Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Immer wieder gestaltet sich die Vereinbarkeit von Denkmalschutzes und Photovoltaik-Anlagen schwierig. Auf Druck der Koalitionsfraktionen sollen Checklisten und Leitlinien weiterentwickelt werden.
Der Landtag hat sich für eine bessere Vereinbarkeit von Solaranlagen und Denkmalschutz ausgesprochen. Es mache grundsätzlich Sinn, „Erfahrungen mit der Anwendung von Vorschriften nach einer gewissen Zeit auch mal auszuwerten und für Verbesserungen zu nutzen“, sagte Hermann Junghans (CDU) mit Blick auf einen von seiner Fraktion vorgelegten Antrag.
Darin wird das Landesamt für Denkmalpflege aufgefordert, den Leitfaden für die denkmalfachliche Bewertung von Solaranlagen weiterzuentwickeln. Dabei sollen nachvollziehbare Kriterien für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden aufgestellt werden, hieß es darin weiter.
Es gäbe, so Junghans, inzwischen erstaunliche technische Entwicklungen, die bei der Neugestaltung des Leitfadens Beachtung finden müssten. So seien einige PV-Anlagen in ihrer Gestaltung kaum noch sichtbar. Es müsse jedoch weiter abgewogen werden – für ihn seien „Solaranlagen auf dem Holstentor oder dem Lübecker Rathaus weiterhin nicht denkbar“.
Ulrike Täck (Grüne) unterstrich die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Richtlinien, auch wenn nur etwa 3 Prozent der Gebäude in Deutschland unter Denkmalschutz stünden. Sie betonte, dass Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden durchaus zur Energiewende beitragen können. Die Vereinbarkeit von PV-Anlagen und Denkmalschutz ermögliche vielen Menschen die Teilhabe an der Energiewende, sei es der Landwirt mit einer denkmalgeschützten Scheune oder die Mieter eines Altstadthauses, die gemeinsam ein Projekt planten, so Täck.
Martin Habersaat (SPD) wies auf die hohen Kosten hin, die bei der energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden entstünden. Die Anpassung bestehender Leitlinien würden den anstehenden Aufgaben nicht gerecht. Habersaat wies auf die Novelle der Bundesregierung hin. So sei im Erneuerbare-Energien-Gesetzes geregelt, dass Errichtung und Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ lägen. „Wenn wir dem Denkmalschutz eine Chance geben wollen, brauchen wir ein Förderprogramm“, rief Habersaat zur Unterstützung eines entsprechenden Änderungsantrags seiner Fraktion auf, welcher jedoch bei der Enthaltung des SSW abgelehnt wurde.
„Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag von CDU und Grünen zustimmen“, kündigte Oliver Kumbartzky (FDP) an, hinterfragte jedoch die Vorbildfunktion der Landesregierung in der Sache. „Stand heute sind 43 von 981 landeseigenen Dächern im Schneckentempo mit PV ausgestattet worden“, so Kumbartzky, das seien nur 4,4%. Bei dieser Geschwindigkeit würde es weitere 300 Jahre dauern, bis alle Landesgebäude mit PV-Anlagen ausgestattet seien. Das sei wirklich schwach und zeige erneut „den krassen Widerspruch zwischen Reden und Handeln, wenn es um den Klimaschutz geht“.
Der Antrag von CDU und Grünen wurde schließlich bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen.
Weitere Hauptrednerinnen:
Justizministerin Kerstin von der Decken, in Vertetung für Ministerin Karin Prien (beide CDU), Jette Waldinger-Thiering (SSW)
Wahrzeichen, Gebäude, Infrastruktur – Denkmäler genießen in Schleswig-Holstein einen besonderen Schutz. Doch die Beachtung der entsprechenden Denkmalschutzgesetze steht häufig in einem Zielkonflikt mit der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – darauf weist ein Antrag der Regierungsfraktionen hin. Sowohl Denkmal- als auch Klimaschutz seien von großem öffentlichen Interesse und müssten nach der geltenden Rechtslage auch im Einzelfall abgewogen werden, heißt es. Der Antrag trägt den Titel „Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen“ und fordert eine Weiterentwicklung von bereits bestehenden Checklisten und Leitlinien, die das Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet hat.
So sollten beispielsweise Welterbestätten und ihre Pufferzonen, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete besonderen Schutz erhalten. Die allgemeinen Möglichkeiten der Genehmigung von Photovoltaikanlagen an oder auf Denkmälern sollten ausgeweitet werden. Zudem regt der Antrag eine erneute Prüfung des Abbaus der Bürokratie zugunsten einer Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien an und befürwortet in diesem Zusammenhang eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung. Mit einer für alle verständlich ausformulierten Überarbeitung des bisherigen Leitfadens könne der technischen Weiterentwicklung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Rechnung getragen werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion weist auf ein bereits laufendes Modellprojekt als konkretes Beispiel hin, in dessen Rahmen die Verwendung von Photovoltaik-Dachziegeln erprobt wird. Die Landesregierung wird in diesem Antrag gebeten, die Möglichkeiten eines Förderprogramms, möglicherweise in Kooperation mit Bund und Kommunen, für Photovoltaik-Dachziegel in besonders geschützten Umgebungen zu prüfen.
(Stand: 22. Januar 2024)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2021 (19. Wahlperiode)