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11. Dezember 2024 – Dezember-Plenum

Rechtsanspruch auf Ganztag: „Meilenstein“ mit offenen Fragen

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt in wenigen Jahren. Die Opposition im Landtag will schon jetzt wissen, wie die Landesregierung dies in Schleswig-Holstein realisieren will. Die Antwort: Viele Fragen sind noch offen.

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule greifen. Foto: dpa, Peter Steffen

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an der Grundschule: acht Stunden an jedem Werktag mit maximal vier Wochen Auszeit pro Jahr. Das Angebot startet mit der ersten Klasse, so dass bis 2029/30 jeweils ein neuer Jahrgang dazukommt. Dies sei ein „kinder- und bildungspolitscher Meilenstein“ und eine „große Chance für alle unsere Kinder auf mehr Bildungsgerechtigkeit“, so Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Bei der konkreten Umsetzung gibt es allerdings noch offene Fragen.

Prien, Karin Bildungsministerin CDU Plenum
Bildungsministerin Karin Prien (CDU): „Es wird an jedem Standort eine bessere Förderung geben als vorher“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Das pädagogische Rahmenkonzept solle im Januar 2025 vorliegen, kündigte die Ministerin an. Dort soll festgeschrieben werden, wie die Bereiche Partizipation, Demokratiebildung, freies Spiel, Hausaufgabenhilfe oder gesundes Mittagesessen ausgestaltet werden sollen. „Mit steigender Qualität erhöhen sich die Pauschalen“, kündigte Prien an. Es werde „an jedem Standort eine bessere Förderung geben als vorher“, und es sei „mindestens eine Verdoppelung der Zuschüsse pro Kind“ zu erwarten, betonte die Ministerin. Bei den Investitionskosten will das Land 85 Prozent übernehmen, die Kommunen sollen 15 Prozent tragen. Die Betriebskosten teilen sich Land und Kommunen im Verhältnis 75 zu 25. Auf Eltern kommen möglicherweise Beiträge zu.  

Opposition: Vorbereitungen lahmen

2021 habe der Bund den Rechtsanspruch beschlossen, merkte Martin Habersaat (SPD) an. Seitdem sei klar gewesen, „dass sich die Länder vorbereiten müssen“, aber in Schleswig-Holstein gebe es noch immer kein Rahmenkonzept. Es seien „leider immer noch keine auch nur ansatzweise ausreichenden landesweiten Vorbereitungen getroffen“ worden, monierte auch Christopher Vogt (FDP). Das „unterdimensionierte Investitionsprogramm“ des Landes für die Kommunen sei längst ausgebucht. Jette Waldinger-Thiering (SSW) pochte auf „gleiche Bildungschancen an unseren Grundschulen“, unabhängig von der Finanzstärke der Kommune. Manche Schulträger könnten sich kein qualifiziertes pädagogisches Personal leisten, befürchtete sie. 

„Wir fangen nicht bei null an“, stellte Tobias Koch (CDU) fest. Bereits 97 Prozent der Grundschulen im Lande hätten ein Ganztagsangebot. Bei den Beiträgen seien eine Sozialstaffel und eine Geschwisterermäßigung wichtig, unterstrich Malte Krüger (Grüne). Zudem müsse es Fortbildungskonzepte für Betreuer ohne pädagogische Ausbildung geben. Ein Antrag von SPD und SSW, der das Rahmenkonzept einfordert, wurde einstimmig beschlossen.

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an der Grundschule: acht Stunden an jedem Werktag und maximal vier Wochen Ferien pro Jahr. Die Opposition hakt nach, wie das Bildungsministerium die Nachmittagsbetreuung konkret gestalten will. SPD und SSW fragen, wie Hausaufgabenbetreuung oder Sport- und Kulturangebote mit externen Partnern wie Vereinen, Musikschulen und Volkshochschulen gestaltet werden sollen. Die Landesregierung soll außerdem darlegen, wie der Personal- und Raumbedarf gedeckt werden soll. Diese Punkte stehen auch in einem separat per Antrag vorgelegten Fragenkatalog der FDP. Die Liberalen wollen zudem Auskunft über die Höhe der Elternbeiträge.

Das Bildungsministerium führt seit mehreren Monaten Gespräche mit Schulträgern, Schulleitungen und externen Partnern über den Ganztag. Ende November wurden bei einer Fachtagung in Kiel erste Ergebnisse vorgestellt. Demnach soll es keine festen Vorgaben vom Land geben, sondern es sollen „die bestehenden Strukturen ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden“, wie das Bildungsministerium mitteilt. Das pädagogische Rahmenkonzept soll im ersten Quartal 2025 vorliegen. Bei den Investitionskosten will das Land demnach 85 Prozent übernehmen, die Kommunen sollen 15 Prozent tragen – bezogen auf alle Bau- und Umbaumaßnahmen, die seit Oktober 2021 für den Ganztag in die Wege geleitet wurden. Die Betriebskosten teilen sich Land und Kommunen im Verhältnis 75 zu 25. 

(Stand: 9. Dezember 2024)

Vorherige Debatten zum Thema:
Oktober 2024 (Förderanträge; Newsticker, 16.10./17:45)
Februar 2024

Antrag

Top 15:
Guten Ganztag gestalten – Gemeinsam Qualität weiterentwickeln
Antrag der Fraktionen von SPD und SSW – Drucksache 20/2714(neu)

Antrag

Top 18:
Mündlicher Bericht zum Ganztagsausbau in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 20/2718