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Mit „schnellen und unbürokratischen Maßnahmen“ kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen: Das wollte der SSW mit einem Antrag erreichen. Zur Debatte standen unter anderem die Wiedereinführung einer Mietpreisbremse und eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen. Dem hat der Landtag nun eine Absage erteilt. Und auch ein Alternativantrag der SPD mit ähnlichen Forderungen fiel in der Debatte durch.
Antragsteller Lars Harms (SSW) mahnte an: „Noch nie war Wohnen so teuer wie jetzt.“ Wohnen dürfe nicht zum Luxusgut werden. Der Mietenanstieg müsse durch eine Mietpreisbremse gestoppt und eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von maximal 15 Prozent eingeführt werden. Dafür warb auch Özlem Ünsal (SPD). Annabell Krämer (FDP) widersprach. Die genannten Instrumente wirkten sich nicht positiv auf das Wohnungsangebot aus. Sie würden dagegen dazu führen, dass Eigentümer weniger investieren und sanieren. Gegen Wohnraummangel und zu hohe Mieten helfe nur: „Bauen, bauen und nochmals bauen“, so Krämer.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) machte deutlich, dass die Landesregierung ihre „intensiven Bemühungen der vergangenen Jahre“ im Bereich Wohnungsbau fortsetzen werde. Seit 2017 habe das Land knapp eine Milliarde Euro für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt. „Das ist ein Rekord“, sagte die Ministerin. Ein weiterer Schwerpunkt liege derzeit auf der Bereitstellung von Bauland. Das Innenministerium bereite einen sogenannten Baulandfonds vor. Dieser werde 100 Millionen Euro umfassen.
Weitere Redner:
Peter Lehnert (CDU), Andreas Tietze (Grüne), Jörg Nobis (AfD)
Knapp zwei Monate vor der Landtagswahl Anfang Mai wollen die Abgeordneten des SSW „kurzfristig bezahlbares Wohnen“ ermöglichen: Sie verweisen darauf, dass „die Kosten für Mieten überdurchschnittlich stark gestiegen sind“. Weiter heißt es im Antrag: „Eine wirkungsvolle Abhilfe kann zum jetzigen Zeitpunkt nur durch schnelle und unbürokratische Maßnahmen gelingen.“ Dazu zählt für den SSW unter anderem die Einführung einer Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen, eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhung, ein Wohnraumschutzgesetz sowie die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe.
Eine gesetzliche Begrenzung des Mietenanstiegs würde „nicht nur Menschen entlasten, die auf Sozialtransfers angewiesen sind, sondern auch diejenigen, die oberhalb dieser Grenzen liegen und trotzdem schwer unter den Kostenanstiegen zu leiden haben“, heißt es zur Begründung in dem Antrag.
(Stand: 21. März 2022)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Dezember 2020 / August 2021 (Miet-Mooratorium)
November 2019 (Mietspiegel)
August 2019 (Mietpreisbremse)