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Eine Volksinitiative für die „Rettung des Bürgerentscheids“ in Kommunalvertretungen ist auf dem parlamentarischen Weg. Hierzu führt der Petitionsausschuss am Dienstag eine Anhörung durch. Angesagt haben sich drei Vertrauenspersonen der Initiative.
Der Petitionsausschuss wird am morgigen Dienstag eine öffentliche Anhörung zu den vom Landtag beschlossenen und von einer Volksinitiative kritisierten Beschränkungen bei kommunalen Bürgerbegehren durchführen. Ab 10 Uhr werden im großen Sitzungssaal des Landtages die Vertrauenspersonen der Initiative Serpil Midyatli (SPD), Claudia Bielfeldt (BUND) und Claudine Nierth (Verein Mehr Demokratie) die Position des Bündnisses erläutern. Die Anhörung, zu der Bürger Zutritt haben, wird auch live via ParlaRadio übertragen.
Die Volksinitiative wehrt sich gegen die im März 2023 vom Landtag beschlossenen Beschränkungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Kommunalrecht (siehe Newsticker-Meldung in plenum-online, 23.03./15:35). Mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU und Grüne durchgesetzten Gesetz waren Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen worden, für die zuvor in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Zudem müssen Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung binnen drei Monaten erfolgen. Das Volksinitiativen-Bündnis aus mehr als 50 Oppositionsparteien, Umweltverbänden und weiteren Organisationen hatte daraufhin 25.363 gültige Unterschriften gesammelt, um das Gesetz zurückzudrehen.
Im Januar hatte das Plenum die Zulässigkeit der Volksinitiative formell bestätigt und einen von den Initiatoren vorgelegten Entwurf für eine Gesetzesänderung in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Petitionsausschuss überwiesen (siehe Newsticker-Meldung in plenum-online, 24.01./16:50). Das Parlament hat bis Mai Zeit, um über die Initiative zu beraten ‒ und sie gegebenenfalls anzunehmen oder abzulehnen.
Mehr Info:
Der Petitionsausschuss des Landtages