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Der Landtag billigt den von drei Notkrediten getragenen Landeshaushalt 2024. In der Generaldebatte verteidigt Finanzministerin Heinold diese Schuldenaufnahme in Höhe von ingesamt 1,5 Milliarden Euro. FDP und SPD prüfen eine Verfassungsklage.
Nach ganztägiger, über siebenstündiger Beratung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den Landeshaushalt für das laufende Jahr mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition und des SSW gebilligt. SPD und FDP stimmten gegen den 18 Milliarden Euro schweren Etat und kündigten an, eine Verfassungsklage vorzubereiten. Im Fokus der Kritik der Opposition stehen drei beschlossene Notkredite und dabei insbesondere die Frage, ob die Schuldenaufnahme infolge der Corona-Pandemie auch noch 2024 eine tragfähige Begründung für eine Notlage beinhaltet. Der Corona-Notkredit beläuft sich auf 573 Millionen Euro, ein weiterer für die Folgen des Krieges in der Ukraine auf knapp 800 Millionen. Der dritte Notkredit ist für die Folgen der Jahrhundert-Sturmflut im Oktober an der Ostsee.
In der Generaldebatte mit den Fraktionsvorsitzenden verteidigte Finanzministerin Monika Heinold ihren Haushalt. Angesichts der angespannten Haushaltslage gebe es aktuell keine Alternative zu Notkrediten, sagte die Grünen-Politikerin. Der Haushalt sei aus ihrer Sicht verfassungskonform, sagte sie im Einklang mit den Rednern der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen. SPD und FDP bezweifeln dagegen, dass der Etatverfassungskonform ist und haben einen Rechtswissenschaftler mit einem Gutachten zu der Verfassungskonformität beauftragt.
Unterm Strich soll die Neuverschuldung auf mehr als 1,6 Milliarden Euro steigen und beinhaltet neben dem Notkredit auch eine Inanspruchnahme der laut Schuldenbremse zulässigen Verschuldung in Höhe von rund 133 Millionen Euro. Schleswig-Holstein ist aktuell bereits mit gut 32 Milliarden Euro verschuldet. Die Investitionsquote bezifferte Finanzministerin Heinold auf 13,1 Prozent.
Es sei „wahrlich keine leichte Aufgabe“ gewesen, den Etat unter den aktuellen Bedingungen aufzustellen, betonte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Die Steuereinnahmen seien um eine halbe Milliarden Euro eingebrochen, die Zinsausgaben hätten sich auf 600 Millionen Euro verdoppelt, und die Personalkosten stiegen um 800 Millionen Euro, so Koch, hauptsächlich aufgrund von Tariferhöhungen. Vor diesem Hintergrund müssten Zuwendungen an Vereine und Verbände gekappt oder eingefroren werden. Dieser Härten sei er sich „sehr wohl bewusst“, sagte Koch. Aber auch in den kommenden Jahren werde es absehbar nicht besser werden.
Koch zeigte sich „überzeugt, dass der Haushalt verfassungskonform ist“ und wies damit die Kritik von SPD und FDP zurück. Den beiden Fraktionen, die eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Haushalt erwägen, hielt er „parteipolitische Spielchen“ vor. Koch erinnerte daran, dass die beiden Oppositionsfraktionen den verschiedenen Notkrediten größtenteils zugestimmt hätten, die der Landtag seit 2020 wegen Corona und Ukraine-Krieg beschlossen hatte. Der CDU-Fraktionsvorsitzende kritisierte, dass SPD und FDP keine eigenen Haushaltsanträge vorgelegt haben: „Das ist eine ganz dünne Suppe.“ Mitten in der Krise verweigerten sie sich jeder inhaltlichen Debatte.
„Kein Haushaltsjahr der jüngeren Geschichte war so herausfordernd wie 2024“, betonte Lasse Petersdotter (Grüne). Und die Situation werde nicht leichter - in den kommenden Jahren werde voraussichtlich rund eine Milliarde Euro in der Landeskasse fehlen. „Wir werden Sparpakete schnüren müssen“, so der Grünen-Fraktionsvorsitzende. Dennoch setze die Koalition auf „Krisenbewältigung, Zuverlässigkeit und Gestaltungswillen“.
„Ich bin überzeugt, dass dieser Haushalt und auch die Notkredite verfassungskonform sind“, hob Petersdotter hervor und kündigte an, dass das Land im kommenden Jahr keine weiteren Ausgaben aus dem 2020 aufgelegten Corona-Notkredit bestreiten werde. Auch er warf SPD und FDP vor, Kürzungen grundsätzlich falsch zu finden, aber keine eigenen Vorschläge zu machen. Das oppositionelle „Kartenhaus der einfachen Antworten“ werde damit zum Einsturz gebracht. Petersdotter erneuerte seine Forderung nach einer Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz. Diese könne „nur funktionieren, wenn sie zur Wirklichkeit passt“. Zudem regte er an, wachsende Bildungsausgaben über eine Vermögenssteuer zu finanzieren.
Eine Haushaltskrise ‒ das sei das Ergebnis aus sieben Jahren schwarz-grüner Finanzpolitik, warf SPD-Oppositionsführerin Serpil Midyatli der Regierung vor. Dafür stünden der Haushaltsentwurf ebenso wie die geplanten Notkredite oder die mittelfristige Haushaltsplanung. Man mache Schulden von 1,6 Milliarden Euro und verspreche eine Konsolidierung. Dabei sei klar sei, dass die Finanzbedarfe in Zukunft noch steigen würden. „Die Transformation, der Klimaschutz, Kitas, Schulen und Krankenhäuser, sozialer Wohnungsbau“, seien nur einige Beispiele, so Midyatli. Nötig gewesen wären vielmehr eine ehrliche Analyse und ein deutliches Eingeständnis des Ministerpräsidenten zur schlechten finanziellen Situation des Landes. „Das hätten die Menschen in diesem Land verdient“.
Midyatli kritisierte das fehlende Bekenntnis der CDU zu einer Reform der Schuldenbremse. Am 6. März hätte man bei Ministerpräsidentenkonferenz die Initiative ergreifen können. „Und Daniel Günther? Tut wieder einmal nichts“. Nötig sei ein Ministerpräsident, „der seinen Worten auch Taten folgen lässt“. Im Ganzen habe man Zweifel an der Verfassungskonformität des Haushalts, so die SPD-Fraktionschefin, und werde diesem nicht zustimmen. Schon der Eid auf die Verfassung ließe hier keine andere Möglichkeit. „Und ja, wenn wir Zweifel haben, ist es unsere Pflicht, eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht zu prüfen“, stellte Midyatli klar.
Als „eine politische Bankrotterklärung“ bezeichnete Christopher Vogt (FDP) den Haushalt der Koalition. „Weil er nicht verfassungskonform ist und die Tragfähigkeit der Landesfinanzen damit gefährdet wird“. Er sei entsetzt, wie der Ministerpräsident und die Finanzministerin mittlerweile arbeiteten, „weder dieser Haushalt noch die neue Finanzplanung können ernsthaft als seriös bezeichnet werden“, so der Fraktionschef der Liberalen, der die Höhe der geplanten Kredite, wie auch die Kredite selbst und ihre Verwendung kritisierte. Als ein Beispiel nannte Vogt den Bau von Fahrradwegen aus den Mitteln des Corona-Notkredits. „Die Pandemie ist vorbei“, stellte er klar. Und die Begründung, Radfahren schütze vor Krankheiten wir Corona, sei „wirklich skurril und klingt, als käme sie aus einem Loriot-Sketch“.
Statt solide und nachhaltig zu arbeiten, trickse man herum. Vogt erinnerte seinerseits an den Eid auf die Verfassung und die damit verbundene Verantwortung. Beim ersten Haushaltsentwurf für dieses Jahr wäre man bereits skeptisch gewesen. „Aber mit Ihrer umfassenden Nachschiebeliste, mit der Sie weitere rund 900 Millionen Euro neue Schulden machen wollen, haben Sie wirklich jedes Maß verloren.“ Man werde den Haushalt daher ablehnen und „gemeinsam mit der SPD – verfassungsgerichtlich überprüfen lassen“.
Ein klares „Ja“ zur Diskussion um die Verfassungskonformität des Haushalts bekundete der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms. Man nehme sehr eng definierte Notkredite auf, denn es seien Jahre mehrerer sich parallel ereignender Krisen, betonte er. „Ich bin froh, dass jeder Notkreditpart einzeln begründet und definiert worden ist.“ Die richtige Verwendung der Gelder ließe sich in Zukunft gut nachprüfen. Die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Herbst werde komplett erfüllt. Harms freute sich, dass mehrere SSW-Anträge für Fördergelder von der Koalition mitberücksichtigt worden seien. Dadurch werde die kulturelle Arbeit der Minderheiten gestärkt und abgesichert.
Die Notkredite seien alternativlos, so Harms, denn: „Würden wir sämtliche Notkreditmittel streichen, dann würden die Folgen der Notlagen nicht gelöst und Zusagen nicht eingehalten, der Staat wäre nicht mehr handlungsfähig, das würde Extremisten in die Hände spielen.“ Würde man die getroffenen Maßnahmen aber erhalten, dann könne man ohne Notkredite die staatliche Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten, für Wirtschaft, Kultur und Soziales gäbe es keine Gelder mehr. „Diesen reinen Wein müssten Sie den Bürgern einschenken. Wir wollen diesen sozialen Kahlschlag nicht“, wandte er sich an SPD und FDP. Als Oppositionspartei sei es zwar unüblich mit der Regierung zu stimmen, aber der SSW betreibe eine skandinavisch geprägte pragmatische Politik und wolle konstruktiv mitarbeiten.
