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Der Schutz vor Diskriminierung soll nach dem Willen der SSW-Fraktion gesetzlich verankert werden. Im Plenum gibt es viel Zuspruch zur Intention. Ob es jedoch eines Landesgesetzes bedarf, soll jetzt im Ausschuss beraten werden.
Der SSW will den Schutz vor Diskriminierung gesetzlich verankern. Die jüngsten antisemitischen Anfeindungen auf Schleswig-Holsteins Schulhöfen zeigten, „dass unsere gesetzlichen Regelungen auf Landesebene nicht ausreichen“, sagte der Abgeordnete Christian Dirschauer. So regele das Allgemeine Gleichstellungsgesetz des Bundes zwar den privaten Bereich und die Arbeitswelt, aber nicht den öffentlich-rechtlichen Raum – etwa die Schule. Dirschauer verwies auf ein ähnliches Gesetz des Landes Berlin, das keine Klagewelle angestoßen, sondern vielfach Schlichtung und Interessenausgleich bewirkt habe. Die anderen Fraktionen unterstützten das Ziel, äußerten aber auch Zweifel, ob ein neues Gesetz nötig sei.
Laut dem SSW-Entwurf soll kein Mensch „auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“ diskriminiert werden dürfen. „Wesentliche Defizite sind in unserem Land nicht bekannt“, kommentierte Werner Kalinka (CDU). Es sei in den anstehenden Beratungen im Sozial- sowie im Innen- und Rechtsausschuss zu prüfen, „ob es einen Handlungsbedarf für ein Gesetz gibt“, zumal Mehrarbeit für die Verwaltung zu erwarten sei.
„Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass die Landesbediensteten und die kommunalen Bediensteten vermehrt oder im starken Maße diskriminieren?“, fragte Bernd Buchholz (FDP). Seine Schlussfolgerung: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Die Grünen begrüßten eine gesetzliche Regelung, so Sozialministerin Aminata Touré, aber die CDU habe sich in den Koalitionsverhandlungen dagegen ausgesprochen. Stattdessen gebe es aber bereits den Aktionsplan gegen Rassismus, den Schutz der nationalen Minderheiten in der Landesverfassung oder das Integrations- und Teilhabegesetz.
„Wir leben in einer Zeit, wo die Konfrontationen immer härter werden, und wo Hass und Hetze an der Tagesordnung sind“, stellte Eka von Kalben (Grüne) fest. Daher stünde Schleswig-Holstein ein solches Gesetz „gut zu Gesicht“. Auch Beate Raudies (SPD) bekannte „mehr als Sympathie“ für den Vorstoß. Zwar enthalte das Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot, aber dies müsse gesetzlich konkretisiert werden.
Der SSW in Schleswig-Holstein will den Schutz vor Diskriminierungen gesetzlich verankern. Die Fraktion hat dazu einen Entwurf in den Landtag eingebracht, der aktuell auch antisemitische Anfeindungen von jüdischen Schülern im Blick hat. „Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status´ diskriminiert werden“, heißt es darin.
Der SSW verweist unter anderem darauf, dass es bisher weder auf Landes- noch auf Bundesebene ein Gesetz gibt, das zum Beispiel Schüler effektiv vor Mobbing und Diskriminierung schützt. Wenn Bildungsministerin Karin Prien (CDU) die Schulen dazu auffordere, konsequent gegen antisemitische Anfeindungen an Schulen vorzugehen, dann fehle hierfür genau genommen die rechtliche Handhabe, sagte der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer bei Vorstellung des Entwurfs Ende Oktober. Vor diesem Hintergrund soll das Gesetz gelten für die Verwaltung, öffentlich-rechtliche Körperschaften inklusive Schulen, Anstalten und Stiftungen, für den Landesrechnungshof, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, das Landesverfassungsgericht und den Landtag.
Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes greife nämlich nur an Schulen in privater Trägerschaft, in denen das Bildungsangebot auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages erbracht wird, erläuterte Dirschauer. Schüler an öffentlichen Schulen seien nicht durch das Gesetz geschützt, da die Gesetzgebungskompetenzen in Schulangelegenheiten den Bundesländern zukämen. Auch das Grundgesetz kenne kein ausdrückliches Recht auf diskriminierungsfreie Bildung. Eine Ausnahme ist Berlin, wo es bereits seit Juni 2020 ein Landesantidiskriminierungsgesetz gibt. Daran lehnt sich der SSW-Entwurf stark an, der noch um Regelungen für die im Norden ansässigen autochthonen Minderheiten ergänzt wurde.
(Stand: 20. November 2023)
Mehr Info:
Antidiskriminierungstelle
Antidiskriminierungsgesetz
Entwurf von SSW - Drucksache 20/1544