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Die geplante Gerichtsstrukturreform in Schleswig-Holstein ruft nicht nur in Justiz-Kreisen breiten Protest hervor. Auch die Landtagsopposition bezweifelt Erfolgsziele und fordert den Reform-Stopp.
Die FDP-Fraktion warnt vor einer Umsetzung der geplanten Justizreform in Schleswig-Holstein. „Einsparungen durch eine Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind bei realistischer Betrachtung nicht zu erwarten“, heißt es in einem Antrag. Vor diesem Hintergrund fordern die Liberalen die Landesregierung auf, „ihren Beschluss zur Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit an nur einem einzigen Standort in Schleswig-Holstein aufzuheben“. Ein solcher Schritt schaffe eine Grundlage für ergebnisoffene Gespräche mit Justiz-Beschäftigten, Richterverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die von Rot-Grün im Haushalt angestrebten Effizienz- und Einsparungspotenziale.
Hintergrund: Im September hatte CDU-Justizministerin von der Decken überraschend angekündigt, die vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig sowie die fünf Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster an einem Fachzentrum konzentrieren zu wollen. Nach Vorbild der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll es je ein Arbeits- und ein Sozialgericht erster Instanz und jeweils eine zweite Instanz geben. Zur Diskussion steht darüber hinaus auch, die Anzahl der Amtsgerichte auf jeweils eines in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zu reduzieren. Aktuell gibt es 22.
Von der Decken begründete die Reform mit der Notwendigkeit, Sparvorgaben bei der Aufstellung des Landeshaushalts zu erfüllen. „Jede Reform ist mit Einschnitten verbunden“ und Haushaltsentscheidungen würden vorab nicht öffentlich kommuniziert, sagte die Ministerin in einer gemeinsamen Ausschusssitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Petitionsausschusses am 6. November. Sie reagierte damit auf die vehemente Kritik von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Richtervereinigungen und der Opposition im Landtag, die der Regierung vorwarfen, die Reform ohne Einbindung der Betroffenen angeschoben und vollendete Tatsachen geschaffen zu haben. Unisono beklagten sie zudem massive Einschnitte bei den Mitarbeitenden und einen erschwerten Zugang des Bürgers zu Rechtsverfahren.
(Stand: November 2024)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2024 (Newsticker, 27.09./14:15)
Ausschusssitzung zum Thema:
Innen- und Rechtsausschuss / Petition, 6. November
Top 27:
Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen
Antrag der FDP-Fraktion – Drucksache 20/2670