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Der Landtag hat sich mit der für März geplanten steuerfreien Corona-Sonderzahlung in Höhe von einmalig 1.300 Euro für den Öffentlichen Dienstes befasst. Diese soll laut einem entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung nur an jene Beschäftigten ausgekehrt werden, die aktiv im Dienst sind. Die SPD-Fraktion fordert, die Summe auch an Rentner und Pensionäre zu zahlen. Am Donnerstag, einen Tag nach der Debatte, gab der Landtag in Zweiter Lesung mit breiter Mehrheit grünes Licht für die Sonderzahlung. Nur der AfD-Zusammenschluss stimmte dagegen.
„Dieser Gesetzentwurf dokumentiert ein gebrochenes Versprechen“, sagte die SPD-Abgeordnete Beate Raudies. Im November 2019 habe die Landesregierung den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden „die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger schriftlich zugesagt“. Entgegen dieser Vereinbarung werde die einmalige Corona-Sonderzahlung den Versorgungsempfängern nun „verweigert“, so Raudies.
„Die Zielrichtung dieser Sonderzahlung liegt in der Anerkennung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Pandemie“, entgegnete der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka mit Blick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung. Es gehe nicht darum, eine Lebensleistung zu würdigen, sondern um die „Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung“, sagte Kalinka. Im Zuge der Übernahme des Tarifabschlusses gebe es auch für Versorgungsempfänger ab 1. Dezember 2021 eine Erhöhung der Bezüge um insgesamt 3,4 Prozent. „Ein gutes und sehr respektables Ergebnis“, so der Christdemokrat.
„Die Sonderzahlung dient dem Ausgleich zusätzlicher Belastungen, sagte auch Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Sie könne als steuerfreie Bonuszahlung auch rein rechtlich nur an aktive Beschäftigte ausgezahlt werden. Die lineare Erhöhung von Bezügen „ist heute nicht Gegenstand der Diskussion“, so Heinold.
Der Antrag wurde an den Finanzausschuss überstellt.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW), Jörg Nobis (AfD-Zusammenschluss)
Nachdem sich die Vertragsparteien im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im November vergangenen Jahres auf eine Corona-Sonderzahlung geeinigt hatten, bereitet die Landesregierung jetzt die Auszahlung in Schleswig-Holstein vor. Geplant ist ein steuerfreier „Bonus“ in Höhe von 1300 Euro für die Tarifbeschäftigen und 650 Euro für Auszubildende. Die Auszahlung soll spätestens im März erfolgen. Laut dem hierfür vorliegenden Gesetzentwurf wird die Landeskasse mit rund 56 Millionen Euro belastet. Auf die Kommunen kommen insgesamt rund eine Million Euro an Mehrausgaben zu. Zugleich wird das Plenum die Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf seine Beamten beschließen.
Der im Herbst 2021 getroffenen Einigung der Tarifvertragsparteien zufolge bekommen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer von Dezember dieses Jahres an 2,8 Prozent mehr Geld sowie die Corona-Sonderzahlung bereits im März. Die Entgelte von Azubis, Praktikanten und Studierenden im öffentlichen Dienst steigen demnach um 50 Euro, im Gesundheitswesen um 70 Euro. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Zudem wurden spezielle Zulagen für Beschäftigte im Gesundheitswesen erhöht.
Der Abschluss gilt in Schleswig-Holstein für rund 30.000 Tarifbeschäftigte. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat bereits angekündigt, die Landesregierung werde das Ergebnis „zeit- und wirkungsgleich“ auf die rund 43.000 Beamten im Norden übertragen. Formell hat dies jetzt auch die SPD beantragt. Und: Im Dezember vergangenen Jahres verkündete das Jamaika-Kabinett, dass der Regierungschef, die Landesminister und Staatssekretäre in Schleswig-Holstein auf den für den öffentlichen Dienst ausgehandelten Corona-Bonus von 1300 Euro verzichten. Damit wird ab der Besoldungsgruppe B9 kein steuerfreier Corona-Bonus gezahlt.
(Stand: 24. Januar 2022)
Vorherige Debatte zum Thema:
Mai 2019
Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus
Anlass der COVID-19-Pandemie
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3557
(Federführend ist das Finanzministerium)
Änderungsantrag der SPD-Fraktion ‒ Drucksache 19/3597
Bericht und Beschlussfassung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3594
Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für
Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen
Antrag der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 19/3461