Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Etwa 2.400 Verdachtsfälle von Geldwäsche gab es im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung will jetzt mit einer engeren Verzahnung der Behörden mehr mafiöse Fälle aufdecken will. Die Opposition kritisiert das Konzept als unzureichend.
Im Rahmen einer Task-Force sollen Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften künftig enger und ressortübergreifend zusammenarbeiten, um sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen zu stärken. Dies hat Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) heute im Plenum angekündigt. Ein Blick auf einen Regierungsbericht zeigt erhebliche Schwächen in der bisherigen Geldwäschebekämpfung auf. Von 2.400 Verdachtsmeldungen im letzten Jahr mündeten lediglich 10 bis 20 Fälle in Gerichtsverfahren. „Gerade in Zeiten, in denen Personal knapp ist, muss es darum gehen, die vorhandenen Beamtinnen und Beamten optimal einzusetzen“, heißt es in dem Bericht, der an den Finanz- sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Die Finanzministerin erklärte, dass bestehende Einrichtungen wie die Clearingstelle beim Landeskriminalamt oder die Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität schon jetzt eine solide Grundlage böten. Diese würden durch die Task-Force nun sinnvoll ergänzt, um komplexe Fälle gezielter zu verfolgen. „Wir ruhen uns darauf nicht aus – wir wollen und müssen besser werden, vor allem bei den dicken Fischen“, betonte Schneider.
„Die Arbeit dieser Ermittlungseinheit macht sich für das Land direkt bezahlt“, ergänzte der Innenpolitiker der Grünen, Jan Kürschner. Jeder Euro, der zurückgeholt werde, komme 1:1 der Landeskasse zugute. Und die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer kritisierte die Bundesregierung in Berlin, die einen Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz seit der Ersten Lesung im Dezember 2023 noch nicht auf den Weg gebracht habe. Ihr Fazit: „In Schleswig-Holstein, da handeln wir.“
Beate Raudies (SPD) bezeichnete das Konzept als unzureichend. „Solange in Deutschland unbegrenzt mit Bargeld bezahlt werden kann, werden wir die Geldwäsche nicht in den Griff bekommen“, sagte sie. Die Landesregierung ignoriere dieses zentrale Problem und versäume es, grundlegende Reformen anzustoßen. Raudies kritisierte außerdem den massiven Personalmangel: Über 400 Stellen in der Finanzverwaltung seien unbesetzt, dennoch plane die Regierung keine nennenswerten Verstärkungen. „Mit den bestehenden Kräften können die Behörden nicht einmal die akuten Fälle vollständig bearbeiten, geschweige denn größere Netzwerke aufdecken“, so Raudies: „Ich glaube, Sie füllen alten Wein in neue Schläuche und lassen sich hier dafür abfeiern.“
Bernd Buchholz (FDP) ging noch weiter und stellte die gesamte Effektivität der Task-Force infrage. „Seit siebeneinhalb Jahren hören wir Berichte darüber, wie intensiv die Geldwäschebekämpfung vorangebracht wird, doch wirksame Strukturen fehlen bis heute – im Bund genauso wie im Land“, kritisierte Buchholz. Statt sich auf komplexe Fälle zu konzentrieren, sei die Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein auf Klein- und Kleinstkriminalität beschränkt.
Die im Bericht geforderte, mindestens jährlich stattfindende Dienstbesprechung der Task-Force nannte Buchholz „wirkungslos“: „Ich sehe schon, wie die organisierte Kriminalität in Schleswig-Holstein erzittert vor dem Gedanken, dass hier jetzt wirksame Geldwäsche-Bekämpfung betrieben wird“ Umfassende Investitionen in Personal und schlagkräftige Strukturen seien stattdessen nötig, um tatsächlich Fortschritte zu erzielen.
Lars Harms (SSW), der im Januar sein Landtagsmandat niederlegen will, nutzte seine letzte Rede vor dem Plenum, um die Einbeziehung der Gewerkschaften in die Diskussion um die Geldwäschebekämpfung zu fordern. Für ihn als „kleinen Friesen“ sei es immer etwas Besonderes gewesen, sich als Vertreter der friesischen Minderheit für deren Belange im Parlament einsetzen zu dürfen. Harms bezeichnete die Vertretung von Minderheiten im Schleswig-Holsteinischen Landtag als Privileg und dankte dem Parlament sowie den Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung, den Fraktionen und den Ministerien für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit.
Von den Abgeordneten verabschiedete er sich frei nach der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) mit den Worten: „Also, liebe Leute, macht keinen Scheiß!“
Die Landesregierung will mit einer neuen Task-Force die Geldwäsche effektiver bekämpfen. Dabei sollen Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften enger und ressortübergreifend zusammenarbeiten – auch mit Blick auf präventive Maßnahmen, wie es in einem aktuellen Regierungsbericht zum Thema heißt. „Gerade in Zeiten, in denen Personal knapp ist, muss es darum gehen, die vorhandenen Beamtinnen und Beamten optimal einzusetzen“, erklärte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) Ende November bei Vorstellung des 20-seitigen Papiers.
Angaben von Justizministerin Kerstin von der Decken zufolge gab es im vergangenen Jahr 2.400 Verdachtsfälle von Geldwäsche in Schleswig-Holstein. Die CDU-Politikerin zeigte sich wie die Finanzministerin davon überzeugt, dass der engere Austausch zwischen den Beteiligten die Verfolgung komplexer Geldwäschetaten verbessern kann. „Effektiver zu werden, bedeutet insbesondere, die Ressourcen unserer Strafverfolgungsbehörden zielgerichtet einzusetzen“, sagte sie. Dafür sollen nun die notwendigen Strukturen geschaffen und bisherige, wie etwa die im Jahr 2023 bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtete Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, genutzt werden.
Oberstaatsanwalt Marcus Marlie erklärte, dass in der Vergangenheit pro Jahr etwa 10 bis 20 Fälle im nördlichsten Bundesland vor Gericht gebracht wurden. „Da sehe ich Luft nach oben“, erklärte er. Zusätzliche Kapazitäten, wie etwa weitere Stellen bei Justiz und Polizei, brauche es dabei nicht, um weitere Fälle zu lösen. Stattdessen dürfe nicht die gesamte Kraft auf die etwa 2.400 Fälle verteilt werden, sondern die wenigen, lohnenden Fälle zum Abschluss gebracht werden.
(Stand: Dezember 2024)
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
September 2023 (ohne Aussprache / ohne Meldung in plenum-online)
Oktober 2020 (19. Wahlperiode)
Top 43:
Bericht über ein gemeinsames Konzept für eine Task Force Geldwäschebekämpfung des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Justiz und Gesundheit
Bericht der Landesregierung (Finanzministerium) – Drucksache 20/2709