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19. November 2024 – November-Plenum - Vorschau

Speicherung von Kohlendioxid unter dem Meeresboden

Streit um die Verpressung von Kohlendioxid im Meeresboden. Nach früherer überparteilicher Einigkeit gegen diese Methode will die schwarz-grüne Landesregierung nun doch die Möglichkeiten überprüfen. Die FDP geht mit, SPD und SSW lehnen die Kehrtwende ab.

Noch im Juni 2022 war man sich auf der Landesebene fraktionsübergreifend in dieser Sache einig: die Speicherung von Kohlendioxid (CO2) an Land und bis unter den Meeresgrund der Ausschließlichen Wirtschaftszone (außerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste) wird abgelehnt. In der Ampelkoalition auf Bundesebene hingegen gab es schon länger Überlegungen die Technik zu nutzen.

Als dann im Januar 2023 auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in den Medien erstmals eine Speicherung von Kohlendioxid in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone für überprüfenswert hielt, forderten die Fraktionen von SSW und SPD gemeinsam per Dringlichkeitsantrag eine Bekräftigung des Landtages seiner bisherigen ablehnenden Haltung. Nach Beratungen im Umwelt- und Agrarausschuss sowie dem beteiligten Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss lautet die mehrheitlich von CDUSpeicherung von Kohlendioxid, Grünen und FDP getragene Empfehlung, den Antrag abzulehnen.

Strategie des Bundes konstruktiv begleiten

Laut einer in Selbstbefassung vorgelegten Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses, die SPD und SSW ebenfalls nicht mittragen, heißt es: Stattdessen möge man „die Carbon-Management-Strategie des Bundes konstruktiv begleiten“. „Aus unserer Sicht ist CCU und CCS notwendig, um unvermeidbare Restemissionen nicht langfristig in die Atmosphäre zu leiten.“ Eine CO2-Speicherung soll demnach lediglich im Meer seewärts der 12-Meilen-Zone zugelassen, Injektionsstellen in oder CO2-Speicherstätten unter Schutzgebieten, insbesondere im Nationalpark Wattenmeer, sowie einem 8-km-Pufferstreifen um Schutzgebiete herum jedoch ausgeschlossen werden.

Neben der Anpassung des Rechtsrahmens auf Landesebene soll sich das Land im Bundesrat für eine gezielte Förderung der CCU-Technologie einsetzen, sofern diese einen durchgängigen Kreislauf bildet und keine zusätzlichen Emissionen verursacht. Darüber hinaus sei die Schaffung einer CO2-Transportinfrastruktur notwendig. „Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des gesetzlichen Rahmens auf Bundesebene zur Schaffung einer CO2-Transport- und Pipelineinfrastruktur sinnvoll und unterstützenswert.“

CCU und CCS

Hintergrund: CCS steht für „Carbon Capture and Storage“ (Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid). Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Abgasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund. Bei der „Carbon Capture and Utilization“ (CCU) wird das abgeschiedene Kohlendioxid einer Nutzung zugeführt. Dabei kann das Kohlendioxid etwa dauerhaft in einem Produkt (zum Beispiel in Baustoffen) gebunden werden.

(Stand: November 2024)

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2023
Juni 2022

Bericht folgt etwa eine Stunde nach Ende der Debatte.

Ausschussempfehlungen

Top 30:
a.) Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 20/2555
Antrag der Fraktionen von SSW und SPD – Drs. 20/615(neu)
b.) Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten
Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses im Rahmen des Selbstbefassungsrechts – Drucksache 20/2556