Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Der Landtag hat drei Gesetzesänderungen zum Glücksspiel beschlossen – allesamt einstimmig. Seit 1. Juli 2021 ist der bundesweite Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Das sei „ein Meilenstein für das Glückspielwesen“, konstatierte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Nun würden die „hohen ordnungsrechtlichen und technischen Standards“ in Landesrecht umgesetzt. Dazu zählte sie unter anderem den Jugendschutz und den Verbraucherschutz.
Die Jamaika-Koalition nannte die Beschlüsse „ein konstruktives Ende von jahrelangen Prozessen“. Die Opposition stimmte ebenfalls geschlossen zu. Die SPD forderte aber Nachbesserungen. Kai Dolgner (SPD) ermahnte, Suchtberatung müsse eine noch größere Rolle spielen. Er forderte einen Beirat, der die Suchtbekämpfung wissenschaftlich begleitet und die Träger der Suchthilfe evaluiert. Hier versprach die Jamaika-Koalition Unterstützung.
Zu den jetzt beschlossenen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Festlegung der Zahl der Annahmestellen, um Glücksspiel in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und unerlaubtem Zocken entgegenzuwirken. Zudem kann nun das Innenministerium kleine Lotterien und Ausspielungen genehmigen. Das soll die örtlichen Behörden entlasten. Für den Kampf gegen Glücksspielsucht gibt es einen festen Betrag und Sportwetten sind nur mit einem verpflichtenden Einsatz von Kundenkarten möglich.
Der Landtag habe „ein Stück Geschichte geschrieben“, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU). Die Kanalisierung des Glücksspiels im Internet sei 2004 das Ziel gewesen. Das habe man geschafft. Arp mahnte jedoch, die zur Überwachung neu geschaffene Glücksspiel-Bundesbehörde in Sachsen-Anhalt müsse schnell personell aufgestockt werden, „weil sonst Anbieter ins Ausland wechseln“.
Ebenfalls zugestimmt wurde dem Gesetzentwurf zum Spielhallengesetz, das im Wesentlichen fortgeschrieben wurde. Es sieht allerdings keine Mindestabstände mehr zu Kitas und Krippen mehr vor, aber zu Schuldnerberatungsstellen. Grund dafür sei, dass „bereits von Spielsucht betroffene und überschuldete Personen“ auf ihrem Weg zu oder von einer Beratungsstelle nicht „in Versuchung geführt“ werden sollen. Und: Als Online-Casinospielsteuer müssen Anbieter nun im Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300.000 Euro brutto mit 34 Prozent, zwischen 300.000 und 750.000 Euro mit 39 Prozent und darüber mit 44 Prozent der Bemessungsgrundlage abführen.
Sabine Sütterlin-Waack erklärte, es werde insgesamt „ein schlüssiges Regelwerk“ geschaffen. „Wir schützen die Spieler und kanalisieren die Nachfrage hin zu kontrollierten Angeboten“, so die Ministerin.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Lars Harms (SSW)
Mit einer Überarbeitung des Spielhallengesetzes soll das alte Regelwerk aus 2012 abgelöst werden. Das Gesetz sei mit dem Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr vereinbar, heißt es im Entwurf des Innenministeriums, der zusammen mit zwei weiteren Entwürfen in Zweiter Lesung behandelt wird. Wichtigste Änderungen betreffen Mindestabstände sowie dem Fortbestand von sogenannten Verbundspielhallen. Dabei geht es um Mehrfachkonzessionen innerhalb eines einzigen Gebäudes.
Eine Neuerung, die das geplante Spielhallengesetz beinhaltet, ist eine erstmalige Definition von „Kinder- und Jugendeinrichtungen“. Dabei bleiben wie auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Kinder unter sechs Jahren „aufgrund ihrer geringeren Reife und ihrer damit im Zusammenhang stehenden geringeren Gefährdung vor Spielsucht“ außen vor. Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Tagespflegepersonen in die Liste aufzunehmen, sei daher in Bezug auf die andernfalls entstehende Einschränkung der Berufsfreiheit nicht verhältnismäßig.
Anders als das bisherige Spielhallengesetz sieht das neue Gesetz hingegen vor, dass die Mindestabstände auch zu Schuldnerberatungsstellen eingehalten werden sollen. Grund dafür sei, dass „bereits von Spielsucht betroffene und überschuldete Personen“ auf ihrem Weg zu oder von einer Beratungsstelle nicht „in Versuchung geführt“ werden sollen. Eine Ausschussempfehlung zu dem Gesetzentwurf wird der Innen- und Rechtsausschuss erst bei einem Präsenztreffen am Morgen vor Beginn der Landtagstagung abgeben.
Dagegen liegt bereits schon länger ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses zum Gesetz zur Besteuerung von Online-Casinospielen vor. Damit soll der Glücksspielstaatsvertrag „flankiert“ werden, heißt es in dem Papier aus dem Finanzministerium. Es beseitige „eine Regelungslücke, die solange von untergeordneter Bedeutung war, wie keine derartigen Glücksspiele veranstaltet werden durften“. Die Online-Casinospielsteuer beträgt demnach im Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300.000 Euro 34 Prozent, zwischen 300.000 und 750.000 Euro 39 Prozent und darüber 44 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Ebenfalls zugestimmt werden dürfte dem Gesetzentwurf über die Anpassung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags für das Land. Darin erfolgen weitere, der Klarstellung dienende Anpassungen. Viele zum Glücksspielstaatsvertrag inhaltsgleiche Vorgaben sollen entfallen. Auch hier liegt die Ausschussempfehlung noch nicht vor, der Innen- und Rechtsausschuss kommt erst kurz vor Tagungsbeginn zusammen.
(Stand: 24. Januar 2022)
Meldung Erste Lesung (Besteuerung Online-Casinospiele):
Oktober 2021 (ohne Aussprache)
Meldung Erste Lesung (Anpassung Staatsvertrag):
August 2021 (ohne Aussprache)
Meldung Erste Lesung (Spielhallengesetz):
Oktober 2021 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2021 (Spielsucht)
März 2021 (Staatsvertrag)
Mai 2019 (Lizenzen)
Entwurf eines Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Besteuerung von Online-Casinospielen
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3324
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ‒ Drucksache 19/3460
(Ausschussüberweisung am 29. Oktober 2021)
Entwurf eines Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021 AG SH)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3175
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3469
(Ausschussüberweisung am 27. August 2021)
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen in Schleswig-Holstein (Spielhallengesetz – SpielhG)
Gesetzentwurf der Landesregierung ‒ Drucksache 19/3344
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses ‒ Drucksache 19/3563
Ausschussüberweisung am 29. Oktober 2021