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Klima-Aktivisten machen Autofahrer wütend. Seit Monaten sind sie in der ganzen Bundesrepublik unterwegs. Ob Protestler, die sich auf dem Asphalt ankleben, in Schleswig-Holstein für Polizeieinsätze zahlen müssen, ist im Plenum umstritten.
Klima-Aktivisten, die aus Protest Straßen blockieren, werden in Schleswig-Holstein bislang nicht für die dadurch nötigen Polizeieinsätze zur Kasse gebeten. Das könnte sich aber ändern. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kündigte an, eine Kostenpflicht für die Anwendung des „unmittelbaren Zwangs“ zu prüfen. Die FDP hält es bereits jetzt für rechtlich möglich, „Klima-Klebern“ eine Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn die Polizei sie vom Asphalt löst und wegträgt.
Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz verwies auf das Landesverwaltungsgesetz und die Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung. Das Wegtragen stelle eine kurzfristige „Ingewahrsamnahme“ dar, so Buchholz. Hierfür kann eine Gebühr von 63 Euro pro Stunde und pro Mitarbeiter erhoben werden. Zudem sei der Tatbestand der Nötigung erfüllt: „Wer das Demonstrationsrecht überschreitet und wer meint, dass seine Ziele so hehr und so moralisch sind, dass er sich über das Recht hinwegsetzen darf, der wird zum Straftäter.“ Buchholz merkte an, dass zehn andere Bundesländer in solchen Fällen Gebühren erheben. In Schleswig-Holstein gab es bis Ende April sechs Klebe-Aktionen der Gruppe „Letzte Generation, drei in Kiel, zwei in Flensburg und eine in Lübeck.
Die FDP habe ein „äußerst fragwürdiges Freiheitsverständnis und Rechtsstaatsverständnis“, erwiderte der Grünen-Abgeordnete Jan Kürschner. Er verwies auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Für Kundgebungen dürften grundsätzlich keine Kosten erhoben werden: „Wer soll noch an Demonstrationen teilnehmen, wenn er nachher für den Polizeieinsatz zahlen muss?“ Auch die Innenministerin äußerte eine andere Rechtsauffassung als die FDP: „Das Wegtragen ist keine Ingewahrsamnahme.“ In Schleswig-Holstein gebe es derzeit andere rechtliche Grundlagen als in anderen Ländern. Über eine Verschärfung „kann man reden“, so Sütterlin-Waack.
Es sei „bedauerlich und falsch“, dass das schleswig-holsteinische Recht derzeit eine Kostenbeteiligung der Klima-Aktivisten nicht erlaube, sagte Tim Brockmann (CDU): „Wir brauchen eine Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen.“ Es sei „nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt lahmzulegen“.
Niclas Dürbrook (SPD) wies darauf hin, dass Gerichte die Klima-Aktionen sehr unterschiedlich beurteilten. Die Liste reiche von Haftstrafen bis zur Einstellung des Verfahrens. Bei einer Rechtsänderung dürfe es keine Sonderbehandlung für die „Letzte Generation“ geben – „weder in die eine noch in die andere Richtung“. Lars Harms (SSW) rief zur Gelassenheit auf: „Demonstrationen kosten Geld, aber das muss eine Demokratie aushalten.“ Er sah „keinen Änderungsbedarf“ an der aktuellen Rechtslage.
Der Innen- und Rechtsausschuss berät das Thema weiter.
Das Land soll Klima-Aktivisten, die aus Protest Straßen blockieren, für den dadurch nötigen Polizeieinsatz zur Kasse bitten. Das fordert die FDP und verweist auf entsprechende Passagen im Landesverwaltungsgesetz und in der Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung. Bislang müssen die Demonstranten für das Wegtragen und das eventuell notwendige Loslösen festgeklebter Teilnehmer in Schleswig-Holstein nicht zahlen. In Berlin hingegen wird eine Gebühr fällig. Die Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ werden bundesweit zunehmen sehr kritisch betrachtet und entsprechend kontrovers diskutiert.
Bis Ende April gab es im Norden sechs derartige Aktionen: drei in Kiel, zwei in Flensburg und eine in Lübeck. Die Liberalen kritisieren, dass die Klima-Aktivisten das Demonstrationsrecht missbrauchten und die öffentliche Ordnung gefährdeten, weil sie Kranken- und Rettungswagen blockierten. Für den Polizeieinsatz sei eine Gebühr von 63 Euro pro Stunde und pro Mitarbeiter fällig, hinzu komme ein Kilometergeld pro Polizeiwagen.
Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen
Antrag der Fraktion der FDP ‒ Drucksache 959