Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die FDP ist mit ihrem Vorstoß, den ersten aus einem Tierheim geholten Hund dauerhaft von der Hundesteuer zu befreien, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während die Liberalen in der Ersten Lesung ihres Gesetzentwurfes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Vorteile sowohl für Halter, Tierheime als auch für Kommunen hervorhoben, sehen Landesregierung, CDU und Grüne keinen Handlungsbedarf. SPD und SSW setzen auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen.
Ursprung des Entwurfes ist die Befürchtung der FDP, dass die in den Heimen abgegebenen Vierbeiner jegliche Kapazitätsgrenzen sprengen könnten. „Unsere Tierheime platzen aus allen Nähten, Corona hat hierbei wie ein Brennglas gewirkt“, hob Annabel Krämer (FDP) hervor. Sie erinnerte daran, dass die Abgabe zu Beginn des 19. Jahrhunderts „als Luxussteuer“ erhoben wurde. Das sei nicht mehr aktuell. „Ein Hund ist heute ein treuer Begleiter und trägt zur sozialen Teilhabe bei“, erklärte sie und warb dafür, auch „brauchbare Jagdhunde“ nicht zu besteuern.
Thomas Jepsen (CDU) unterstrich hingegen, man dürfe als Land nicht „bis ins Detail“ in die Verantwortungskompetenz der Städte und Gemeinden eingreifen. Schon jetzt sei es den Kommunen freigestellt sei, Hundesteuer zu erheben. Dinge, die die Gemeinden vor Ort lösen könnten, sollten auch dort gelöst werden, schlug Bina Braun (Grüne) in dieselbe Kerbe. Sie bezweifle zudem, dass der Verzicht auf die Hundesteuer jemanden zum Gang ins Tierheim animiere. „Wegen 70 Euro im Jahr Ersparnis holt niemand einen Hund aus so einer Einrichtung“, sagte sie. Auch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verwies auf die Selbstverwaltungshoheit der Städte und Gemeinden. „Ich werbe dafür, das althergebrachte System beizubehalten“, sagte sie.
Lars Harms (SSW) äußerte ebenfalls Zweifel. Eine Dokumentation und Überprüfung so einer Richtlinie könne im Zweifel „einen höheren bürokratischen Aufwand für die Kommunen“ bewirken, mahnte er. Seine Fraktion würde eher „die grundsätzlichen und übergeordneten Fragen zu diesem Thema“ angehen wollen. Dazu zähle die Frage, ob eine Hundesteuer generell abgeschafft und Kommunen entschädigt sowie Tierheime nachhaltig und auskömmlich unterstützt werden könnten. Sandra Redmann (SPD) erklärte hingegen, ihre Fraktion begleite den FDP „wohlwollend“ im Ausschuss. Eine Befreiung könne „ein Baustein“ sein, um Tierheime zu entlasten.
Der Gesetzentwurf wurde federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Finanz- sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Wer einem Hund aus einem Tierheim ein neues Zuhause bietet, sollte nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. „Eine schnelle Vermittlung ist gut für den Hund, entlastet die Tierheime und die kommunalen Haushalte bei den Betreuungskosten“, sagte die bei den Liberalen für Tierschutz zuständige Abgeordnete Annabell Krämer bei Vorstellung des Antrages Mitte Oktober. Die FDP befürchtet, dass die in den Heimen abgegebenen Vierbeiner jegliche Kapazitätsgrenzen sprengen könnten.
Um krankhaftes Sammeln von Tieren zu verhindern, solle die Steuerbefreiung nur für einen Hund gelten. „Von dieser leicht umzusetzenden und dauerhaften Entlastung würden sowohl Kommunen, Tierheime als auch Halter profitieren“, sagte Krämer. Kommunen müssten laut Richtlinie die Kosten für die Betreuung und Versorgung von Fundtieren für maximal sechs Monate übernehmen.
Anfang Oktober teilte das Statistikamt Nord mit, dass die Corona-Pandemie den Kommunen in Schleswig-Holstein mehr Hundesteuer eingebracht habe. 2021 betrugen die Einnahmen fast 19 Millionen Euro ‒ das sind vier Prozent mehr als 2020. Die Einnahmen lagen 7,3 Prozent über denen vor der Pandemie im Jahr 2019. Damit war der Zuwachs der Hunde-Steuereinnahmen in den zwei Pandemie-Jahren stärker als in den beiden Jahren zuvor: Von 2017 zu 2019 waren die Hunde-Steuereinnahmen um 4,5 Prozent gestiegen.
Die höchsten Einnahmen aus dieser Steuer hatten demnach im vergangenen Jahr die beiden größten kreisfreien Städten Lübeck und Kiel: 1,4 beziehungsweise 1,1 Millionen Euro. In 29 Gemeinden wurde dagegen keine Hundesteuer eingenommen.
(Stand: 21. November 2022)
Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2020 (Steuer Jagdhunde / 19. Wahlperiode)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ‒ Drucksache 20/386