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10. Dezember 2024 – November-Plenum / Vorschau

Landtag einig: Reform des Bestattungsgesetzes

Ohne Sarg oder Urne soll es in Zukunft möglich sein, Verstorbene auf dem Friedhof beizusetzen, auf Wunsch soll dann auch ein Leichentuch reichen. Der Friedhofzwang bleibt allerdings bestehen.

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In Zukunft braucht es für eine Bestattung auf dem Friedhof kein Behältnis mehr. Foto: dpa, Henning Kaiser

Die Vorzeichen sind nach dem einstimmigen Zuspruch im Sozialausschuss gesetzt: Das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz wird reformiert. Künftig soll es möglich sein, die Asche von Toten ohne Behältnis in festgelegten Bereich von Friedhöfen zu begraben oder zu verstreuen. Zudem werden sarglose Beisetzungen auf den Willen der verstorbenen Person hin zugelassen ‒ unabhängig von religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Und: Für Bestattungswälder werden aufgrund der erhöhten Nachfrage die hoheitlichen Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb näher geregelt.

Das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist in weiten Teilen seit nunmehr über zehn Jahren unverändert in Kraft. „Die gesellschaftliche Entwicklung der Bestattungskultur zeigt sich auch in einem gesteigerten Interesse an verschiedenen Modernisierungen im Umgang mit Bestattung und Trauer“, heißt es in dem Vorwort des neuen, von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs.

„Reerdigung“ bleibt Pilotprojekt

Nicht erwähnt wird darin die „Reerdigung“ oder „Humankompostierung“, bei der Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet werden und nach 40 Tagen in Humus transformiert sein sollen. Hier bleibt es bei der zu Jahresbeginn beschlossenen Einstufung als Pilotprojekt.

Auch wenn Begräbnisse künftig ohne Urne oder feste Behältnisse wie Sarg – hier reicht künftig ein Leichentuch – stattfinden können, der Friedhofzwang bleibt bestehen. Die Urne mit der verstorbenen Oma auf dem heimischen Kamin-Sims etwa bleibt untersagt.

(Stand: Dezember 2024)

Erste Lesung:
Mai 2024 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2024 (Newsticker-Meldung, 26.01./13:00)

Bericht folgt rund eine Stunde nach Ende der Debatte

Gesetzentwurf

Top 2:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Empfehlung des Sozialausschusses
Drucksache 20/2628
Entwurf der Landesregierung
Drucksache 20/2090