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11. Dezember 2024 – Dezember-Plenum

Tourés Aktenführung bleibt ohne Missbilligung

Für die Opposition steht fest, Sozialministerin Touré hat bei der Entlassung ihrer Staatssekretärin für zuwenig Akten-Durchblick gesorgt. Schwarz-Grün kontert und schmettert einen Missbilligungsantrag ab.

Akten Aktenstapel Symbolbild
SPD, FDP und SSW kritisieren die Sozialministerin für ihre Aktenführung (Symbolbild). Foto: dpa, Bernd Weißbrod

Mit einem Missbilligungsantrag haben die Fraktionen von SPD, FDP und SSW versucht, Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) für deren Aktenführung im Fall der entlassenen Staatssekretärin Marjam Samadzade öffentlich zu rügen. Vergeblich –der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt. Die Ministerin gab sich auch selbstkritisch, verteidigte aber ihr Vorgehen.

„Wir müssen uns darauf verlassen können, dass wir von der Landesregierung korrekte und vollständige Antworten bekommen“, sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. Er kritisierte dienstrechtlich hoch relevante Vorgänge, zu denen sich schlichtweg nichts finde und ein Ministerium, „das offenbar per Telefon geführt wird oder durch Nachrichten, die sich im Zweifel praktischerweise selbst löschen“.

Entscheidung war „richtig, wichtig und erforderlich“

Die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer konterte: Die Entscheidung der Ministerin, dass die Staatssekretärin gehen musste, sei „richtig, wichtig und erforderlich“ gewesen, betonte sie. Man habe sich in 14 Ausschusssitzungen mit diesem Themenkomplex befasst. „Wir haben die Akteneinsicht sehr intensiv und umfangreich betrieben. Und das ist auch der Grund, weshalb wir den Antrag ablehnen werden. Wir haben Ihr Aufklärungsbedürfnis geteilt und ihm Rechnung getragen.“

Auch Grünen-Fraktionschef Lasse Petersdotter sah das so. Eine Akte solle Entscheidungen nachvollziehbar machen, etwa für eine wirksame Wissenskontinuität. „Und ich würde sagen, die Entscheidungen waren nachvollziehbar.“ Zur Frage, ob die Funktion automatisch löschender Nachrichten in Messenger-Diensten aktiviert sein dürfe, sagte er: „Ja, diese Funktion darf genutzt werden. Aus Sicht der Cybersicherheit halte ich es für dringend sinnvoll, die Funktion zu nutzen.“ Trotzdem müssten aktenrelevante Inhalte veraktet werden. Dass Inhalte allerdings erst nach reichlich zeitlichem Verzug aktenrelevant werden können, sei kein neues Dilemma.

Buchholz (FDP): „Keine Kleinigkeit“

„In der Landesverfassung heißt es, dass Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen durch die Landesregierung oder ihre Mitglieder nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten sind“ betonte Bernd Buchholz (FDP). „Dass dies in diesem Falle nicht erfolgt ist, das ist eindeutig.“ Es sei keine Kleinigkeit, intransparente und nicht dokumentationsfähige Vorgänge zu schaffen, die zu einem Schaden für das Land führen.

Automatische Löschfunktionen auf Handys sollte man lieber nicht nutzen, sondern zumindest die Teile der Kommunikation, die aktenrelevant sein könnten, auch entsprechend zur Akte nehmen, riet der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms. „Es hat hier Versäumnisse gegeben und wir erwarten, dass solche Versäumnisse nicht wieder vorkommen.“

Ministerin Touré selbstkritisch

„Mein Haus und ich haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Fragen des Ausschusses beantwortet und Unterlagen vorgelegt“, verteidigte sich Sozialministerin Aminata Touré. Sie habe bereits Selbstkritik im Ausschuss geäußert, man wolle sich zukünftig noch mehr bemühen dem Auskunftsrecht des Parlaments gerecht zu werden.

Die Entlassung der Staatssekretärin Marjam Samadzade durch Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) war in den vergangenen Monaten mehrfach Thema im Innen- und Rechtsausschuss und erhielt große mediale Aufmerksamkeit. Mit einem Missbilligungsantrag wollen die Fraktionen von SPD, FDP und SSW nun die Ministerin für deren Aktenführung in dem Fall abmahnen. Touré habe mehrfach dienstliche Vorgänge zur Beendigung des Dienstverhältnisses ihrer Staatssekretärin weder in Vermerkform noch anderweitig aktenkundig gemacht und dadurch mehrfach gegen die Aktenordnung der Landesverwaltung verstoßen, heißt es in dem Antrag der Opposition.

So seien mehrere Gespräche und Vereinbarungen zwischen der Ministerin und ihrer Staatssekretärin weder dokumentiert, noch in irgendeiner Form nachvollziehbar und transparent aufgezeichnet worden. Touré müsse dem sich aus dem Grundgesetz ergebenden Gebot der Aktenmäßigkeit, „präzisiert durch die Aktenordnung der Landesverwaltung, zukünftig korrekt nachkommen und dadurch sicherstellen, dass ihr Handeln vollständig, nachvollziehbar und transparent dokumentiert wird“.

Öffentlichkeitswirksames Instrument

Zudem sei die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Christopher Vogt durch die Landesregierung unvollständig erfolgt, heißt es weiter im Antrag. Die Landesregierung müsse zukünftig ihren Verpflichtungen aus der Landesverfassung nachkommen und Fragen Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantworten.

Ein Missbilligungsantrag ist vor allem als ein öffentlichkeitswirksames Instrument der Opposition zu betrachten, verfassungsrechtliche Folgen zieht er nicht nach sich. Anders als beispielsweise das konstruktive Misstrauensvotum wird der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages oder des Bundestages erwähnt.

(Stand 9. Dezember 2024)

Ausschusssitzungen zum Thema:
Oktober 2024
Januar 2024

Antrag

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Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung
Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW – Drucksache 20/2719