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Erste Hilfe kann Leben retten. Angeschoben vom SSW zeigt sich der Landtag einig, dass die Grundlagen von lebensrettenden Maßahmenen bereits verstärkt und altersgerecht in den Schulen vermittelt werden sollen.
Schleswig-Holsteins Schulkinder sollen im Unterricht Erste Hilfe lernen. Bei diesem Appell zeigten sich alle Lanfdtagsfraktionen einig. „Kinder müssen lernen, mit kritischen Situationen umzugehen“, sagte der Abgeordnete Christian Dirschauer, dessen SSW-Fraktion die Initiative angestoßen hatte. Es gehe darum, früh zu wissen, was in Notfällen zu tun ist: „Wenn die Abläufe geübt werden, haben im Notfall alle einen Vorteil.“ Bildungsministerin Karin Prien (CDU) bremste das vom Landtag angesrebte Tempo mit Hinweis auf die angespannte Haushaltslage.
„Wer erinnert sich noch an die stabile Seitenlage und an die Wiederbelebungsübungen?“, fragte Dirschauer und blickte nach Dänemark, wo Erste-Hilfe-Kurse seit 2005 Bestandteil des Unterrichts seien. Die Folge: Die „Laienreanimationsquote“ sei seitdem von 20 auf 60 Prozent gestiegen, und die Überlebensquote habe sich verdreifacht. Der SSW fordert zwei Stunden Erste Hilfe pro Schuljahr, „altersgerecht“ von der Grundschule bis zur Abschlussprüfung.
Die Landesregierung sei in diesem Bereich bereits aktiv, unterstrich Bildungsministerin Prien: „Wir haben unsere Bemühungen deutlich ausgebaut.“ So seien gemeinsam mit den Rettungsdiensten Unterrichtsmaterialien erarbeitet worden, an 200 weiterführenden Schulen im Lande gebe es Schulsanitätsdienste, uns beim Projekt „Retten macht Schule“ würden Lehrkräfte in der Wiederbelebung und im Umgang mit einem Defibrilator trainiert. Ein Pflicht-Unterricht für alle sei jedoch „schwierig“, so die Ministerin. Es müsse zunächst geklärt werden, wie viele Ausbilder zur Verfügung stehen. Und: Die Kosten lägen bei etwa 800.000 Euro pro Jahr.
Die Koalitionsfraktionen regen in einem Alternativantrag an, zunächst mit einem verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurs in der 9. oder 10. Klasse sowie einer Auffrischung in der Oberstufe zu beginnen. Dies könne Bestandteil des Ganztagsangebots sein, so Wiebke Zweig (CDU). Insgesamt sei das Erlernen von Hilfstechniken ein „Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung und Solidarität“.
Der Bildungsausschuss und der Sozialausschuss beraten das Thema weiter.
Weitere Redner:
Malte Krüger (Grüne), Martin Habersaat (SPD), Heiner Garg (FDP)
„Das Wissen über die richtigen Handlungsschritte im Notfall ist in unserer Gesellschaft nur unzureichend verbreitet.“ Dies kritisiert der SSW in einem zur Beratung vorliegenden Antrag und plädiert dafür, an den Schulen ein Erste-Hilfe-Training zur Pflicht zu machen. Dies solle jährlich für mindestens zwei Unterrichtsstunden stattfinden. Denn, so der SSW, besonders für Kinder und Jugendliche könne ein erlernter Handlungsablauf in Notfällen hilfreich sein, um Hilflosigkeit und Berührungsängste in solch kritischen Situationen abzubauen und lebensrettend zu handeln.
Der Erste-Hilfe-Unterricht soll dem Antrag zufolge in Kooperation mit Fachkräften externer Organisationen durchgeführt werden und altersgerecht angepasst sein. Bei jüngeren Kindern stehe im Vordergrund, einen Notfall zu erkennen und Hilfe zu holen. Bei älteren Kindern wird etwa das Erlernen einer stabilen Seitenlage und das Anlegen eines Druckverbands angeregt, und am Ende der Schulzeit sollte dann auch die Reanimation vermittelt werden.
Die Forderung des SSW ist nicht neu. In Mecklenburg-Vorpommern scheiterte zum Beispiel 2018 eine Initiative im Landtag, Schüler ab Klasse sieben zur Erste-Hilfe-Ausbildung zu verpflichten. Das Deutsche Roten Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) unterstützen eine Verankerung des Themas auf den Lehrplänen. „Nur so kann das Bewusstsein für dieses wichtige Thema auch im Erwachsenenalter gefestigt werden“, sagte eine Sprecherin des ASB.
Letzten Herbst hatte die Techniker Krankenkasse eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, wonach bei gut jedem und jeder Vierten der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. 26 Prozent dieser Befragten gaben demnach an, nicht zu wissen, was sie bei einer Herzdruckmassage machen müssten.
(Stand: 15. Juli 2024)