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Auch nach erstem Kontakt mit der Polizei machte der festgenommene Terrorverdächtige aus Elmshorn weiter: Der 17-Jährige habe unbeeindruckt seine Ideologie verfolgt, sagt die Leitende Oberstaatsanwältin im Innen- und Rechtsausschuss.
Der in Elmshorn wegen mutmaßlicher Anschlagspläne festgenommene 17-Jährige soll trotz Kenntnis der gegen ihn laufenden Ermittlungen seine Pläne vorangetrieben haben. „Es gab einen ersten Kontakt. Der Beschuldigte wusste, dass die Ermittler ihn auf dem Radar haben“, sagte die Leitende Flensburger Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags mit Blick auf Medienberichte über einen Polizeieinsatz bereits im März.
Der Deutsche mit türkischen Wurzeln habe sich in den vergangenen Monaten stark radikalisiert, sagte Gropp. Im Oktober habe er sich mit einer bislang nicht bekannten Kontaktperson aus dem Ausland zur Planung eines terroristischen Anschlags verabredet. Ziel des Anschlags auf einen unbekannten, willkürlich ausgewählten Personenkreis sei es gewesen, „auf diesem Weg den Märtyrer-Tod zu sterben, also in das Paradies zu gelangen“.
„Die Planungen dazu haben durchaus konkrete Formen angenommen, waren aber noch nicht abgeschlossen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin. Der Beschuldigte habe zwei mögliche Tatzeiträume im Dezember und im Januar ins Auge gefasst. „In Bezug auf die Tatmodalitäten war der Beschuldigte nach den bisherigen Erkenntnissen noch nicht festgelegt.“ Es habe auch keine räumliche Konkretisierung gegeben.
Definitiv nicht festgelegt sei bisher aber das Anschlagsziel gewesen. Schlagzeilen, nach denen ein Weihnachtsmarkt das Ziel gewesen sei, würden die Ermittlungen nicht decken, sagte Gropp. Es hätte alle möglichen Ziele geben können, ein Fußballspiel, ein Konzert, ein Bahnhof. „Vorschnelle Schlussfolgerungen sollten wir alle vermeiden, weil das Sorgen schürt und die Ermittlungen beeinträchtigt“, sagte Gropp.
Anfang November hätten die Ermittlungsbehörden die nötigen Erkenntnisse für den Zugriff gesammelt. Der Zugriff sei erfolgt, bevor es eine greifbare Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe. Die bisherigen Ermittlungen hätten aber gezeigt, dass eine hohe Gefahr bestand, dass die Pläne umgesetzt werden. Dem Jugendlichen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und die Verabredung zum Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft sieht das Gesetz für den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafrecht vor. Möglich ist demnach eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft.
Der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner betonte, „es ist erschütternd, dass nach meinem Eindruck die Planer dschihadistischer Anschläge zunehmend Minderjährige als Zielobjekte in Visier nehmen, um diese in verabscheuungswürdiger Weise zu instrumentalisieren.“ Glücklicherweise sei ein Anschlag in diesem Fall noch weit weg gewesen. „Ich bin froh, wenn wir Hinweise befreundeter Nachrichtendienste erhalten.“ Der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook regte an, dass die Staatsanwaltschaft erneut in den Ausschuss geladen wird, wenn es mehr Informationen zu dem Fall gibt.