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Sammeldrucksache 19/3756
Top 3 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufekammergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3456
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/3677
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Top 4 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3457
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/3678
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Top 5 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Versorgungsfonds für die Altersentschädigung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP sowie den Abg. des SSW – Drs. 19/3651(neu)
(Ausschussüberweisung am 25. Februar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3679
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Top 6 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Landesverwaltungsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3427
(Ausschussüberweisung am 16. Dezember 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3688
Hinweis: Von der Tagesordnung abgesetzt
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Top 12 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3573
(Ausschussüberweisung am 25. Februar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3715
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Top 13 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Neunter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 9. MÄStV HSH)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3584
(Ausschussüberweisung am 25. Februar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3716
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Top 14 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur sozialen Sicherung von Helferinnen und Helfern unterhalb der Katastrophenschwelle
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3609
(Ausschussüberweisung am 25.
Februar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3720
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Top 15 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3361
(Ausschussüberweisung am 29. Oktober 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3722
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Top 17 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/719
(Ausschussüberweisung am 13. Juni 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3724
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Top 18 / 2. Lesung
Gemeinsame Beratung
1. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der bereichsspezifischen Datenübermittlungsbefugnisse des Landesverwaltungsgesetzes in Fällen von Gewalt im sozialen Nahbereich zur Verbesserung eines institutionen- und behördenübergreifenden Informationsaustauschs
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/3546
2. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnisse zur Bestands- und Nutzungsdatenerhebung im Landesverwaltungsgesetz an die Neuordnung der Übermittlungsbefugnisse im Bundesrecht
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU,Grünen und FDP – Drs. 19/3564
(Ausschussüberweisung am 27. Januar 2022)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3725
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Top 19 / 2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drs. 19/3220
(Ausschussüberweisung am 25. August 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3726
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Top 22 / 1. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/3697
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)
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Top 28 / 1. Lesung
Förderaufruf Coworking Spaces für Schleswig-Holstein auf den Weg bringen
Antrag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/3700
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Top 50 / Ausschussempfehlung
Öffentlicher Dienst muss Vorreiter beim Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus sein
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/2641
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3634
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Top 52 / Ausschussempfehlung
Gender Budgeting - Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein stärker berücksichtigen
Antrag der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW – Drs. 19/2965(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3686
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Top 53 / Ausschussempfehlung
Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3189
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/3687
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Top 54 / Ausschussempfehlung
Fachkräfteausbildung stärken Zukunft des „Trave-Campus“
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/3462
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drs. 19/3503
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/3692
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Top 55 / Ausschussempfehlung
Kommunalwahlrecht für alle einführen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3073(neu)
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/3108
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3717
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Top 56 / Ausschussempfehlung
§ 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) verschärfen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drs. 19/3037
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3718
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Top 57 / Ausschussempfehlung
Gemeinsame Beratung
a) Lehren aus Pandemie und Flutkatastrophe ziehen – den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein optimal aufstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/3187
b) Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall gewährleisten
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen, FDP – Drs. 19/3219
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3719
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Top 58 / Ausschussempfehlung
Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 19/3210(neu)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/3721
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Top 64 / Regierungsbericht
Konzept zum Schulabsentismus
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/3676
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
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Top 68 / Bericht
Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Tätigkeitsbericht 2022 – Drucksache 19/3545
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Das Heilberufekammergesetz wird novelliert. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Die seit 1996 bestehenden Regelungen werden an veränderte Rahmenbedingungen - etwa durch die Reform der Psychotherapieausbildung - und an ein sich wandelndes Verständnis von Weiterbildung angepasst. Die Landesregierung hatte moniert, wiederholt „an die Grenzen überkommener Gesetzesregelungen“ gestoßen zu sein, wie es in dem entsprechenden Gesetzentwurf heißt.
„Um die Qualität der Versorgung weiterhin durch qualifizierte Fachkräfte sicherzustellen, geänderten Versorgungsbedarfen von Patientinnen und Patienten gerecht zu werden“ würde Weiterbildung „zunehmend aus dem Blickwinkel der Kompetenzorientierung betrachtet“, ist dort weiter zu lesen. Weiterbildung solle künftig, „um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können auch in Teilzeit sowie in besonderen Versorgungssituationen selbst auf Distanz oder in Ausnahmefällen auch in eigener Praxis“ möglich sein.
