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Der Landtag hat den Opferschutz in Schleswig-Holstein gestärkt, auch mit Blick auf schneller Hilfe nach Terrorattentaten. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten ein Opferunterstützungsgesetz. Im Fokus stehen dabei die „Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige“ und die Stelle der Opferschutzbeauftragten. Es sei Aufgabe des Landes, Opfern von Kriminalität schnell, wirksam und unbürokratisch zu helfen, sagte Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) in der Debatte zum ersten Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Einrichtung sowie zum Opferschutzbericht des Landes.
„Die Menschen, die Opfer von Kriminalität werden, sollen wissen: Wir lassen sie nicht allein“, betonte der Minister. Opferschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele Akteure zusammenarbeiteten. Claussen kündigte zudem eine neue Stabsstelle Opferschutz im Justizministerium ab April an. Dort sollen künftig alle relevanten Informationen zusammenlaufen.
In der Debatte lobte Barbara Ostmeier (CDU), nun gebe es gerade mit Blick auf den Datenschutz eine rechtssichere Grundlage. Burkhard Peters (Grüne) rühmte wie andere Redner auch die neue Opferschutzbeauftragte Ulrike Stahlmann-Liebelt: „Es handelt sich um die perfekte Besetzung dieser Stelle.“ Lars Harms (SSW) betonte, es gebe nun „eine Vielfalt von Hilfsangeboten“. Erfreulich sei auch eine sinkende Zahl an Straftaten.
Stefan Weber (SPD) schlug vor, die Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte durch Aushänge in Polizeistationen bekannter zu machen. Und Jan-Marcus Rossa (FDP) betonte, es bleibe trotz der Fortschritte immer noch viel zu tun. „Viele empfinden es oft noch verstörend und verletzend, wie mit ihnen umgegangen wird.“
Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich ist das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen und die Juristin Stahlmann-Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden.
Die Landesregierung legt den „Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten“ vor. Bei den Zentralen Anlaufstelle habe sich laut Bericht gezeigt, dass der Austausch mit anderen Opferhilfeeinrichtungen dazu beiträgt, den Betroffenen schnell helfen zu können. Die seit Sommer 2020 tätige Opferschutzbeauftragte des Landes, Ulrike Stahlmann-Liebelt, gibt an, sich trotz der widrigen Arbeitsumstände aufgrund der Pandemie gut in Schleswig-Holstein etabliert und ein Netzwerk aufgebaut zu haben.
In ihrem ersten Amtsjahr erreichten Stahlmann-Liebelt 136 Hilfegesuche. „Hauptsächlich handelte es sich dabei um Vermittlungsanliegen und Fragen nach finanziellen Hilfen sowie um allgemeine Fragen sowohl zur Anzeigenerstattung als auch zum generellen Ablauf von Ermittlungs-und Strafverfahren“, ist dem Bericht zu entnehmen. In 25 Fällen kontaktierten andere Opferhilfeeinrichtungen, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte das Schleswig-Holsteinische Angebot, um sich beispielsweise über die Zentrale Anlaufstelle zu informieren oder Infomaterial anzufordern.
Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich ist das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen worden und die Juristin Stahlmann-Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden.
Die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sollen Opfern von Strafteten schnell und gezielt staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Sie haben laut dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die „Aufgabe, Strategien zur Bewältigung von Großschadenslagen mit dem Schwerpunkt Opferbetreuung zu entwickeln. Daneben galt es, einen Platz in der schon vorhandenen Opferhilfelandschaft zu finden.“ Die Einrichtung beider Hilfsangebote geht auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 zurück.
Mit in die Debatte fließt der im Februar erschiene Opferschutzbericht der Landesregierung ein. Auf knapp 250 Seiten listet die Regierung die Entwicklung der letzten fünf Jahre auf – von dem Aspekt Kriminalität über die Bereiche Justiz, Prävention bis hin zu Hilfsangeboten. Bei den umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Opferhilfe und des Opferschutzes in Schleswig-Holstein hebt die Landesregierung beispielhaft die Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Opfer im Justizministerium sowie die zeitgleiche Ernennung der unabhängigen Beauftragten hervor.
Auch die Präventionsarbeit hierzulande sei erneut in den Fokus gerückt worden, heißt es in dem Bericht. Daneben habe es seit Vorlage des letzten Opferschutzberichts im Jahr 2017 diverse auf die Verbesserung des Opferschutzes zielende Gesetzesänderungen gegeben. Die Landesregierung hebt hier insbesondere das zum 1. Juli 2022 in Kraft tretende Gesetz zur Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein hervor.
(Stand: 21. März 2022)
Meldung Erste Lesung (Terroropfer):
November 2021 (ohne Aussprache)
Vorherige Meldung zum Thema Berichte:
November 2021 (Terrorbereich/ohne Aussprache)
Entwurf eines Gesetzes über die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte oder den Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein - Opferunterstützungsgesetz (OuG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP ‒ Drs. 19/3411
(Ausschussüberweisung am 26. November 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3723
Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein
Regierungsbericht ‒ Drucksache 19/3479
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)
5. Opferschutzbericht
Regierungsbericht ‒ Drucksache 19/3693
(Federführend ist das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz)