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Der kommunale Finanzausgleich bleibt in seiner bisherigen Form erhalten, es gibt nur geringe Änderungen. Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen verabschiedet das Plenumm einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium.
Der kommunale Finanzausgleich bleibt in seiner bisherigen Form erhalten. Zentrale Orte bekommen weiterhin zusätzliche Mittel in der gleichen Höhe, weil sie Einrichtungen betreiben, die auch Bewohner aus Umlandgemeinden nutzen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen oder Feuerwehren. Das ist der Kern eines Entwurfs aus dem Innenministerium zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), den CDU und Grüne nun endgültig verabschiedet haben. SPD und FDP waren dagegen, der SSW enthielt sich.
Der „Reparaturauftrag des Landesverfassungsgerichts“ sei erfüllt worden, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Die Schleswiger Richter hatten das Land im Februar 2023 aufgefordert, den konkreten Finanzbedarf der zentralen Orte zu ermitteln – dies sei bislang nicht im ausreichenden Maße geschehen (Az.: LVerfG 5/21). Rund 100 Gemeinden hatten gegen den seit 2021 geltenden Finanzausgleich geklagt, weil sie sich bei der Mittelverteilung gegenüber den Städten benachteiligt fühlten. Das Verfassungsgericht hatte den Landtag verpflichtet, das FAG bis Ende 2024 zu überarbeiten. Die Landesregierung hat daraufhin den Kommunalexperten Prof. Daniel Schiller von der Universität Greifswald mit einem Gutachten beauftragt. Auf dessen Grundlage sind die Zuweisungen über den Finanzausgleich exakt so geblieben wie bereits zuvor vom Landtag beschlossen.
Kai Dolgner (SPD) kritisierte erneut die geplante Kürzung der Städtebauförderung um 20 Millionen Euro: Diese Maßnahme werde von den Kommunen als „systemwidrig“ engeschätzt und lege „die Grundlage für die nächste Klage gegen das FAG“. Oliver Brandt (Grüne) verteidigte den Schritt als „Teil der Konsolidierung des Landeshaushalts“. FDP und SSW forderten mehr Geld für Tierheime, Schwimmstätten, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. „Nirgendwo müssen schutzsuchende Frauen häufiger abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein“, so die Freidemokratin Annabell Krämer. Eine dauerhafte finanzielle Besserstellung, so Lars Harms (SSW), würde „ganz konkrete und merkbare Absicherungen“ der Frauenhäuser und der Beratungsstellen bedeuten. Die Koalition wies einen entsprechenden Änderungsantrag zurück.
Über den Kommunalen Finanzausgleich sollen Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausgestattet werden. Dafür erhalten sie vom Land Geld, das nach bestimmten Regeln verteilt wird. Im Jahr 2024 betrug die Finanzausgleichsmasse rund 2,2 Milliarden Euro. Zentrale Orte bekommen Extrageld für überörtliche Aufgaben. 2024 waren dies insgesamt rund 305 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein gibt es 134 zentrale Orte und Stadtrandkerne. Dort leben rund 70 Prozent der Bevölkerung des Landes.
Weitere Punkte aus dem Regierungsentwurf: Das Land sichert den Kommunen zu, die Bundesmittel für das Startchanen-Programm und für die kommunale Wärmeplanung in vollem Umfang an sie weiterzureichen. Für die Integration von Flüchtlingen gibt es zwei Millionen Euro extra. Und: Kommunen erhalten die Möglichkeit, sich an Unternehmen des Tief- und Rohrleistungsbaus zu beteiligen oder diese selbst zu gründen. Dabei gehe es darum, den Kommunen die „bestmöglichen Bedingungen“ für die Wärmewende zu bieten, sagte Ole Plambeck (CDU).
Die Landesregierung will den kommunalen Finanzausgleich (FAG) in seiner bisherigen Form erhalten. Zentrale Orte sollen weiterhin zusätzliche Mittel in der bisherigen Höhe erhalten, weil sie Einrichtungen betreiben, die auch Bewohner aus Umlandgemeinden nutzen, etwa Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen oder Feuerwehren. Das ist der Kern eines Gesetzentwurfs aus dem Innenministerium, der im Dezember-Plenum zur zweiten Lesung ansteht. Zuvor berät der Innen- und Rechtsausschuss in der Mittagspause der Mittwochssitzung über die endgültige Formulierung.
Hintergrund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichts aus dem Februar 2023 (Az.: LVerfG 5/21). Die Schleswiger Richter hatten das Land aufgefordert, den konkreten Finanzbedarf der zentralen Orte zu ermitteln – dies sei bislang nicht im ausreichenden Maße geschehen. Rund 100 Gemeinden hatten gegen den seit 2021 geltenden Finanzausgleich geklagt, weil sie sich bei der Mittelverteilung gegenüber den Städten benachteiligt fühlten. Das Verfassungsgericht hatte den Landtag verpflichtet, den FAG bis Ende 2024 zu überarbeiten. Die Landesregierung hatte daraufhin den Kommunalexperten Prof. Daniel Schiller von der Universität Greifswald mit einem Gutachten beauftragt. Auf dessen Grundlage sind die Zuweisungen exakt so geblieben wie bereits zuvor vom Landtag beschlossen.
Über den Kommunalen Finanzausgleich sollen Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausgestattet werden. Dafür erhalten sie vom Land Geld, das nach bestimmten Regeln verteilt wird. Im Jahr 2024 betrug die Finanzausgleichsmasse rund 2,2 Milliarden Euro. Zentrale Orte bekommen Extrageld für überörtliche Aufgaben. 2024 waren dies insgesamt rund 305 Millionen Euro. In Schleswig-Holstein gibt es 132 zentrale Orte und Stadtrandkerne. Dort leben rund 70 Prozent der Bevölkerung des Landes.
Die SPD hatte in der ersten Lesung die geplanten Kürzungen bei der Städtebauförderung kritisiert. FDP und SSW forderten mehr Geld für Tierheime, Schwimmstätten, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen. Weitere Punkte aus dem Regierungsentwurf: Das Land sichert den Kommunen zu, die Bundesmittel für das Startchancen-Programm und für die kommunale Wärmeplanung in vollem Umfang an sie weiterzureichen. Für die Integration von Flüchtlingen gibt es zwei Millionen Euro extra. Und: Kommunen erhalten im Rahmen der Wärmewende die Möglichkeit, sich an Unternehmen des Tief- und Rohrleitungsbaus zu beteiligen oder diese selbst zu gründen.
(Stand: Dezember 2024)
Erste Lesung:
Oktober 2024 (ohne Meldung in plenum-online)
Top 5:
Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der
Gemeindeordnung
Ausschussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 20/2727
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2528
Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW – Drucksache 20/2599(neu)
Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW – Drucksache 20/2785