Meldung Erste Lesung:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)
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Der Landtag hat einstimmig beschlossen, das Gesetz zur Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen zu ändern. Es wird um Regelungen ergänzt, die es Pflegefachkräften mit weiterführenden Berufsqualifikationen, etwa in der Intensivpflege, ermöglichen, auch kurzzeitig in anderen Ländern der EU zu arbeiten.
Meldung Erste Lesung:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)
https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/21_12_sammeldrucksache_dezember_2021/
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
November 2019 (kostenfreie Palliativ-Care-Fortbildungen)
https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/19_11_pflegesituation/
Dezember 2018
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Zur Finanzierung der Altersentschädigung der Abgeordneten des Landtages wird ab der 20. Wahlperiode ein Sondervermögen eingerichtet. Hierfür ist jetzt das Abgeordnetengesetz wird mit großer Mehrheit geändert worden. Die neue Regelung soll auch der Versorgung von Hinterbliebenen dienen, die einen Anspruch auf Versorgung haben.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2022 (ohne Aussprache)
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Hinweis: Von der Tagesordnung abgesetzt
Meldung Erste Lesung:
Dezember 2021 (ohne Aussprache)
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Öffentlich-rechtliche Medien sollen noch barrierefreier werden. Einstimmig votierten die Parlamentarier für einen Gesetzesentwurf der Landesregierung, der im Medienstaatsvertrag die Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention zur Barrierefreiheit im Staatsvertrag verankert. Das Papier nimmt zudem einige redaktionelle Anpassungen vor.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2021 (ohne Aussprache)
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Der Landtag hat mit großer Mehrheit Änderungen medienrechtlicher Vorschriften im Medienstaatsvertrag der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen. Lediglich die Abgeordneten des SSW stimmten gegen das Vorhaben. So soll das Programm künftig nachhaltiger werden und dem „Gebot der Nachhaltigkeit“ folgen ‒ „entsprechend dem Gebot der ökologischen, ökonomischen und sozialen Ausgewogenheit im Sinne der UN-Agenda 2030, zuzüglich der Aspekte Natur und Umwelt“, wie es in dem Gesetz heißt.
Künftig sollen Zulassungen für private Rundfunkveranstalter unbefristet erteilt werden. Dies soll zur Stärkung der Standorte der Staatsvertragsländer und zur Entbürokratisierung beitragen. Bestehende, bisher befristete Zulassungen werden den entfristeten gleichgestellt. Zulassungen für Regionalfensterprogramme werden dagegen weiterhin befristet, aber mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt.
Analog zur Regelung für bundesweiten Rundfunk erfolgt eine Regelung auch für landesweiten Rundfunk, wonach Rundfunkprogramme, die entweder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung haben oder durchschnittlich weniger als 20 000 gleichzeitige Hörer haben, zulassungsfrei sind.
Entsprechend bundesweiter Verständigung werden zudem die Möglichkeiten einer künftigen technologieoffenen Transformation des analogen Hörfunks hin zu einem Digitalfunk evaluiert. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten werden die Vergabe-Kriterien erweitert, sodass künftig das medienwirtschaftliche Engagement, die Bereitschaft zur Ausbildung und der Beitrag für die Kulturszene, durch die jeweiligen Antragsteller berücksichtigt wird.
Die Zuständigkeit des Medienrates für die Gewährung von Zuwendungen wird auf Fälle, die gesetzlich oder nach der Maßgabe von Förderrichtlinien Ermessensspielräume eröffnen, beschränkt. Bei gebundenen Entscheidungen liegt die Zuständigkeit dagegen künftig allein bei dem Direktor. Dies soll auch als Erfahrung aus der Corona-Pandemie zu schnelleren Entscheidungen führen.
Der Medienrat wird, auch als Konsequenz der stärkeren Zentralisierung von Aufsichtskompetenzen, auf bundesweit gemeinsame Organe von bisher 14 auf zehn Mitglieder verkleinert. Die Anforderungen an die fachlichen Qualifikationen der Medienratsmitglieder werden zukunftsgerecht angepasst. Aufgrund der reduzierten Mitgliederzahl muss künftig zudem nur noch ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt haben; ein weiteres soll über diese Befähigung verfügen.
