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23. Februar 2022 – Februar-Plenum

Digitalisierung: „Ein Quanten­sprung für das ganze Land“

Die Vereinfachung der Verwaltung, ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz von KI und eine Datenbank für Open-Data sollen das Land in die digitale Zukunft führen. Die Koalition findet das wegweisend, die SPD-Fraktion sieht Mängel.

Plambeck, Ole-Christopher CDU Plenum
Ole Plambeck (CDU): „Der sprichwörtliche Gang ins Amt kann bald entfallen.“ Foto: Michael August

Der Landtag hat bei Enthaltung von SPD und SSW die Einführung des neuen Digitalisierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen für automatisierte Dienstleistungen in der Verwaltung. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, Verwaltungsprozesse weitgehend zu digitalisieren und somit effizienter zu machen ‒ „ein Quantensprung für das ganze Land“, so Digitalminister Jan Philipp Albrecht (Grüne).

„Der sprichwörtliche Gang ins Amt kann bald entfallen, weil jede Leistung von Zuhause erledigt werden kann; sei es die Beantragung eines Führerscheins, Angelscheins, die Kfz-Zulassung oder die Einreichung eines Bauantrages“, sagte der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck (CDU). Zudem regele das Gesetz die offene Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand und gebe einen Ordnungsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung vor. „Ein Gesetz alleine macht zwar noch keine Digitalisierung“, räumte der Christdemokrat ein, aber der vorliegende Gesetzesentwurf setze Maßstäbe und lege Voraussetzungen für Verwaltungen fest, sich an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Bundesratsinitiative gefordert

„Ein Gesetz digitalisiert gar nichts“, konterte der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner. Dafür brauche es „Menschen, Mittel und den entsprechenden Willen“. Jamaika habe aber weder mehr Finanzmittel noch mehr Personal vorgesehen, damit die Leistungen durch die Kommunen schlussendlich auch angeboten werden könnten. Die digitale Leistungsbilanz von Jamaika sei darum „mau“, so Dolgner. Er habe selbst vergeblich versucht, Unterhaltsvorschüsse, Kinder- und Elterngeld oder Eingliederungshilfe für Minderjährige über die Landesportale online zu beantragen. Meist sei er auf entsprechende Angebote des Bundes verlinkt worden. Jamaika schmücke sich mit fremden Federn, warf der Sozialdemokrat der Landesregierung vor.

„Das Digitalisierungsgesetz ist ein Verwaltungs-Vereinfachungs-Gesetz“, entgegnete Digitalisierungsminister Albrecht. „Technikaffin und datenschutzfreundlich“ nehme es Änderungen im Landesverwaltungsgesetz und zahlreichen Fachgesetzen vor, schaffe mit dem Offene-Daten-Gesetz die Grundlage für datengetriebenes Regieren und gebe erstmalig einen verbindlichen Rahmen für die Nutzung Künstlicher Intelligenz vor. Bisher existiere keine vergleichbare Gesetzgebung in Bund und Ländern. Das Digitalisierungsgesetz mache Schleswig-Holstein zu einer „Vorzeigeregion“ in Sachen Digitalisierung.

Weitere Redner:
Joschka Knuth (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Lars Harms (SSW)

Plambeck, Ole-Christopher CDU Plenum
Ole Plambeck (CDU): „Der sprichwörtliche Gang ins Amt kann bald entfallen.“ Foto: Michael August

Der Landtag will die Einführung eines neuen Digitalisierungsgesetzes für Schleswig-Holstein in Zweiter Lesung beschließen. Der Gesetzentwurf der Jamaika-Regierung sieht einen rechtlichen Rahmen für automatisierte Dienstleistungen in der Verwaltung vor. Das Ziel ist, Verwaltungsprozesse weitgehend zu digitalisieren und somit effizienter zu machen.

Bundesweit erstmalig setzt der Gesetzentwurf einen Schwerpunkt auf den Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Verwaltung, beispielsweise für voll automatisierte Steuer- oder Versicherungsbescheide. Dabei erhalten die Schleswig-Holsteiner aber einen Rechtsanspruch darauf, eine durch KI getroffene Entscheidung auf Wunsch von einem Menschen überprüfen zu lassen. Durch dieses Prinzip der „KI-Rüge“ wäre der beanstandete Verwaltungsakt nicht wirksam, bevor er nicht durch einen Mitarbeiter der entsprechenden Behörde geprüft wird.

Open-Source vorantreiben

Zukünftig sollen zudem grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung maschinenlesbar über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht werden. Schon jetzt ist es das umfangreichste in ganz Deutschland: Mehr als 17.000 Datensätze stehen Unternehmen, Bürgern oder Behörden frei zur Verfügung. Das Gesetz schafft zudem die gesetzlichen Voraussetzungen, den von der Landesregierung gewünschten Umstieg auf Open-Source-Software umsetzen zu können.

(Stand: 21. Februar 2022)

Debatte Erste Lesung:
September 2021

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetrieben Informationstechnologien in der Verwaltung
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drs. 19/3267 
(Ausschussüberweisung am 23. September 2021)
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisierungsausschusses ‒ Drucksache 19/3635