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Jäger sollen künfig im Fall einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von sogenannten Problemwölfen zuständig sein. Das sieht die geplante Aufnahme des unter Naturschutz stehenden Raubtiers ins Landesjagdgesetz vor.
Schleswig-Holsteins Jäger sollen auffällige und gefährliche Wölfe künftig schießen dürfen – in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung. Die Koalition will das unter Naturschutz stehende Raubtier ins Landesjagdgesetz aufnehmen, es soll allerdings eine ganzjährige Schonzeit gelten. Nach der ersten Lesung berät nun der Umwelt- und Agrarausschuss.
„Wir schaffen Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger“, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU): „Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich dadurch nichts.“ Nutztierhalter müssten weiter „für einen aktiven Schutz ihrer Tiere sorgen“, betonte der Minister. Das unterstrich auch Dirk Kock-Rohwer (Grüne): Es werde auch künftig eine „Koexistenz von Jagd- und Nutztieren, von Weidetieren und Wölfen“ geben.
Oliver Kumbartzky (FDP) hielt den Gesetzentwurf für „wirklich gut gelungen“, Sandra Redmann (SPD) stufte ihn hingegen als überflüssig ein: „Wo gab es denn überhaupt Probleme?“ Fast 200 Jahre lang hatte kein Wolf mehr in Schleswig-Holstein gelebt, bevor im Jahr 2007 ein erstes zugewandertes Tier nachgewiesen wurde. Der erste Nachwuchs wurde in diesem Jahr im Segeberger Forst von einer Fotofalle aufgenommen.
Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer sagte: „Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld zwischen Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie den berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht.
Ein weiterer Punkt in dem Entwurf: Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf sollen auch Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt werden. Das Landwirtschaftsministerium verspricht sich davon, dass die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann.
Die Landesregierung will den Wolf ins Jagdrecht des Landes aufnehmen. Das Töten der streng geschützten Tiere soll allerdings nur unter Beachtung enger Kriterien möglich sein. „Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) Ende Juni, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hatte.
Das bedeutet, sollte der Landtag den Gesetzentwurf verabschieden: Jäger dürfen auffällige, gefährliche Wölfe schießen. Sie brauchen allerdings für jeden Einzelfall eine behördliche Genehmigung. Diesen Weg ist bereits Niedersachsen gegangen. Auch der Umgang mit schwerverletzten Wölfen soll im Jagdgesetz neu geregelt werden. Aus Tierschutzgründen werde Jagenden schnelleres Handeln ermöglicht, sagte Minister Schwarz. Außerdem sollen mit dem vorliegenden Änderungsentwurf Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt werden. Das Landwirtschaftsministerium verspricht sich davon, dass die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann.
Angesichts der Zunahme der Attacken von Wölfen auf Nutz- und Wildtiere, wie Schafe oder Rehe, fordern Bauern und Schäfer schon seit langem, die Tiere zu bejagen. Seit 1820 galt der Wolf in Schleswig-Holstein als ausgerottet – im Jahr 2007 trat er im Land zwischen den Meeren jedoch wieder auf. Die allermeisten der rund 50 bis zum Herbst vergangenen Jahres gezählten Tiere streiften aber nur kurz durch den Norden und verließen Schleswig-Holstein nach wenigen Wochen wieder. 750 Nutz- und Wildtiere sollen in den letzten Jahren bei 323 Wolfsattacken umgekommen sein.
Aktuell ist Mitte Mai im Segeberger Forst ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Fotofallen lichteten dort die Wölfin „GW2656f“ mit deutlich sichtbarem Gesäuge ab. Zudem wurden im Sachsenwald und in der Region Kalübbe Wölfe als resident eingestuft. Das bedeutet, dass sich die Tiere dort mindestens ein halbes Jahr aufhalten.
(Stand: 10. Juli 2023)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2022
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 20/1153
(Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz)