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27. April 2022 – April-Plenum

Sammeldrucksache

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache 19/3823 

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Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3427 
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3688

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Top 5 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3541 
(Ausschussüberweisung am 27. Januar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3775(neu)

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Top 6 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein (Musikschulgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW ‒ Drs. 19/3072 
(Ausschussüberweisung am 27. August 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3781

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Top 7 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3697
(Ausschussüberweisung am 25. März 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ‒ Drucksache 19/3796

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Top 13 / Antrag
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zu den Ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Hochschule Flensburg und der Fachhochschule Kiel
Antrag der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3801 
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Top 29 / Ausschussempfehlung
Den Ausbau von Photovoltaik gestalten – effizient, naturverträglich und flächenschonend
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/3089 
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3555

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Top 32 / Ausschussempfehlung
Unterstützung für die Arbeit des UCCSH
Im Wege der Selbstbefassung gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 LV in Verbindung mit § 14 der Geschäftsordnung des Landtages
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ‒ Drucksache 19/3776

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Top 33 / Ausschussempfehlung
Maßnahmen für mehr Friesischunterricht
Antrag der Abgeordneten des SSW ‒ Drs. 19/1894
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3782

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Top 34 / Ausschussempfehlung
Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drs. 19/3190 
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses ‒ Drucksache 19/3783

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Top 35 / Ausschussempfehlung
Antibiotika-Nutzung in der Nutztierhaltung
Bericht der Landesregierung ‒ Drs. 19/2057 
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3784

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Top 36 / Ausschussempfehlung
Landesweit kostenloses freies WLAN
Bericht der Landesregierung ‒ Drs. 19/2854 
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3785

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Top 40 / Regierungsbericht
Abschlussbericht über die Zielvereinbarungsperiode 2014-2019 nach § 11 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
Bericht der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3748 
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

 

 

Top 2: Investitionsbankgesetz

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bekommt wieder eine Gewährträgerversammlung. Diese war 2011 unter der Küstenkoalition von SPD und SSW abgeschafft worden, um Verwaltungskosten einzusparen. Über den Verwaltungsrat und einer separaten Gewährträgerversammlung sei es aber möglich, das operative Geschäft und die landespolitischen Interessen voneinander zu trennen, argumentiert die jetzige Landesregierung in ihrem entsprechenden Gesetzentwurf, der mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Nur die SPD enthielt sich. In der Begründung des Gesetzentwurfs hieß es unter anderem, dass die Vertreter der Gewährträgerversammlung an Weisungen aus der Politik gebunden seien, die Mitglieder des Verwaltungsrates bislang dagegen nicht.

Die Gewährträgerversammlung wird aus vier Vertretern des Landes bestehen, die vom Finanzministerium bevollmächtigt werden, die Eigentümerrechte des Landes als Träger der IB.SH wahrzunehmen. Den Vorsitz übernimmt der Vertreter des Finanzministeriums. Die Gewährträgerversammlung muss einstimmig beschließen.

Der Beteiligungshöhe und dem Haftungsrisiko des Landes werde durch eine neue Besetzungsregelung des Verwaltungsrates Rechnung getragen, heißt es in dem Papier. Zudem werde die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates vor dem Hintergrund der Einführung der Gewährträgerversammlung von zwölf auf insgesamt acht Mitglieder reduziert, von denen sechs Vertreter des Landes Schleswig-Holstein und zwei Vertreter der Betriebsangehörigen der IB.SH seien.

Meldung Erste Lesung:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)

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Top 5: Beamtentrechtliche Regelungen

Das Beamtenrecht wird novelliert. Einstimmig votierten die Parlamentarier für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung. Dieser hat zum Ziel, die Rechtsstellung der hauptamtlichen Dozenten am Ausbildungszentrum für Verwaltung neu zu ordnen. Bisher wurden die Ämter von hauptamtlichen Dozenten auch auf Zeit vergeben. Dies sei künftig „nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr tragfähig“, heißt es in dem Gesetzestext.

Die Novelle nimmt zudem das Erscheinungsbild von Beamten in den Blick. Gegebenenfalls kann dieses vom Dienstherren künftig als „unangemessen“ eingestuft werden. Wenn ein Beamter auffällige Tätowierungen sichtbar zu Schau stellt, eine ungewöhnliche, auffallende Frisur oder Barttracht trägt oder „religiös oder weltanschaulich konnotierte Erscheinungsmerkmale“ offen am Körper trägt, kann ihm das künftig untersagt werden.

Meldung Erste Lesung:
Januar 2022 (ohne Aussprache)

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Top 6: Musikschulen

Der Landtag hat einen von SPD und SSW im August vergangenen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt, der die Musikschulen im Land rechtlich besser schützen sollte. Der Entwurf hatte zum Ziel, Mindestanforderungen an das Lehrpersonal, den Unterricht und die Ausstattung zu formulieren. Die Anerkennung als öffentlich geförderte „staatlich anerkannte Musikschule“ sollte nach dem Willen von SPD und SSW - jeweils befristet für fünf Jahre - von der für Kultur zuständigen obersten Landesbehörde erteilt werden. Nach Ablauf der fünf Jahre sollten die Qualitätsstandards dem Kulturministerium erneut dargelegt werden.

Meldung Erste Lesung:
August 2021 (ohne Aussprache)

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Top 7: Straßen- und Wegegesetz

Das Parlament hat einstimmig beschlossen, die Bedingungen für die Anbieter von Carsharing im Land zu verbessern. Bundesrat und Bundestag hatten zuvor bereits entsprechende Gesetze beschlossen. Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Straßen- und Wegegesetzes aber begrenzt ist, enthalten die bisherigen Regelungen zum Carsharing keine Bestimmungen für die zahlenmäßig relevanten Straßenkategorien der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Diese zu treffen, ist dem Landesgesetzgeber vorbehalten.

Das neue Gesetz bestimmt „dass es sich bei der Zurverfügungstellung von Flächen für stationsbasiertes Carsharing um eine Sondernutzung handelt.“ Durch die Ausweisung und anschließende Verteilung von Flächen für „stationsbasiertes Carsharing“ werde künftig „aktiv eine Konkurrenzsituation“ geschaffen, die „eine rechtssichere Auswahl von geeigneten Anbietern“ erforderlich mache.

Meldung Erste Lesung:
März 2022 (ohne Aussprache)

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Top 13: Zielvereinbarung Uni Flensburg und FH Kiel

Das Studienangebot für Gesundheitsfachberufe im Land wird weiter ausgebaut. Der Landtag hat einstimmig einer entsprechenden ergänzenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2022 bis 2024 mit der Hochschule Flensburg und der Fachhochschule Kiel zugestimmt.

Vor dem Hintergrund der Akademisierung der Gesundheitsfachberufe und des Fachkräftemangels insbesondere in der Pflege hatte der Landtag im Dezember vergangenen Jahres mit dem Beschluss über den Haushaltsplan 2022 für den Aufbau und die Einführung neuer Studiengänge in der Pflege bereits 500.000 Euro bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 sind dafür zusätzlich 1 Mio. Euro und damit pro Jahr insgesamt 1,5 Mio. Euro vorgesehen.

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Top 29: Photovoltaik-Ausbau

Der Landtag hat einen Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich abgelehnt, der einen Ausbau der Solaranlagen zum Ziel hatte. Die Sozialdemokarten im Kieler Landtag hatten unter anderem gefordert, ein Dachflächenkataster für Solaranlagen einzurichten, um jeweils Eignung und Potenzial zu ermitteln. Auch Fassaden und Lärmschutzwände sowie Landesliegenschaften sollten dahingehend überprüft werden. „Photovoltaik ist eine der Zukunftstechnologien der Energiewende und ein wichtiges Element, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können“, hieß es in dem Papier zur Begründung. Lediglich die Abgeordneten des SSW stimmten für das Vorhaben.

Debatte bei Antragstellung:
Juni 2021

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Top 32: Arbeit des UCCSH

Der Landtag steht geschlossen hinter der Arbeit des Universitären Cancer Center Schleswig-Holstein (UCCSH). Einstimmig votierten die Parlamentarier für einen entsprechenden Antrag, den der Sozialausschuss im Wege der Selbstbefassung auf den Weg gebracht hatte.

Das UCCSH ist der Zusammenschluss aller onkologisch tätigen Einrichtungen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, mit den Standorten in Kiel und Lübeck, getragen durch die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die Stiftungsuniversität zu Lübeck. Als führendes überregionales Krebszentrum in Schleswig-Holstein und darüber hinaus, bietet es für Patienten mit bösartigen Tumorerkrankungen eine interdisziplinäre Versorgung. Zu den Arbeitsbereichen zählen Hämatologie, Internistische Onkologie, Stammzell- und Immuntherapie, Hämatologische Spezialdiagnostik und HIV-Medizin.

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Top 33: Friesischunterricht

Bei Zustimmung der Antragsteller hat der Landtag einen Antrag der Abgeordneten des SSW zur Stärkung des Friesischunterrichts im Land einstimmig für erledigt erklärt. Angenommen wurde ein interfraktioneller Alternativantrag, der einerseits Maßnahmen vorsieht, um das Friesischstudium im Rahmen der Lehrerausbildung attraktiver zu machen. Zudem soll der Friesischunterricht an den Schulen besser werden.

Debatte bei Antragstellung:
Januar 2020

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Top 34: Gesundheit im Schulalltag

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, Schulgesundheitsfachkräfte an den Schulen im Land zu etablieren, um die Gesundheitsfürsorge zu stärken. Lediglich die Abgeordneten des SSW stimmten für einen Antrag der Sozialdemokraten im Kieler Landtag, der gefordert hatte, ein entsprechendes Projekt an mindestens einer öffentlichen Schule pro Kreis oder kreisfreier Stadt einzurichten.

