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5. Juni 2024 – Innen- und Rechtsausschuss

Sylt-Video mit rassistischen Gesängen ist kein Einzelfall

Vor dem Innen- und Rechtsausschuss legt die Landesregierung einen Bericht zu dem Vorfall auf der Nordseeinsel vor. Dabei kommen zwei weitere rassistische Vorfälle in Kampen und drei weitere an anderen Orten in Schleswig-Holstein auf den Tisch.

Protest gegen Rechts auf der Insel: Nach dem Rassismus-Eklat auf Sylt hatten mehrere Gruppen am 2. Juni zu einer Demonstration aufgerufen. Foto: Landtag

Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt, dann wurden ähnliche Vorfälle aus anderen Bundesländern bekannt. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags befasste sich rund eine Woche nach Auftauchen eines Skandalvideos von rassistischen Gesängen vor einer Bar auf der Nordseeinsel Sylt mit dem Thema. Die Landesregierung berichtete auf Antrag von Niclas Dürbrook (SPD) zu dem Vorfall, bei dem junge Menschen rassistische Parolen grölten – sowie des Weiteren zu Ermittlungsverfahren zu ähnlichen Vorfällen auf Sylt sowie in Pahlen, Schenefeld, Lübeck und im Internat Louisenlund.

Für das Innenministerium unterrichtete Oberstaatsanwalt Prof. Georg Friedrich Güntge den Ausschuss. So seien im Fall des Sylt-Videos drei Personen identifiziert worden, welche in der Kampener „Pony“-Bar die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ auf Gigi D`Agostinos bekannten Song „L’Amour Toujours“ skandiert hätten. Eine männliche Person habe dazu den rechten Arm in der Art eines Hitlergrußes erhoben und mit zwei Fingern den Bart von Adolf Hitler nachgeahmt.

Faustschlag ins Gesicht

Mittlerweile seien allerdings auch zwei weitere Vorfälle von der Insel polizeibekannt. So habe in der Nacht zum Pfingstmontag ein Gast im Kampener Club „Rotes Kliff“ ebenfalls jene Zeile gegröhlt. Ein Gast habe sich dadurch beleidigt gefühlt und die Clubbetreiber angesprochen. Der Beschuldigte sei daraufhin des Clubs verwiesen worden, allerdings seien weder der Gast noch der Beschuldigte polizeilich identifiziert worden.

Im dritten Fall sei ebenfalls in Kampen vor dem Restaurant „Sturmhaube“ am 19. Mai kurz vor Mitternacht eine Frau rassistisch beleidigt worden. Als sie den Betreffenden auf sein Verhalten angesprochen habe, sei er auf sie zugekommen und habe ihr einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, was zu einer Verletzung der Wange und einer verbogenen Brille geführt habe. Handyaufnahmen der Betroffenen hätten bei der Identifizierung eines der Beteiligten geführt, dieser Sachverhalt bedürfe allerdings noch der weiteren Aufklärung.

Internatsschüler ahmten Sylt-Video nach

Weitere Geschehnisse betreffen eine Veranstaltung im „Palazzo“ in Pahlen (Kreis Dithmarschen), wo Tanzende im Januar die selbige Liedzeile gegrölt hätten, was auf einem Video zwar zu hören sei, allerdings seien keine Personen zu sehen. In der Eventhalle in Schenefeld (Kreis Pinneberg) sei ebenfalls im Januar bei einer Veranstaltung auf einem Video die Liedzeile von nicht identifizierbaren Personen zu hören gewesen.

Beim Lübecker Rapsblütenfest Anfang Mai hätten 15 bis 17 noch nicht identifizierte tanzende Personen das Lied gegrölt, was ebenfalls auf einem Video festgehalten wurde. Und bei einer Schülerfeier des Internats Louisenlund hätten einige Schüler das Sylt-Video nachgeahmt, woraufhin die Feier von den Lehrkräften abgebrochen worden sei. In allen Fällen werde – zum Teil gegen unbekannt – ermittelt.

Parolen sind nicht gleich Volksverhetzung

Dabei werde in sämtlichen Verfahren auch der Tatbestand der Volksverhetzung geprüft. „Ausländerfeindliche Parolen sind jedoch nicht automatisch eine Straftat der Volksverhetzung“, betonte Güntge. Es brauche zu diesem Tatbestand zusätzlich eine Aufstachelung zum Hass oder zu Willkürmaßnahmen. „Auf jeden Fall muss der Einzelfall analysiert und mit dem Strafgesetz abgeglichen werden. Denn geschützt von der Meinungsfreiheit sind auch rechtsextremistische Meinungen.“

Ob es einen Zusammenhang zwischen den drei Vorfällen in Kampen auf Sylt geben könne, fragte der Abgeordnete Bernd Buchholz (FDP). Kampen sei ein Party-Hotspot, die Menschen kämen aus ganz Deutschland angereist, so die Antwort. Die Leute würden sich nicht untereinander kennen. Weitere Fragen der Abgeordneten zu den Details der Taten wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen in einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung erörtert.