Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

20. Juni 2024 – Juni-Plenum

Partydroge Lachgas: Verkaufsverbot und Prävention

Lachgas ist in den letzten Jahren zu einer beliebten, aber gefährlichen Partydroge unter Jugendlichen avanciert. Die Koalition unterstützt ein bundesweites Verkaufsverbot, der Opposition fehlt ein Bekenntnis zu mehr Prävention.

24_06_18_lachgas_web
Mit Lachgas lassen sich nicht nur Luftballons aufblasen Foto: Landtag

In der Sache waren sich die Fraktionen einig: Der Verkauf von Lachgas an Jugendliche sollte deutschlandweit und schnellstmöglich verboten werden. Dieser Schritt sei „längst überfällig“, sagte Jasper Balke (Grüne). Mangelndes Bewusstsein über die Gefahren und soziale Komponenten wie Gruppenzwang würden ansonsten dazu führen, dass sich die Droge stetig weiterverbreite. Auch Dagmar Hildebrand (CDU) sah es als notwendig an, den Verkauf „konsequent zu unterbinden“.

Birte Pauls (SPD) stimmte der Forderung nach einem Verkaufsverbot zu, bemängelte jedoch die zu späte Initiative der Landesregierung. Es gebe bereits eine entsprechende Petition und eine Initiative auf Bundesebene, sowie die Aussage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), bald eine Regelung zu schaffen. „Meines Erachtens hat sich der Antrag damit erledigt“, so Pauls, er hätte spätestens im Mai vorliegen müssen.

Die Forderung der SPD, in den Koalitionsantrag zumindest auch den Aspekt der Prävention zu verankern, kamen CDU und Grüne schließlich mit einer Neufassung ihres Papiers nach. Am Ende wurden die Forderungen nach einem Verkaufsverbot des Lachgases an unter 18-Jährige sowie dem Ausbau der Verhaltensprävention, wie zum Beispiel von vorhandenen Aufklärungskampagnen, von allen Fraktionen unterzeichnet.

Hildebrand Dagmar CDU Plenum
Dagmar Hildebrand (CDU): „ Anders als der Name vermittelt, ist der Stoff allerdings keineswegs lustig oder harmlos, sondern kann bei regelmäßigem Konsum zu neurologischen und auch bleibenden Schäden führen“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Garg: Verkaufsverbot nur „kleiner Schritt“

Ein Verkaufsverbot sei richtig, jedoch nur ein „kleiner Baustein“, befand Heiner Garg (FDP). Prävention sei vielmehr der Schlüssel dafür, dass „junge Menschen altersgerecht und nicht mit erhobenem Zeigefinger darüber informiert werden, was sie sich und ihrem Körper eigentlich antun bei Drogenmissbrauch“. Die Prävention müsse mehr Gewichtung bekommen, ansonsten sei mit einer Enthaltung seiner Fraktion zu rechnen, so Garg. Auch für Christian Dirschauer (SSW) reichte das im Antrag geforderte Verkaufsverbot nicht: „Eine Vertiefung der Debatte und der Austausch mit Fachleuten ist jetzt der richtige Schritt, um schlussendlich die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten“.

CDU und Grüne fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein sofortiges Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige einzusetzen. Die Koalitionäre führen an, dass der Konsum von Lachgas, das zunehmend als Partydroge die Runde macht, ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstelle und in extremen Fällen zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen könne. Zudem bestehe die Gefahr einer starken psychischen Abhängigkeit.

Auf Bundesebene hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits angekündigt, für strengere Regelungen zu sorgen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge insbesondere an junge Leute einzudämmen. „Wir werden schnell mit einer Regelung kommen“, sagte der SPD-Politiker kürzlich im ´ARD-Morgenmagazin´. Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste psychoaktiver Stoffe aufzunehmen, was sehr strenge Verkaufsregeln zur Folge hätte.

Hintergrund: Lachgas

Lachgas wird ursprünglich als Treibmittel für Sahnespender, als Narkosemittel im medizinischen Bereich oder in der Industrie verwendet. In den letzten Jahren hat es sich jedoch zu einer immer stärker nachgefragten Partydroge entwickelt. Direkt nach dem Inhalieren wirkt es für wenige Minuten euphorisierend. Während in Deutschland der Verkauf und Konsum von Lachgas bisher nicht verboten ist, haben andere Staaten bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz seit Ende 2023 illegal, und auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben erlassen.

(Stand: 17. Juni 2024)

Antrag

Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP, und SSW – Drucksache 20/2222 (neu)