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Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März richten die Vizepräsidentinnen des Schleswig-Holsteinischen Landtages Kirsten Eickhoff-Weber, Aminata Touré und Annabell Krämer ihren Blick auf die Ukraine. Der brutale Angriff Russlands verursache unsagbares Leid: „Zum Weltfrauentag möchten wir den Frauen unsere Solidarität und unser Mitgefühl ausdrücken, deren Schicksal gerade von diesem grausamen und unnötigen Krieg bestimmt wird“, so die Vizepräsidentinnen.
Von einem auf den anderen Tag habe sich das Zuhause der ukrainischen Frauen in ein Kriegsgebiet verwandelt. „Krieg kennt nur Verlierer – und Verliererinnen: Es ist eine schreckliche Zeit“, sagen Eickhoff-Weber, Touré und Krämer. Sie danken den Schleswig-Holsteinern für ihre Hilfsbereitschaft und appellieren, beim Engagement nicht nachzulassen. „Viele, die vor diesem Krieg fliehen sind Frauen und Kinder. Lassen Sie uns den Menschen in ihrer großen Not zur Seite stehen.“
Seit 1975 ist der 8. März auch für die Vereinten Nationen ein Gedenktag, dieses Datum wird als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden“ gefeiert. „Denken wir an diesem Weltfrauentag an alle Frauen auf der Welt, die durch Krieg und Verfolgung in Not, bedroht oder auf der Flucht sind“, so Eickhoff-Weber, Touré und Krämer.
Inzwischen ist der 8. März in 26 Ländern gesetzlicher Feiertag, hauptsächlich in ehemals sozialistischen Staaten wie etwa in Kuba, Ukraine und Vietnam. In Deutschland ist der Internationale Frauentag nur im Bundesland Berlin ein offizieller Feiertag. In der ehemaligen DDR war der Weltfrauentag für Frauen arbeitsfrei, in der Bundesrepublik wurde der Frauentag erst in den späten Sechzigerjahren von der Frauenbewegung wiederbelebt.
Die Idee des Internationalen Frauentages stammt von Clara Zetkin (1858–1933). Die deutsche Sozialistin schlug auf der Zweiten Sozialistischen Frauenkonferenz am 27. August 1910 in Kopenhagen die Einführung eines solchen Tages vor. Am 19. März 1911 findet der Frauentag erstmals statt. Zentrales Ziel war Anfang des letzten Jahrhunderts das Wahlrecht für Frauen. 1919 durften Frauen in Deutschland zum ersten Mal aktiv an der Wahl teilnehmen und sich selbst wählen lassen.