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15. März 2023 – Innen- und Rechtsausschuss

Disput um Bürger­begehren setzt fort

Im Innenausschuss beklagt die Opposition beklagt trotz Nachbesserungen der Regierungskoalition, dass Bürgerbegehren beschnitten und damit demokratische Rechte eingeschränkt werden sollen. CDU und Grüne wehren sich dagegen. 

Der Innen- und Rechtsausschuss tagt in einem Raum des Landeshauses.
Der Innen- und Rechtsausschuss tagt im Sitzungszimmer 142 des Landeshauses. Foto: Landtag, Christian Lipovsek

Keine leichte Aufgabe für die Stenografin: Ziffern- und buchstabenweise stimmte der Innen- und Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag auf Antrag der FDP über Veränderungen am geplanten Gesetz zu Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften ab. Auch wenn einzelne Nachbesserungen der Regierungskoalition nun auch die Zustimmung der Opposition fanden, verhallte die grundsätzliche Kritik von SPD, FDP und SSW  an dem Regelwerk nicht. Im Gegenteil: CDU und Grüne mussten sich erneut anhören, „klammheimlich“ und gegen sämtliche Ratschläge von Experten aus den Anhörungen Bürgerrechte beschränken und damit demokratische Prozesse einschränken zu wollen. Schwarz-Grün wies dies empört zurück.

Ziel der Regierierungskoalition ist es, Bürokratie abzubauen und mehr Tempo in Genehmigungsverfahren, vor allem bei Baugenehmigungen für zentrale Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser oder Windräder zu bringen. Dazu sollen Einspruchsfristen verkürzt und Einwände gegen eine politische Mehrheit keine Berücksichtigung mehr finden. Es entfalle damit in vielen Gemeinden Schleswig-Holsteins faktisch die Möglichkeit des Bürgerbegehrens, monierte Kai Dolgner (SPD). Bernd Buchholz (FDP) sprach sogar von „massiver Demokratieeinschränkung“. Dass gerade die Grünen so etwas mittrügen, verwundere ihn sehr. Jan Kürschner (Grüne) wies das zurück. Es gebe keinen „Anschlag auf die Demokratie“.

Alle Experten hätten gesagt der Gesetzentwurf sei Unfug, betonte Lars Harms (SSW). Einen Punkt, den Thomas Jepsen (CDU) ebenfalls scharf konterte: Die Opposition reagiere „maßlos und an der Realität vorbei“, erklärte er. Gestritten wurde auch darüber, dass in Kreistagen und in Gemeindevertretungen die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder angehoben werden soll. Zustimmung fand hingegen der Vorstoß, dass künftig das dienstälteste Mitglied eines Gremiums die erste Sitzung bis zum Abschluss von Wahlen leitet.