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18. Juli 2024 – Juli-Plenum

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Gebühr nicht mit Reform koppeln

Der Rundfunkbeitrag soll ab dem kommenden Jahr um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Die FDP fordert vorab eine tiefgreifende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, stößt damit jedoch auf Widerstand.

Rundfunkbeitrag Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags steht im Plenum zur Disposition Foto: dpa/zb, Arno Burgi

Einmütig haben die Landtagsfraktionen die fundamentale Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als unverzichtbare Säule für eine unabhängige Meinungsbildung und die Demokratie betont, eine strukturelle Weiterentwicklung aber nicht ausgeschlossen. Ein Antrag der FDP, eine grundlegende Reform vor eine Gebührenerhöhung zu setzen, scheitert jedoch. Stattdessen stößt ein Alternativantrag von CDU und Grünen auf breite Mehrheit. Darin wird die Anpassung der Beiträge zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzausstattung unterstützt und Effizienzsteigerungen durch technische Kooperationen und ein einheitliches Vergütungssystem betont.

Wer sich zu den Öffentlich-rechtlichen bekenne, müsse auch offen sein für Reformen, warb Bernd Buchholz (FDP) für den Antrag seiner Fraktion. „Mit über zehn Milliarden Euro leisten wir uns in Deutschland den weltweit teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, stellte er fest. Selbst die BBC in Großbritannien, die zweitgrößte Anstalt in Europa, hätte mit rund sechs Milliarden Euro nur etwas mehr als die Hälfte zur Verfügung. Vor einer sinnvollen Gebührendiskussion sei also eine Präzisierung des Auftrags notwendig, folgerte Buchholz, sowie eine Strukturreform, insbesondere bezüglich der Begrenzung des Unterhaltungsanteils und der Gehälter der Intendanten.

Grüne: Finanzierung wie vorgesehen

Der CDU-Abgeordnete Hermann Junghans konterte: „Reformbereitschaft ist wichtig, jedoch dürfen wir nicht vergessen, dass Qualität und Vielfalt auch ihren Preis haben.“ Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müsse im Einklang mit seinem Bildungsauftrag stehen und dürfte nicht allein an wirtschaftlichen Vergleichen gemessen werden, so Junghans. Minister Dirk Schrödter (CDU) ergänzte, dass weitreichende Reformschritte bereits in den letzten beiden Medienstaatsverträgen auf den Weg gebracht wurden und weitere folgen würden: „An diesen mutigen Reformen arbeiten wir, dazu werden wir einen Staatsvertrag ausarbeiten.“

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei essentiell für unsere demokratische Gesellschaft und müsse entsprechend finanziert werden, wie es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorsieht, sagte Jan Kürschner (Grüne). Reformen sind zwar nötig, aber sie sollten intern getrieben werden und den regionalen Bedürfnissen gerecht werden“, fasste er die Ansicht der übrigen Fraktionen zusammen. Beate Raudies (SPD) würdigte zudem die Rolle der Journalistinnen und Journalisten als Garanten für eine unabhängige und kritische Berichterstattung: „In Zeiten, in denen die Presse immer stärker unter Druck steht, sind sie eine wichtige Säule unserer Demokratie.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei viel zu wichtig für populistische Debatten, ergänzte Lars Harms (SSW).

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. So lautet zumindest die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die Länder legen einstimmig die Höhe in einem Staatsvertrag fest und orientieren sich dabei eng an der KEF-Empfehlung. Weil aber mehrere Ministerpräsidenten gegen ein Plus sind, ist unklar, wie es ab 2025 weitergeht.

In diese Gemengelage fällt nun die Forderung der FDP-Landtagsfraktion, eine Gebührenerhöhung nur im Anschluss an eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erörtern. Es gebe „an verschiedenen Stellen einen Reformbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Kostenstruktur sowie die Transparenz und die Kontrolle der Ausgaben“, heißt es im Antrag der Liberalen.

Einnahmen steigen seit 2018 kontinuierlich

So müsse der Auftrag im Medienstaatsvertrag präzisiert werden, unter anderem bezüglich der Ausrichtung auf die Schwerpunkte Bildung, Information, Beratung und Kultur. Die Regionalität müsse gestärkt und die Anzahl der Sender reduziert werden. Strenge und einheitliche Compliance-Regeln und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit durch den Landesrechnungshof stehen ebenfalls auf der Liste der FDP. Die redaktionelle Arbeit solle strukturell mehr im Mittelpunkt stehen, und die Intendanten der ARD-Anstalten sollen zukünftig nicht mehr verdienen als die Ministerpräsidenten der Bundesländer.

Unterdessen steigen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag seit 2018 kontinuierlich. Die Gesamterträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Medienregulierer lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro, wie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vor einigen Wochen mitteilte. 2022 waren es 8,57 Milliarden gewesen. Das entspricht einem Plus von 5,3 Prozent. Der Beitragsservice führt den Anstieg im Jahr 2023 auf Wohnungen zurück, die neu angemeldet wurden. Hintergrund war ein bundesweiter Meldedatenabgleich.

(Stand: 15. Juli 2024)

Vorherige Debatte zum Thema
September 2020 (19. Wahlperiode)

Antrag

Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Antrag der FDP-Fraktion – Drucksache 20/2326 
Alternativantrag von CDU und Grünen – Drucksache 20/2372