Die Geschlechterparität soll besser gewährleistet werden. Um die reduzierte Mitgliederanzahl aufzuwiegen, soll den unterschiedlichen benennungsberechtigten gesellschaftlich relevante Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen – insbesondere bei ähnlichen Interessenlagen – ausdrücklich die Möglichkeit gegeben werden, gemeinschaftlich Mitglieder zur Wahl vorzuschlagen.
Die Vorschriften zur Sitzung des Medienrates werden ergänzt. Insbesondere wird die bislang nur in der Haupt-Satzung aus Anlass der Corona-Pandemie eingeführte Möglichkeit der ausnahmsweisen Sitzung und Beschlussfassung im Wege der Video-und Audioschaltkonferenz gesetzlich normiert.
Es wird zudem klargestellt, dass die Stelle des Direktors grundsätzlich ausgeschrieben werden muss. Im Falle der Wiederwahl kann der Medienrat mit Zweidrittelmehrheit beschließen von einer Ausschreibung abzusehen. Die Amtszeit des Direktors wird auf die Möglichkeit der zweimaligen Wiederwahl bei jeweils fünfjähriger Amtsperiode begrenzt.
Zur Entlastung sowohl der Anstalt als auch der Betroffenen besteht künftig eine Wahlmöglichkeit dahingehend, entweder Widerspruch gegen Entscheidungen der Anstalt bei der Anstalt zu erheben oder direkt den Klageweg zu beschreiten.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2021 (ohne Aussprache)
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Wer bei der Bewältigung von Verkehrsunfällen, Starkregen, Schnee, Sturm, Zugunglücken oder Autobahnstaus hilft, bekommt künftig grundsätzlich einen Verdienstausfall. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Das Land will künftig die Lohnkosten übernehmen. Das Innenministerium rechnet mit jährlichen Kosten von etwa 100.000 Euro.
Bislang hatten lediglich anerkannte Katastrophenschutzeinheiten einen Anspruch auf Freistellung und Lohnerstattung wie etwa das THW oder die Freiwillige Feuerwehr. Anders sah es jedoch beim DRK, bei der DLRG, beim Arbeiter-Samariterbund, bei den Kirchen, bei den Maltesern oder den Johannitern aus. Angehörige dieser Hilfsorganisationen erhielten nur Ausfallgeld, wenn die Behörden offiziell den Katastrophenfall ausgerufen hatten. Ansonsten mussten sie die ausgefallenen Arbeitsstunden nacharbeiten oder Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Debatte Erste Lesung:
Februar 2022
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Wenn ein Arbeitnehmer, der bei einem kommunalen Jobcenter beschäftigt ist, der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen wird, erlosch bislang nach drei Monaten dessen Recht, in seiner Stammdienststelle den Personalrat zu wählen. Und das, obwohl diese Stammdienststelle weiterhin über die statusrechtlichen Belange des Beschäftigten entscheidet. Der Landtag hat einstimmig beschlossen, dies zu ändern. Die Abgeordneten unterstützten geschlossen einen entsprechenden Gesetzentwurf des SSW im Landtag, der das Mitbestimmungsgesetz ergänzt.
Wahlberechtigt bei der Personalratswahl sind demnach künftig auch jene Beschäftigten in ihrer jeweiligen Stammdienststelle, die unter dem gemeinsamen Dach der Bundesagentur für Arbeit „einer gemeinsamen Einrichtung überlassen werden“, wie es in dem Papier heißt. In anderen Bundesländern, etwa Bayern und Rheinland-Pfalz, gebe es bereits analoge Regelungen, hatten die Urheber des Gesetzentwurfs im Vorfeld betont.
Meldung Erste Lesung:
Oktober 2021 (ohne Aussprache)
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Der SSW im Landtag ist mit seinem Vorstoß, jedem Bürger zu ermöglichen, individuelle Verfassungsbeschwerden beim Landesverfassungsgericht einzureichen, an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gescheitert. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme.
Das Recht zur Anrufung des Landesverfassungsgerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen (gemeint ist der SSW). Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde.
Debatte Erste Lesung:
Juni 2018
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Ohne Aussprache hat der Landtag geschlossen zwei Gesetzentwürfen einstimmig zugestimmt, die sich mit der Befugnis zur Übermittlung von Daten in der Polizeiarbeit beschäftigen. Ein Entwurf der Landesregierung nimmt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Bereich der Häuslichen Gewalt in den Blick. Ein Gesetzentwurf der Jamaika-Fraktionen sieht vor, notwendige Anpassung des Landesrechts an eine geänderte bundesrechtliche Grundlage im Bereich des Telekommunikations- und Telemedienrechts vorzunehmen.
„Moderne Polizeiarbeit“ sehe sich „gewachsenen, veränderten Herausforderungen gegenüber“, heißt es in dem Gesetzesentwurf der Regierung zur Häuslichen Gewalt. „Gewalt im sozialen Nahbereich“ oder auch „Häusliche Gewalt“ bezeichnet körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Häuslicher Gewalt
Die neuen Herausforderungen im Datenschutz zeigten „sich beispielhaft in der interdisziplinären Vernetzung mit unterschiedlichen Netzwerkpartnern und Netzwerkpartnerinnen im Bereich des Hochrisikomanagements bei Gewalt im sozialen Nahbereich“, heißt es in dem Papier. Professionen- und institutionenübergreifende Fallkonferenzen könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Gewalteskalationen zu vermeiden, ist dort weiter zu lesen.
Erfahrungen in anderen Ländern machten deutlich, dass gerade bei der Bekämpfung dieses Phänomens eine gemeinsame Bewertung der Situation und Erarbeitung opferspezifischer Maßnahmen wichtig sei, um für gefährdete Personen effektive Schutzkonzepte zu erarbeiten. Die staatliche Beteiligung an Fallkonferenzen folge einer „strengen Ausrichtung am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“, ist in dem Gesetzentwurf zu lesen.
Novellierung des Telekommunikations- und Telemedienrechts
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP nimmt eine Novellierung der Bestimmungen im Bereich des Telekommunikations- und Telemedienrechts vor. Mit Zustimmung des Bundesrats hatte am 23. Juni 2021 zuvor der Bundestag eine weitreichende Neuordnung auf Bundesebene beschlossen. Die Änderungen sind am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Nun soll das Landesrecht an die Bundesgesetzgebung angepasst werden. Die polizeilichen Befugnisse zur Datenübermittlung im Land sind teilweise beinahe 30 Jahre alt und „den Anforderungen nicht mehr gewachsen“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.
Die Neuordnung des Telekommunikations- und Telemedienrechts erfasst auch die Vorschriften für die Bestandsdatenübermittlung, ohne diese inhaltlich zu ändern. Bestandsdaten sind Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss, etwa Name, Geburtsdatum und Rufnummer. Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen solche Daten unter bestimmten Bedingungen zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Einzelne Verbindungen oder Kommunikationsinhalte (Verkehrsdaten) sind vor Zugriff geschützt.
Meldung Erste Lesung:
Januar 2021 (ohne Aussprache)
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Künftig gelten auch im Norden strengere Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete. Der Landtag stimmte geschlossen für einen entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgeordneten und in die Integrität des Landtages zu stärken. Das Thema hatte den Landtag vor dem Hintergrund der sogenannten Maskenaffäre im Bundestag beschäftigt. Nachdem der Bundestag seine Vorgaben bereits verschärft hat, zieht der Landtag nun nach.
Anzeigepflicht beim Landtagspräsidium
Konkret werden verschiedene Bestimmungen im Abgeordnetengesetz präziser gefasst. So ist es künftig unzulässig, Geld für Vorträge oder Medienauftritte zu kassieren, „wenn bei diesen Tätigkeiten der unmittelbare Mandatsbezug eindeutig überwiegt“. Auch Absprachen über Zuwendungen nach Ende des Mandats und „missbräuchliche Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag“ sind künftig unzulässig.
Gegenüber dem Landtagspräsidium müssen die Abgeordneten ihre vorherige Berufstätigkeit anzeigen, insbesondere die Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines Unternehmens oder einer Körperschaft. Auch „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ wie weitere Aktivitäten im eigenen Beruf oder Beratungs- oder Gutachtertätigkeiten müssen angezeigt werden, ebenso wie die Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften, Spenden und Gastgeschenke. Rechtsanwälte, die für oder gegen das Land Schleswig-Holstein auftreten, müssen dies melden. Treten Interessenkonflikte bei einer Sachfrage auf, sind die Abgeordneten verpflichtet, während der Ausschussberatung darauf hinzuweisen.
Es drohen Ermahnung und Ordnungsgeld
Die anzeigepflichtigen Tätigkeiten werden als Drucksache erscheinen und auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht werden. Aus den jährlichen Nebeneinkünfte soll ein durchschnittliches Monatseinkommen errechnet und nach einer Staffelung ausgewiesen werden.
Aktuell werden diese Einkünfte in verschiedene Stufen unterteilt. Stufe eins bezeichnet Einkünfte von monatlich 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe neun von 150.000 bis 250.000 Euro. Bei Verstößen drohen eine Ermahnung oder ein Ordnungsgeld sowie die Veröffentlichung des Verstoßes.
Das Gesetz tritt zu Beginn der neuen Wahlperiode im Jahr in Kraft.
Debatte Erste Lesung:
August 2021
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Das Parlament hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung, die die Bedingungen für die Anbieter von Carsharing im Land verbessern will, an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Bundesrat und Bundestag haben bereits entsprechende Gesetze beschlossen.
Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Straßen- und Wegegesetzes aber begrenzt ist, enthalten die bisherigen Regelungen zum Carsharing keine Bestimmungen für die zahlenmäßig relevanten Straßenkategorien der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Diese zu treffen, ist dem Landesgesetzgeber vorbehalten.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll zudem klären, „dass es sich bei der Zurverfügungstellung von Flächen für stationsbasiertes Carsharing um eine Sondernutzung handelt“, wie es in dem Papier heißt. Durch die Ausweisung und anschließende Verteilung von Flächen für „stationsbasiertes Carsharing“ werde „aktiv eine Konkurrenzsituation“ geschaffen, die „eine rechtssichere Auswahl von geeigneten Anbietern“ erforderlich mache. Auch diesem Umstand will der Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Vorherige Debatte zum Thema:
Juli 2017 (Infrastrukturplanung)
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Der Landtag setzt sich dafür ein, in Zukunft die Coworking Spaces im ländlichen Raum stärker zu fördern. Er stimmte geschlossen für einen entsprechenden Jamaika-Antrag, der die Landesregierung dazu auffordert, kurzfristig einen entsprechenden Förderaufruf zu veröffentlichen. Die Gelder sollen für die Einrichtung, den Umbau und die Ausstattung von Coworking Spaces im ländlichen Raum eingesetzt werden.
Laut den Fraktionen von CDU, Grünen und FDP sind Coworking-Angebote zu fördern, weil sie ein „Baustein in der Etablierung von Themen zur Zukunft der Arbeit“ sind: „Coworking Spaces bieten eine Antwort auf die zunehmenden Arbeitsplatzveränderungen in einer digitalisierten Welt“. „Sie bieten eine Möglichkeit, Akteure zusammenzuführen, Ideen zu generieren und zu verwirklichen – und das gerade auch im ländlichen Raum.“
Coworking Spaces sind offen gestaltete Büroräume, in denen sich Interessierte aus ganz unterschiedlichen Bereichen flexibel einen Arbeitsplatz, mit entsprechender technischen Infrastruktur, mieten und vor Ort austauschen können. Das Coworking-Prinzip ermöglicht das Arbeiten an den unterschiedlichsten Orten: in der Kieler Innenstadt, an der Büsumer Nordseeküste oder auf einem alten Rendsburger Bauernhof.
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Der Landtag hat einstimmig einen interfraktionellen Antrag zum Thema Rassismus und Rechtsextremismus im Öffentlichen Dienst angenommen, der auf „eine Vielzahl von Maßnahmen“ verweist, die die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren ergriffen habe, „um rassistisch motivierter Diskriminierung entgegenzuwirken“. Erwähnenswert finden die Antragsteller in diesem Zusammenhang auch die in Auftrag gegebene „Untersuchung zum Werteverständnis und zur Grundhaltung innerhalb der Landespolizei“, ist in dem Papier dort zu lesen.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2020
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Der Landtag hat sich mit Koalitionsmehrheit dafür ausgesprochen, die Vorgaben der Europäischen Kommission für die Berücksichtigung von Querschnittszielen bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme ESF+ und EFRE in Schleswig-Holstein weiterhin einzuhalten. Die Abgeordneten votierten für ein im Ausschuss formuliertes Papier. Damit wird das Ziel ausgegeben, auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 einen praxisorientierten Leitfaden zu Gender-Mainstreaming und Antidiskriminierung im Landesprogramm Arbeit zu erstellen, der sich insbesondere an Projektträger richten soll.