Debatte bei Antragstellung:
August 2021

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Top 35: Antibiotika in Nutztierhaltung

Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung zum Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zur Kenntnis genommen. Der von CDU, Grünen und FDP geforderte Regierungsbericht zur Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie („DART 2020“) hatte Fortschritte im Kampf gegen den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gezeigt. Den Angaben zufolge ist der Antibiotikaeinsatz in den schleswig-holsteinischen Masttierbeständen um acht Prozent (von 24 auf 16 Prozent) zwischen 2014 und 2019 gesunken. Damit liegt das nördlichste Bundesland weiterhin knapp unter dem Bundesdurchschnitt.

Laut Landesregierung sei dieses Zwischenergebnis im Sinne des Tierwohles begrüßenswert, die Reduktion dürfe jedoch nicht zu „unverhältnismäßigen Einschränkungen bei der Tiergesundheit führen“, heißt es weiter. Eine zunehmende Reduktion des Antibiotikaeinsatzes im Nutz- und Heimtierbereich sei in naher Zukunft absehbar, prognostiziert das Umweltministerium. Grund sei eine strengere Reglementierung der Tierarzneimittelverordnung auf EU-Ebene.

Sinkender Deutschlandtrend

Zwischen 2011 und 2018 habe sich die gesamte abgegebene Antibiotikamenge in Deutschland von 1706 Tonnen jährlich auf 722 Tonnen jährlich um 58 Prozent reduziert, veranschaulicht eine Grafik der Landesregierung. Zurückzuführen sei das unter anderem auf die Anstrengungen im Rahmen „DART 2020“-Strategie, die Ziele fortschreibt, die erstmals im Jahr 2008 von der Bundesregierung formuliert worden waren.

Abgesehen von aktuellen Zahlen hat die Landesregierung in dem Bericht Zwischenziele von „DART 2020“ festgehalten. Die steigende Anzahl von Infektionen mit multiresistenten Erregern beim Menschen stellt mittlerweile ein globales Gesundheitsproblem dar. In Schleswig-Holstein bekämen besonders Mastkälber unter acht Monaten viel Antibiotikum verabreicht.

Meldung bei Berichtsvorlage:
Mai 2020 (ohne Aussprache)

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Top 36: landesweit kostenfreies WLAN

Der Landtag hat einen Bericht der Landesregierung zur landesweiten kostenfreien Versorgung mit WLAN zur Kenntnis genommen. Diese sei „trotz sinkender Preise und gleichzeitig steigender Netzabdeckung und Leistungsfähigkeit im Mobilfunkbereich auch zukünftig von erheblicher Relevanz für den Digitalstandort Schleswig-Holstein“, heißt es in dem Papier. Ein Glasfaseranschluss ist eine Grundbedingung dafür, einen WLAN-Zugangspunkt einzurichten. WLAN- und Glasfaser-Ausbau hängen also unmittelbar zusammen.

Vor dem Hintergrund dieser Abhängigkeit böten sich als vorrangiges Versorgungsziel zunächst etwa Bushaltestellen, Sportplätze, Markplätze, Museen oder Parks an. Dort würden auch möglichst viele Nutzer erreicht. Die Bedingung eines verfügbaren Glasfaseranschlusses und die begrenzte Reichweite der WLAN-Technologie „setzten der flächenhaften Versorgung aktuell Grenzen“, lautet das Fazit des Berichts.

Meldung bei Berichtsvorlage:
Mai 2021

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Top 40: Zielvereinbarung Hochschulen 2014-2019

Der Landtag hat den Abschlussbericht der Landesregierung zu den Zielvereinbarungen mit dem UKSH und den Hochschulen im Land zur Kenntnis genommen. „Die weitere Entwicklung der Systematik der Hochschulfinanzierung bleibt eine der zentralen Aufgaben der Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Landes“, ist in dem Bericht zu lesen. Dementsprechend plane die Landesregierung in der laufenden Zielvereinbarungsperiode von 2020 bis 2024 „die finanziellen Mittel weiter sukzessive zu erhöhen“.

Die zusätzlichen Mittel seien „gezielt zum strukturellen Ausgleich von Mehrkosten sowie für strategische Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Hochschulen einzusetzen“. Damit würden die Grundlagen für zwei hochschulpolitische Zielsetzungen geschaffen: Zum einen erhielten die Hochschulen weitgehende Planungssicherheit und würden von den Risiken allgemeiner Kostensteigerungen weitgehend freigehalten. Zum anderen würden mit dem neuen Strategiebudget die finanziellen Grundlagen für die weitere Profilierung und strategischen Weiterentwicklung der hiesigen Hochschulen geschaffen.

Vorherige Debatten zum Thema:
November 2019
Dezember 2020

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