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Der Ausbau der Windkraft darf nicht zulasten von Landschaftsschutzgebieten gehen – das ist die Kernbotschaft einer öffentlichen Petition, die von 2.366 Menschen mitgezeichnet wurde. Heute hat die Initiatorin, die Diplom-Ingenieurin Eike Ziehe aus Dithmarschen, ihr Anliegen in einer Anhörung im Petitionsausschuss vorgestellt. Sie forderte den „Schutz vor einer völlig unnötigen Bebauung“. Vertreter des Innenministeriums und Abgeordnete nahmen die bundesrechtlichen Vorgaben in den Blick.
In der Anhörung, die immer dann anberaumt wird, wenn eine Petition von mehr als 2000 Menschen unterzeichnet wird, monierte Ziehe, dass Windkraftanlagen mit bis zu 200 Meter Höhe sowie Zuwegungen und Umspannwerke das Landschaftsbild verschandeln würden. Der Charakter eines Landschaftsschutzgebietes (LSG), das der Erholung und dem Artenschutz dienen solle, werde so „ad absurdum geführt“. Im Lande stünden andernorts „noch sehr viele Potentialflächen zur Verfügung“, die Schutzgebiete müssten also nicht angetastet werden, merkte sie an.
Schleswig-Holstein muss nach Vorgabe des Bundes seine Windenergieflächen von zwei auf rund drei Prozent der Landesfläche ausweiten, um die Leistung aus Windenergie bis 2030 von derzeit 10,5 auf 15 Gigawatt zu erhöhen. Nach Angaben der Landesregierung kommen insgesamt 7,2 Prozent der Landesfläche für Windkraft in Betracht. Ohne die Landschaftsschutzgebiete stünden immer noch 6,7 Prozent zur Verfügung, betonte Ziehe. Ihre Forderung an das Land: „Nehmen Sie die LSG aus der Potentialfläche raus und rechnen Sie neu!“ Ansonsten werde „noch der letzte Befürworter der Energiewende zum Protestler werden“.
„Um die Ziele des Bundes zu erreichen, müssen wir stärker in Schutzbelange eingreifen“, erwiderte Axel Hilger, der im Innenministerium für Windenergieplanung zuständig ist. Es gehe nach den aktuellen Plänen um lediglich 1,1 Prozent der Fläche, die in Schleswig-Holstein als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sei. Hilger sprach von einer „Abwägung im Einzelfall“, es würden nur „an einigen, wenigen Stellen“ Windräder in LSG errichte. Auch ein punktueller Eingriff könne den Schutzcharakter des gesamten Gebietes beeinträchtigten, konterte Petentin Ziehe.
Der CDU-Abgeordnete Heiner Rickers warf die Frage auf, nach welchen Kriterien die Kreise ihre Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen hätten. Die Gebietskulisse sei seit den 1960er-Jahren „historisch gewachsen“, erwiderte Hilger. Teilweise sie dies aus Sicht von Kritikern und auch laut Gerichtsurteilen „über die Maßen und ohne sachliche Begründung geschehen“.
Heiner Garg (FDP) richtete den Blick auf die gesetzlichen Vorgaben des Bundes: Nur, weil es „prinzipiell möglich“ sei, ein Gebiet zur Windkraftfläche zu erklären, bedeute das ja nicht, „dass man es machen muss“. Thomas Jepsen (CDU) wies darauf hin, dass sich das Bundesrecht nach dem Urnengang am 23. Februar ändern könne. Dies müsste allerdings schnell geschehen, denn der Kabinettsbeschluss über die Windpläne im Lande ist nach Darstellung des Innenministeriums für das erste Quartal dieses Jahres geplant.
Der Petitionsausschuss wird in einer späteren Sitzung eine Empfehlung zu der Petition fassen.
Mehr Info:
Der Petitionsausschuss