Debatte bei Antragstellung:
Mai 2021
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Der Sparerpauschbetrag soll schnellstmöglich auf 1.000 Euro erhöht werden. Das hat der Landtag bei Enthaltung der SPD-Fraktion mit breiter Mehrheit beschlossen. Die Abgeordneten der übrigen Fraktionen stimmten geschlossen für eine im Ausschuss umformulierte Fassung eines SSW-Antrags. Neben der Erhöhung ist vorgesehen, „zügig Reformvorschläge“ vorzulegen, „um die betriebliche Altersvorsorge und das System der privaten Altersvorsorge zu stärken“, wie es in dem Papier heißt.
Angeschoben hatte die Auseinandersetzung mit dem Thema ein SSW-Antrag, der mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt erklärt wurde.
Debatte bei Antragstellung:
August 2021
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Der Landtag setzt sich für die Zukunft des Handwerks in Schleswig-Holstein ein. Einstimmig votierten die Abgeordneten für eine Beschlussvorlage des Bildungsausschusses. Darin wird die Landesregierung gebeten, ein Konzept dazu vorzulegen, „wie die Ausbildungsberufe langfristig in unserem Bundesland, möglichst im Raum Lübeck“ gesichert werden können.
Dabei geht es konkret um die Ausbildung etwa von Bootsbauern und Segelmachern oder auch Augenoptikern, die derzeit zentral an Berufsschulen auf dem Lübecker Priwall ausgebildet werden – und das für den bundesweiten Bedarf an Fachkräften in dem Bereich. „Es sollte für Schleswig-Holstein das Ziel sein, weiterhin eine qualitativ hochwertige, durchgängige und auch für die Zukunft sichere Ausbildung für die Fachkräfte von morgen und auch für die entsprechenden Berufe und Unternehmen sicherzustellen“, schreiben CDU, Grüne und FDP dazu.
Mit dem sogenannten Trave-Campus soll in Lübeck ein überregionales Ausbildungszentrum für Handwerksberufe entstehen. Die Planungen gerieten jedoch ins Stocken. Der Grund: Eine massiv gestiegene Kostenschätzung von ursprünglich 95 Millionen auf 160 Millionen Euro.
Um das Projekt weiter voranzubringen, hatte die SPD die Landesregierung dazu aufgefordert, einen Runden Tisch einzurichten, „der einen Vorschlag für den Umfang und die Finanzierung des Bauvorhabens erarbeiten soll.“ Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion wurde bei Zustimmung der Antragstellerin für erledigt erklärt.
Debatte bei Antragstellung:
Dezember 2021
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In der politischen Diskussion um die Erweiterung des Wahlrechts für Ausländer ist wenig Bewegung erkenntlich: SPD, Grüne und SSW sind dafür, CDU, FDP und AfD dagegen. Union und Liberale führen vor allem verfassungsrechtliche Bedenken an. Anträge vom SSW und der SPD wurden abgelehnt.
Erneut angeschoben hatte die Debatte der SSW, der das aktive und passive Kommunalwahlrecht an die Aufenthaltsdauer und nicht länger an die Staatsangehörigkeit knüpfen will. Die Sozialdemokraten forderten ihrerseits in einem eigenen Antrag darüber hinaus, das passive Wahlrecht von EU-Bürgern bei Kommunal- und Europawahlen auch auf Landtagswahlen auszuweiten.
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2021
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Der SSW ist mit seinem Vorstoß gescheitert, Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern künftig als Verbrechen einzustufen und den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Haft zu erhöhen. Lediglich die Abgeordneten der SPD-Fraktion votierten für das Vorhaben. Der SSW-Antrag hatte darüber hinaus gefordert, die Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ aus dem Paragrafen 108e zu streichen.
