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Die geblante Verordnung zur Juristenausbildung sorgt für Unmut. Unter anderem ist eine zusätzliche Strafrechtsklausur geplant. Im Plenum weist die Koalition Anträge der Oppostion, die den Studenten beiseite springt, zurück.
Das erste Staatsexamen im Fach Jura wird an Schleswig-Holsteins Hochschulen zum Februar 2024 verschärft – trotz Protesten aus der Studentenschaft und der Opposition im Landtag. CDU und Grüne beschlossen einen Antrag, in dem sie die vom Justizministerium auf den Weg gebrachte Neufassung der Juristenausbildungsverordnung (JAVO) verteidigen: Diese sei „geeignet, die Qualität der Ausbildung zur Einheitsjuristin und zum Einheitsjuristen zu sichern“.
Die Streitpunkte: In der JAVO soll eine zusätzliche Strafrechtsklausur verankert werden. Damit müssten sieben statt bisher sechs Klausuren innerhalb kurzer Zeit geschrieben werden – jede mit einer Dauer von fünf Stunden. Der bislang übliche Ruhetag nach jeweils zwei Prüfungstagen würde dann möglicherweise entfallen. Die Fachschaft Jura an der Kieler Uni spricht von einem „Horror-Examen“. Die Studentenvertreter haben eine öffentliche Petition gestartet, die binnen vier Wochen rund 2.700 Unterstützer gefunden hat. Am Tag vor der Plenarsitzung trug die Fachschaft ihr Anliegen im Petitionsausschuss öffentlich vor.
SPD, FDP und SSW sprangen den Studenten im Plenum zur Seite. Marc Timmer (SPD) sprach von einer „unnötigen Verschärfung“, die den Prüflingen bevorstehe: „Das widerspricht fundamental unserem Verständnis von humanen Studienbedingungen.“ Bernd Buchholz (FDP) forderte eine grundsätzliche Reform. Die Klausuren dürften nicht länger gebündelt am Ende des vierjährigen Studiums stehen, sondern müssten, wie in anderen Fächern üblich, über den gesamten Zeitraum verteilt werden. Auch Lars Harms (SSW) sah „allerhand Gründe, das Jura-Studium grundsätzlich zu reformieren“.
Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) begründete den Umbau der JAVO: „Bedauerlicherweise sind bei uns in Schleswig-Holstein die Ergebnisse in den Strafrechtsklausuren seit Jahren nicht zufriedenstellend.“ Marion Schiefer (CDU) nannte die zweite Strafrechtsklausur „richtig, wichtig und zumutbar“, Jan Kürschner (Grüne) hielt sie für „sinnvoll“.
Immerhin: Die Koalitionsfraktionen setzten sich ebenfalls für eine „Ruhetagsregelung im Sinne der Studierenden“ ein, so Kürschner. Zudem dürfe ein gescheiterter Jura-Student nicht mit komplett leeren Händen dastehen. Auf dem Weg zum Staatsexamen müsse deswegen zusätzlich ein „integrierter Bachelor“ erworben werden können. Die Durchfallquote in Jura lag in Kiel im Jahre 2021 bei 29 Prozent.
Das Justizministerium will das erste Staatsexamen im Fach Jura verschärfen. Dagegen regt sich Protest bei SPD und FDP und auch bei den Studenten. Die Jura-Fachschaft der Kieler Uni hat eine öffentliche Petition gestartet, die binnen vier Wochen rund 2.700 Unterstützer gefunden hat. Am Tag vor der Plenarsitzung tragen die Studenten ihr Anliegen im Petitionsausschuss öffentlich vor. Zuvor hatte auch schon der Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung angesetzt.
Die Streitpunkte: In der Juristenausbildungsverordnung (JAVO) soll eine zusätzliche Strafrechtsklausur verankert werden. Damit müssten sieben statt bisher sechs Klausuren innerhalb von zehn Tagen geschrieben werden – jede mit einer Dauer von fünf Stunden. Der bislang übliche Ruhetag nach jeweils zwei Prüfungstagen würde dann entfallen. Zudem soll der Prüfungsstoff ausgeweitet werden. Die Fachschaft spricht von einem „Horror-Examen“ und vom „härtesten Examen Deutschlands“.
SPD und FDP springen den Studenten zur Seite. Die Sozialdemokraten sprechen von einer „enormen psychischen und physischen Belastung“, die den Prüflingen künftig bevorstehe, und befürchten einen „Nachteil unseres Landes im Wettbewerb um Nachwuchskräfte“, wenn Schleswig-Holstein seine Anforderungen im Bundesvergleich verschärft.
Die FDP bemängelt eine „drastische und überzogene Ausweitung des Pflichtstoffkatalogs“ und die geplante Einführung einer „zusätzlichen und überflüssigen Strafrechtsklausur“. Die Liberalen fordern eine „grundsätzlich Reform“ der Jura-Prüfung. Die Klausuren dürften nicht länger gebündelt am Ende des mindestens vierjährigen Studiums stehen, sondern müssten, wie in anderen Fächern üblich, über den gesamten Zeitraum verteilt werden.
Das Justizministerium begründet die Reform der JAVO mit einer angepeilten „Sicherung der Qualität des juristischen Nachwuchses“. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen seien zuletzt „nicht zufriedenstellend“ gewesen. So gebe es eine „seit Jahren beobachtete Fehlentwicklung im Bereich der strafrechtlichen Kompetenzen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten“. Die Neufassung beruhe auf einem Beschluss der Justizministerkonferenz.
(Stand: 10. Juli 2023)