Es sei eine Stärke der Demokratie um den besten Weg zu ringen, aber dazu brauche es natürlich auch Perspektiven, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) an SPD und FDP gewandt: „Rumschnacken, anstatt eigene Vorschläge zu machen, das löst nicht die Probleme des Landes. Machen sie eigene Anträge, statt einfach nur einige Worte in den Raum zu schmeißen, dann können wir in der Sache streiten.“ Der Haushalt 2024 sei ein Haushalt in Krisenzeiten. Die 1,5 Milliarden Euro Notkreditrahmen würden die finanzielle Lage des Landes erheblich beeinträchtigen, die Wachstumsprognosen seien nicht gut, Einnahmen und Ausgaben passten bei Bund und Ländern nicht zueinander, es brauche staatliche Maßnahmen.
„Notkredite sind keine Dauerlösung und dessen sind wir uns als Koalition auch bewusst“, so Heinold. Man habe deshalb einen klaren Konsolidierungskurs eingeschlagen und für das Jahr 2024 ein erstes Maßnahmenpaket geschnürt mit Einsparungen, unter anderem bei Naturschutz und Straßenbau. Im Jahr 2025 gehe es weiter in 200-Millionen-Euro-Schritten. Die Landesregierung werde dieses Jahr auf alle Beteiligten zugehen, um einen Weg für weitere Einsparungen zu finden. Aus ihrer Sicht sei der Landeshaushalt verfassungskonform, so Heinold. Man könne das gern überprüfen.
Weitere Abstimmungen:
Vor der Mittagspause hatte der Landtag bereits mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Notsituation bekundet, womit die drei Notkredite aufgenommen werden können. Hier stimmten in namentlicher Abstimmung 50 Abgeordnete dafür und 17 dagegen. Eine klare Mehrheit votierte für die Errichtung eines Sondervermögens für die grün-blaue Infrastruktur.
Außerdem stimmten CDU, Grüne und SSW für das Begleitgesetz zum Haushalt, und der Landesrechungshof erhielt für seine Bemerkungen zum Landeshaushalt 2021 einhellige Zustimmung. Der von der Regierung vorgelegte Finanzplan d2023 bis 2027 und die Fortschreibung bis 2032 wurden an den Finanzausschuss überwiesen.
Die Eckdaten des knapp 18 Milliarden Euro schweren Landeshaushalts liegen auf dem Tisch, bereit zur Verabschiedung in dieser Tagung. Die Landesregierung plant mit drei insgesamt 1,5 Milliarden Euro schweren Notkrediten, um über das Jahr 2024 zu kommen. Vorgesehen sind 1,9 Milliarden Euro an Investitionen. Das entspricht einer Investitionsquote von 11,4 Prozent ‒ einem Prozentpunkt mehr als im Vorjahr. Die Neuverschuldung soll um etwa 874 Millionen Euro auf mehr als 1,6 Milliarden Euro steigen und beinhaltet neben dem Notkredit auch eine Inanspruchnahme der laut Schuldenbremse zulässigen Verschuldung in Höhe von rund 133 Millionen Euro. Schleswig-Holstein ist aktuell bereits mit gut 32 Milliarden Euro verschuldet.
Innerhalb der Opposition wird über eine Verfassungsklage gegen den Haushalt laut nachgedacht. Die FDP hat bereits ihre Bereitschaft dazu geäußert, während die SPD sich eine Beteiligung noch offenhält. Für eine Klage gegen den Haushalt sind zwei Fraktionen notwendig. „Unsere Bedenken in Bezug auf die Verfassungskonformität konnten nicht ausgeräumt werden“, sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies letzten Donnerstag nach Abschluss der Haushaltsberatungen im Finanzausschuss. Der SSW, die dritte Oppositionsfraktion im Kieler Landtag, hat in der Ersten Lesung dagegen signalisiert, den schwarz-grünen Haushalt in Grundzügen zu unterstützen. Von den Oppositionsfraktionen legte - anders als sonst - lediglich der SSW eigene Haushaltsanträge vor.
In der Kritik von SPD und FDP, aber auch seitens des Landesrechnungshofes, steht insbesondere die Frage, ob der Notkredit infolge der Corona-Pandemie auch noch 2024 eine tragfähige Begründung für eine Notlage beinhaltet. Als weitere Gründe für Notkredite zieht die Koalition die Aufwendungen für die Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie die Jahrhundert-Sturmflut an der Ostsee im Oktober 2023 heran. Die von CDU, Grünen und SSW beantragte formelle Feststellung einer übergeordneten Notsituation in 2024 aufgrund der „multiplen Krisen“ gilt als sicher.
Mit Blick auf die langfristige Finanzplanung, die ebenfalls mitberaten werden wird, hat Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bereits angekündigt, bis 2030 eine Milliarde Euro im Haushalt einsparen zu wollen. Unter anderem mit Rücklagen aus dem Versorgungsfonds für Beamte sei alleine mit dem Haushalt 2025 eine Lücke von rund 580 Millionen Euro zu schließen. Den Corona-Notkredit werde das Land zum letzten Mal im Haushaltsjahr 2024 nutzen, sagte Günther. Andere Konjunktur- und Notkredite sollen auch im nächsten Jahr genutzt werden, wo es möglich ist.
Günther nannte die Bereiche Migration und Flucht, die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die Folgen der Ostsee-Sturmflut. Der Ministerpräsident äußerte sich zuversichtlich, dass es bis zum nächsten Jahr Veränderungen an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse geben werde. Mit der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2030 sollen nach Günthers Worten die Einnahmen und Ausgaben schrittweise wieder in Einklang gebracht werden. Der geplante Fonds für Klimaschutz für die Bürger des Landes werde nicht aufgelegt werden können. Dagegen bleibe es bei der zugesagten Finanzierung der Investitionskosten von 96 Millionen Euro für die Ganztagsbeschulung und bei der Unterstützung der Kommunen in der Wärmewende.
Der Landeshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben des Landes. In ihm wird geregelt, wofür die Landesregierung das Geld, das aus Steuern, Zuwendungen von EU und Bund oder anderen Abgaben zur Verfügung steht, am Ende ausgeben wird. Damit stellt es auch eine Art Blaupause für die politischen Ziele und Aufgaben dar. Der Landeshaushalt besteht grundsätzlich aus dem Haushaltsplan und dem Haushaltsgesetz. Der Haushaltsplan ist dabei quasi das Haushaltsbuch, in sehr ausführlicher Form. Für die diesjährige abschließende Haushaltsberatung ist der gesamte erste Sitzungstag am Mittwoch reserviert. Am Vormittag ist eine Generaldebatte vorgesehen. Anschließend beleuchten die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen die vielen Einzelpläne und Änderungsanträge.
Neben der Kenntnisnahme eines Berichts des Landesrechnungshofs zum Haushalt 2021 ist die geplante Verabschiedung eines sogenannten grün-blauen Sondervermögens ein weiterer Teil der Finanzdebatte. Dahinter steht die Absicht der Landesregierung, die zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein vereinbarten Ausgleichszahlungen für die Verbringung von Schlick aus dem Hamburger Hafen und der Elbe in schleswig-holsteinische Hoheitsgewässer in einem neu zu schaffenden Sondertopf zu vereinnahmen.
Mit Hilfe dieses Sondervermögens sollen Vorhaben im Rahmen der bisherigen Zweckbestimmung für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und der grün-blauen Infrastruktur finanziert werden. Das Geld kommt den Planungen zufolge insbesondere der Biodiversitätsstruktur an der Westküste, der Fischerei, der Stärkung des Nationalparks oder der ökologischen Weiterentwicklung von Häfen zugute.
(Stand: 18. März 2024)
Debatte Erste Lesung Haushalt:
Januar 2024
Debatte Erste Lesung grün-blaue Infrastruktur:
Oktober 2023 (ohne Meldung in plenum-online)
Top 2:
Gemeinsame Beratung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/1700
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/1701
(Ausschussüberweisung am 24. Januar 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 20/1937(neu)
Änderungsantrag SSW – Drucksache 20/2005
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen – Drucksache 20/2015
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 20/2017(neu)
Top 4:
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung von Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/1463
Änderungsantrag der Fraktionen von SSW und FDP – Drucksache 20/1490(neu)
(Ausschussüberweisung am 23. Februar 2024)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 20/1960
Top 22:
Neufassung des Beschlusses zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung für das Jahr 2024 (Drs. 20/1655neu)
Antrag der Fraktionen von CDU, B´Grünen und SSW – Drucksache 20/1978(neu)
Top 34:
Bemerkungen 2023 des Landesrechnungshofs mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2021
und
Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021
Bericht der Landesregierung – Drucksache 20/466
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 20/1938
Top 42:
Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2023 bis 2027
Fortschreibung der Finanzplanung bis 2032
Bericht der Landesregierung (Finanzministerium) – Drucksache 20/1894