Nach Ansicht des SSW sollte der Tatbestand künftig auch dann gelten, wenn Abgeordnete beispielsweise Abstimmungen fernbleiben, um im Interesse von Lobbygruppen andere Mehrheiten zu ermöglichen. „Damit wollen wir erreichen, dass auch Taten, die in der Vergangenheit liegen, und für die es erst nachträglich eine Gegenleistung gibt, strafbar sind“, sagte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, am 25. Mai bei Vorlage des Antrages. „So wie es schon heute für Amtsträger gilt.“ Die Landesregierung solle nach Auffassung des SSW für eine Neuregelung des StGB eine entsprechende Bundesratsinitiative starten.
Im vergangenen Jahr waren diverse Fälle publik geworden, in denen Politiker durch die Vermittlung lukrativer Lieferungen von Corona-Schutzmasken hohe Geldbeträge erhalten hatten, was sie in der Regel das Mandat kostete.
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2021
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Der Landtag stärkt den Katastrophenschutz. Die Parlamentarier stimmten geschlossen für einen interfraktionellen Antrag, der vor dem Hintergrund der unwetterbedingten Flutkatastrophe im vergangenen Sommer und des jüngsten Angriffskriegs in der Ukraine eine umfassende Stärkung der Krisenabwehrkräfte im Land vorsieht. Für erledigt erklärt wurde mit Zustimmung der Antragstellerin ein Antrag der SPD-Fraktion aus dem Sommer 2018.
Im Licht der aktuellen Entwicklungen sollen die „Warnsysteme für den Katastrophenfall auf Effektivität und Funktionalität“ zu überprüfen werden und regelmäßig Alarmübungen stattfinden. Zusätzlich zu dem Ausbau der Sirenen soll „präventive Krisenkommunikation die notwendige Handlungssicherheit im Katastrophenfall und ein Bewusstsein für Katastrophenvorsorge in der schleswig-holsteinischen Bevölkerung zu gewährleisten“, ist in dem Papier zu lesen.
Auch der Fahrzeugbestand solle „noch umfassender modernisiert und zusätzlich auch die Wasserrettung spürbar aufgewertet“ werden. Zudem gibt der Antrag das Ziel aus, „die Möglichkeiten der konsequenten und zeitgemäßen Digitalisierung nutzen, um gerade bei Großschadensereignissen einen umfassenden Lageüberblick zu erhalten und schneller reagieren und die nötige Übersicht behalten zu können.“
Debatte bei Antragstellung:
August 2021
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Mit Zustimmung der Antragstellerin hat der Landtag einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion für erledigt erklärt, der darauf gedrängt hatte, das Baulandmobilisierungsgesetz zügig umzusetzen.
Debatte bei Antragstellung:
August 2021
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Der Landtag hat das „Rahmenkonzept zum Schulabsentismus“ der Koalitionsfraktionen zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss überstellt. Es soll Schulleitungen und Lehrkräften „Hilfestellung zu Prävention, Intervention und Reintegration bei drohendem oder bereits vorliegendem Schulabsentismus an die Hand geben“.
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2021
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Der Landtag hat den Jahresbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zur Kenntnis genommen. Laut der Datenschutzbeauftragten Marit Hansen sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Datenpannen in Schleswig-Holstein bekannt geworden. Die Zahl der Pannen stieg ihrem Bericht zufolge im Vergleich zu 2020 um rund 60 Prozent von 406 auf 649 Fälle. Grund für den deutlichen Anstieg seien etwa Hacking-Angriffe gewesen.
Das ULD erhielt im vergangenen Jahr 1464 Beschwerden zu mutmaßlichen Vergehen. Das ist etwa das Niveau des Vorjahres und deutlich mehr als 2019 vor der Pandemie. In 712 Fällen berieten die Datenschützer auf Anfrage. Einige Pannen gab es im Zusammenhang mit Schutzimpfungen und Corona-Tests, andere hingen mit der Arbeit im Home-Office zusammen.
Vorherige Meldungen zum Thema:
September 2021 (Bericht 2021)
Juni 2020 (Wiederwahl Marit Hansen / ohne Aussprache)
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
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