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24. Mai 2024 – Mai-Plenum

Breiter Zuspruch für Wohnraum­schutz­gesetz

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Fertigstellung neuer Gebäude hinkt hinter der Nachfrage her. Im Plenum gibt es viele Ideen für Besserungen, ein von der Regierung vorgelegtes Schutzgesetz findet auch bei SPD und SSW Zuspruch.

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Der Wohnungsmangel ist auch in Schleswig-Holstein deutlich spürbar. Ein Wohnraumschutzgesetz soll helfen. Foto: dpa, Frank Molter

In Zweiter Lesung hat der Landtag ein Gesetz zur Eindämmung der Missstände am Wohnungsmarkt verabschiedet. Das Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) soll Mindeststandards für Wohnraum sicherstellen und die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen einschränken.

Thomas Hölck (SPD) verwies in der Debatte auf einen ähnlich lautenden Gesetzentwurf, den seine Fraktion bereits im Juni 2022 eingebracht hatte: „Nachdem Schwarz-Grün dieses monatelang ignoriert hatte, kam Ihr Gesetzesentwurf 293 Tage später. Nun stehen wir wiederum 416 Tage später endlich hier. Insgesamt beinahe zwei Jahre nach unserer Initiative. Das, meine Damen und Herren, hätte auch besser laufen können“, so Hölck. Weil der Wohnraumschutz sehr wichtig sei, würde man als SPD-Fraktion jedoch beiden Gesetzentwürfen zustimmen.

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Thomas Hölck (SPD): „Wir senden heute ein deutliches Signal an Vermieter, die ihre Wohnungsbestände herunterwirtschaften“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Laut Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erweitere man mit dem neuen Gesetz „den Instrumentenkasten der Städte und Kommunen“ und gebe ihnen, im Gegensatz zum Entwurf der SPD-Fraktion, die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und ob ein Eingreifen vonnöten sei. Es gäbe nicht „die eine Lösung“, doch mit dem Gesetz gehe man „einen Schritt in die richtige Richtung“ und schaffe „eine nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung.“

Buchholz: Gesetz ist „zahnloser Tiger“

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Bernd Buchholz (FDP): „Heute beschließen Sie mehr Bürokratie in diesem Land“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

Auf generelle Ablehnung stößt das Gesetz bei der FDP-Fraktion. So kritisierte Bernd Buchholz (FDP), dass bereits heute schon alle Mittel zur Verfügung stünden, um gegen Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Das Problem sei vielmehr das fehlende Personal, und daran werde sich auch durch ein neues Gesetz nichts ändern. „Sie beschließen einen zahnlosen Tiger, der zum Glück nicht umgesetzt werden wird. Darauf freue ich mich.“ Die Einschränkungen zur Vermietung von Ferienwohnungen bezeichnete Buchholz als „einen Eingriff ins Eigentum, wie er nicht gerechtfertigt ist.“

Nach dem Wohnraumschutzgesetz müssen unter anderem technische Anlagen wie Aufzüge oder Klingelanlagen funktionieren, Gebäudehüllen dicht sein und genügend Tageslicht in Räume einfallen können. Die Kommunen sollen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Zudem soll die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen weiter eingeschränkt werden. Vier Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen.

„Wohngemeinnützigkeit“ findet keine Mehrheit

Auf Ablehnung stieß ein Antrag der SPD, welcher die Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einzusetzen. Diese könne „enorme Dienste“ für den sozialen Wohnungsbau leisten, sagte Hölck. „Die Abschaffung 1990 war eine der größten Fehlentscheidungen in der bundespolitischen Wohnungspolitik, die gemacht wurden – CDU/FDP-Wohnungspolitik eben.“

„Man sehe die Wohngemeinnützigkeit grundsätzlich positiv“, erwiderte Lasse Peterdotter (Grüne). Der SPD-Antrag komme jedoch verfrüht, denn es gäbe seitens des Bundes noch keine konkreten Pläne – beispielsweise über die Finanzierung. „Wir wissen also noch gar nicht, was die Landesregierung da unterstützen soll, daher kann ich das nicht befürworten.“

Ein Alternativantrag seiner Koalition wurde im Gegensatz zum Antrag der SPD angenommen – er fordert eine „Initiative eines Regelstandards für erleichtertes Bauen im sozialen Wohnungsbau“ und nennt Maßnahmen, die das Land bereits ergriffen hat, unter anderem ein Förderprogramm in Höhe von 414 Millionen Euro im letzten Jahr.

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Michel Deckmann (CDU): „Es handelt sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen vernünftigen Kompromiss aus Schutz von Mieterinnen und Mietern und Eigentumsschutz.“ Foto: Landtag, Sönke Ehlers

In Schleswig-Holstein fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Laut einer aktuellen Studie fehlen mindestens 17.000 Sozialwohnungen im Land und es werden stetig weniger. Die Politik berät seit Jahren über die Missstände am Wohnungsmarkt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie neuer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, sondern auch darum, den vorhandenen zu erhalten und zu schützen. Jetzt will der Landtag ein schleswig-holsteinisches Wohnraumschutzgesetz verabschieden, das unter anderem Mindeststandards für Mietwohnungen vorsieht. Zudem soll die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen weiter eingeschränkt werden.

Laut dem vor einem Jahr von der Landesregierung vorgelegten Entwurf müssen technische Anlagen wie Aufzüge oder Klingelanlagen funktionieren, Gebäudehüllen dicht sein und genügend Tageslicht in Räume einfallen können. Die Kommunen sollen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Eine im Ausschuss vorgenommene Änderung sieht unter anderem vor, dass das Gesetz vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, den leicht geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Einzig die FDP stimmte dagegen. Weiter empfahl der Ausschuss, einen weiteren, ähnlich lautenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2022 abzulehnen.

Antrag zur Wohngemeinnützigkeit

In diesem Plenum will die SPD zudem erreichen, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einsetzt und sich bei deren Ausgestaltung einbringt. In einem Antrag wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Pläne im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorgesehen sind, inklusive steuerlicher Förderung und Investitionszulagen.

Einen Tag vor der Debatte hat die Koalition einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem ein Eckpunktepapier des Bundes zur Wohngemeinnützigkeit lediglich „interessiert zur Kenntnis“ genommen wird. Stattessen unterstreicht das Papier eine „Initiative eines Regelstandards für erleichtertes Bauen im sozialen Wohnungsbau“ und nennt verschiedene Maßnahmen, die das Land bereits ergriffen habe.

Die Wohngemeinnützigkeit ist ein Konzept im Wohnungswesen, bei dem Wohnraum primär nach sozialen und gemeinnützigen Kriterien bereitgestellt wird, anstatt gewinnorientiert zu sein. In der Praxis bedeutet dies, dass der Fokus auf der Bereitstellung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten liegt. Gleiche oder ähnliche Konzepte gibt es in anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich. In Deutschland wurde die Wohngemeinnützigkeit vor rund 30 Jahren abgeschafft.

(Stand: 22. Mai 2024)

Erste Lesungen:
Mai 2023 (Wohnraumschutzgesetz, Gesetzentwurf Regierung)
Juni 2022 (Wohnraumschutzgesetz, Gesetzentwurf SPD)

2. Lesung

Top 6:
Gemeinsame Beratung
a. Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ‒ Drs. 10/26
(Ausschussüberweisung am 30. Juni 2022)
b. Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 20/899 
(Ausschussüberweisung am 10. Mai 2023)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 20/ 2103

Antrag

Top 27:
Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten
Antrag der Fraktion der SPD‒ Drucksache 20/2107
Alternativantrag CDU/Grüne ‒ Drucksache 20/2172