung abverlangen und Gebühren dafür nehmen kann. Das klingt nach einer europarechtswidrigen Regelung.“

Dauererlaubnis über mehrere Jahre

Minister Madsen überraschte als letzter Redner mit der Ankündigung, bereits kommende Woche einen Erlass zu präsentieren, mit dem Schausteller eine Dauererlaubnis für einen Festplatz beantragen können. „Wenn ein Bierstand bei einem Fest im Frühjahr rechts vom Eingang steht und im Herbst links, dann ist keine separate Erlaubnis mehr notwendig. Künftig gibt es eine Dauererlaubnis über mehrere Jahre, die 145 bis 175 Euro kosten wird.“

Zukünftig solle zudem eine Zuverlässigkeitsprüfung für ein Jahr gültig sein und nicht für jede Veranstaltung beantragt werden müssen. Mit dem Dauerantrag, der für jede Veranstaltung einmal gestellt werden müsse, habe man über mehrere Jahre Ruhe. „Mit diesem neuen Erlass machen wir einen ordentlichen Schritt beim Bürokratieabbau“, so Madsen

Der SPD-Antrag wurde zusammen mit einem Alternativantrag der Regierungsfraktionen zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Sybilla Nitsch (SSW)

Die SPD-Fraktion will die schleswig-holsteinische Schaustellerbranche von „kleinteiliger Bürokratie“ befreien. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regelung einzuführen, „bei der große Veranstalter bei wiederkehrenden Veranstaltungen, wie zum Beispiel Jahrmärkten, die notwendigen Gestattungen gesammelt für alle Schausteller*innen beantragen können, sodass diese nicht einzeln vorgehen müssen“. Außerdem setzen sich die Sozialdemokraten für die Abschaffung der mehrfachen Erlaubnis- und Gebührenpflicht ein. Hierzu solle ein Erlass verabschiedet werden, durch den mit Besitz einer Reisegewerbekarte alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und auch keine gesonderten Schankgebühren mehr anfallen.

„Durch diese Maßnahmen könnte die Landesregierung einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die kulturelle Vielfalt und die wirtschaftliche Stabilität der Schaustellerbranche zu bewahren“, heißt es zur Begründung in dem Antrag. Denn, so die SPD: Viele Betriebe würden nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und dem herrschenden Arbeitskräftemangel kämpfen.

(Stand: Dezember 2024)

Antrag

Top 26:
Entlastungen für Schausteller*innen in Schleswig-Holstein – Überprüfung der mehrfachen Erlaubnispflicht bei reisegewerblichen Gaststätten
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 20/2738 
Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Grünen – Drucksache 20/2786